VorbemerkungenA. Munition; II. Infanterie-MunitionInhaltsverzeichnis
Merkblatt über Behandlung von Munition, Waffen und Gerät in den Tropen
A. Munition
I. Allgemeines

1.

Da bei dem größten Teil der Munition bei Temperaturen von über 40° C die Ge-brauchs- und Konstruktionsgasdrücke der Waffen überschritten werden, wurden bei dieser Munition die Ladungsgewichte abgebrochen (vermindertes Ladungsgewicht) und die Laborierung des Pulvers für die Tropen auf eine

 

Normal Temperatur von + 25° C (gegenüber + 10° C bei normaler Temperatur),

 

Ausnahme Temperatur von + 50° C (gegenüber + 35° C bei normaler Tempera-tur)

  abgestellt.
2.

Tropenmunition ergibt die schußtafelmäßige V0 bei einer Pulvertemperatur von + 25° C.

  Für die Tropen gilt damit als normale Pulvertemperatur + 25° C.
3.

Um Verwchslungen bei der Bennung zwischen normaler und Tropenmunition zu ver-meiden, erhält die Tropenmunition im Schriftverkehr die zusätzliche Bezeichnung "Tp." – z.B.

 

F.H.Gr. (Tp.),
Hülsenkart. (Tp.) der s.F.H. 18,
Sonderkart. (Tp.) der le.F.H. 18,
5 cm Pzgr.Patr. (Tp.) Kw.K.

4. a)

In den Tropen darf nur Munition verwendet werden, die luftdicht verpackt ist; Ausnahmen siehe unter d).

  b)

Die für die Tropen entwickelten luftdichten Munitionspackgefäße mit gelb-brau-nem Anstrich lassen sich in den Halterungen bzw. den Fächern der Munitions-fahrzeuge unterbringen.

  c)

Hülsenkart., Sonderkart. usw. sind stets in luftdichter oder in behelfsmäßig luftdichter Verpackung in die Tropen zu geben. Bei behelfsmäßig luftdicht ver-packter Munition werden die gefüllten Feldpackgefäße nochmals in luftdichten Pulverkästen verpackt. Diese Verpackung ist für den Seetransport und für das Einlagern der Munition in den Tropen erforderlich. In den Halterungen bzw. in den Fächern der Munitionsfahrzeuge kann die Munition nur in ihrer feldmäßigen Verpackung mitgeführt werden. Es ist daher erforderlich, daß die feldmäßig ver-packte Munition bei Übernahme durch die Truppe aus den luftdichten Pulver-kasten entnommen wird, was bei der Ausgabe der Munition durch die Nach-schubstelle in den Tropen zu erfolgen hat.

  d)

Soweit keine Tropenverpackung besteht oder vorhanden ist, wird die Munition in gewöhnlichen Feldpackgefäßen abgegeben. Die gewöhnlichen Feldpackgefäße sind an den Schließfugen nicht durch Dichtungsmasse oder Klebebänder abzu-dichten.

   

Sogenannte Behelfsfeldverpackungen (Aushilfspackgefäße) dürfen für Tropen-munition nicht verwendet werden.

   

Geschoßkasten 10 und 15 mit ihren Abarten gelten nicht als Behelfsfeldpackge-fäße, wenn sie als Verschluß einen Holzschieber oder einen Blechdeckel haben. Diese Packgefäße sind für die 10-cm- und 15-cm-Munition für die Tropen be-vorzugt zu verwenden.

  e)

Patronen und Geschosse ab 10-cm-Kaliber und Beutegeschosse, für die keine luftdichten Packgefäße vorhanden sind, werden in die für diese Munitionsart vorgesehenen Feldpackgefäße oder in die vorhandenen Beutepackgefäße und nicht nochmals in luftdichte Pulverkästen untergebracht. Ein besonderes Ab-dichten dieser Packgefäße durch Dichtungsmasse, grün, erfolgt nicht. Die Zün-der sind jedoch für die Lagerung in den Tropen besonders herzurichten – Ölpa-pierhauben, Abdichten usw. Näheres ist aus den Munitionsfertigungsvorschrif-ten zu ersehen.

5.

Der Anstrich aller Munitionspackgefäße aus Holz und Blech, welche für die Tropen bestimmt sind, ist gelbbraun nach Ral 8020; weil erprobt ist , daß die mit gelbbrau-nen Anstrich versehenen Packgefäße weniger Wärme aufnehmen als die Packgefäße mit dunkelgrauem Anstrich.

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