B. Nahkampf-, Spreng- und ZündmittelC. Waffen und Gerät; VIII. Nebel- und GasschutzgerätInhaltsverzeichnis
Merkblatt über Behandlung von Munition, Waffen und Gerät in den Tropen
C. Waffen und Gerät
VI. Nachrichtengerät

D. Leucht- und Signalmittel

58.

Leucht- und Signalmunition ist gegen Hitze und Feuchtigkeit empfindlich. Sie muß vor direkter Sonneneinwirkung geschützt werden, sonst Unbrauchbarwerden oder auch Selbstentzündung.

 

Die Pappschachteln sind durch luftdichte Verpackung in konservendosenähnlichen Blechbehältern besonders geschützt und in einfachen Packkisten verpackt. Der bis-herige Schutz der Pappschachteln durch Cellophanumhüllung und Verpacken in luft-dichten Pulverkästen 97 und 88 kommt dadurch in Fortfall.

 

Stapelung, so daß unterste Kisten nicht unmittelbar auf Erdboden stehen (Kanthöl-zer, Reisig).

 

Kistenlagen untereinander durch Kanthölzer trennen (Luftzutritt). Die L.- und S.- Munition ist solange wie möglich in ihrer luftdichten Verpackung zu belassen.

 

Leuchtpistole behelfsmäßig mit trockenem Lappen gegen Verstaubung schützen. Mündung behelfsmäßig mit Holzstopfen oder Lappen verschließen.