V. Anfertigen blindgeladener Munition, Anschieß-, Exerzier-, Unterrichts- und VerpackungsmunitionVI. Ausführen der EntladearbeitenInhaltsverzeichnis
Heeresfeuerwerkerei - Munitionsarbeiten bei Munition für Geschütze und Werfer
B. Munitionsarbeiten allgemeiner Art
V. Anfertigen blindgeladener Munition, Anschieß-, Exerzier-, Unterrichts- und Verpackungsmunition

Exerzierkartuschen und Exerzierpatronen
(Ex.Kart. u. Ex.Patr.)

Alle Exerzierkartuschen (Patronen) bestehen aus den Teilen wie die gleichartige scharfe Munition, jedoch sind alle scharfen Munitionsteile durch Nachbildungen er-setzt. Niemals darf man scharfe Munitionsteile beim Anfertigen der Ex.Munition verwenden.

223

Zu Ex.Kartusch- oder Ex.Patronenhülsen nimmt man in erster Linie die für den scharfen Schuß nicht mehr brauchbaren, aber noch ladefähigen Hülsen. Alle Ex. Kartusch- und Patronenhülsen erhalten auf dem Boden ein 15 mm hohes »Ex« ein-geschlagen, das mit roter Lackfarbe zu überziehen ist. (Stahlhülsen dürfen als Ex. Hülsen nur dann verwendet werden, wenn Messinghülsen nicht vorhanden sind.)

 

Zu Ex.Ladungen sind trockene, ausgestaubte Sägespäne zu verwenden, die in Kartuschbeutel aus haltbarem Ersatzstoff zu füllen sind. Die so hergestellten Ex. Teilkartuschen müssen in der äußeren Form und der Beschriftung den Teilkartu-schen der betreffenden Hülsenkartusche gleichen. Ex.Hülsenkartuschen müssen im Ladungsaufbau den entsprechenden Hülsenkartuschen völlig gleich sein. Die ein-zelnen Teilkartuschen erhalten die Bezeichnung »Ex« in roter, 30 mm hoher Schrift aufgestempelt.

 

Plattenpulver ersetzt man durch dünne Pappscheiben. Die oberste erhält, wenn kein Kartuschbeutel verwendet wird, einen weißen aufgeklebten Zettel mit dem Aufdruck »Ex« in roter Farbe; Buchstabenhöhe 30 mm.

 

Ladungen und Teilkartuschen in Form von Röhrenbündeln werden bei den Ex. Hül-senkartuschen durch Holzzylinder aus Erlen-, Linden-, Kiefern-, Fichten- oder Tan-nenholz dargestellt, die nach dem Überziehen des Kartuschbeutels in ihrer äußeren Form der scharfen Ladung gleichen müssen.

 

Ex.Patronen werden in den meisten Fällen bei Firmen gefertigt und an Mun.-An-stalten geliefert.

224

Sind ausnahmsweise Ex.Patronen bei Mun.-Anstalten zu fertigen, so ist die Ferti-gungszeichnung (Laborierzeichnung) als Fertigungsunterlage anzufordern. Die Ge-schosse für die Ex.Patronen sind wie Ex.Geschosse zu fertigen.

 

Die Ex.Hülsenkartuschen sind entsprechend den für scharfe Kartuschen gegebenen Vorschriften zusammenzusetzen. Die Kartuschbeutel erhalten die Bezeichnung »Ex« in roter Farbe in 30 mm Schrifthöhe.

225

Die Fuge zwischen Kartuschbeutel und Hülsenwand wird nicht gedichtet.

 

Bei Hülsen mit Zdh. wird der Amboß ausgedreht, die Zündglocke nach innen kegel-förmig erweitert und ein festsitzender Lederpfropfen aus Sohlenleder eingesetzt.

 

Ex.Hülsenkartuschen mit Zündschrauben erhalten Ex.Zdschr. eingeschraubt. Das sind Zdschr. mit einem Gummipolster.

 
Untersuchen

Die fertige Ex.Munition ist auf richtiges Anfertigen, Bezeichnen und mit den Lehr-geräten für Kartuschen und Patronen (siehe die betr. Ladevorschrift), auf Ladefä-higkeit zu untersuchen.

226
Verpacken

Das Verpacken der Ex.Hülsenkartuschen und Ex.Patronen geschieht in Ex. Packge-fäßen wie für scharfgeladene Hülsenkart. und Patronen des betreffenden Geschüt-zes.

227

Das Kennzeichnen der Ex.Packgefäße erfolgt sinngemäß wie das Kennzeichnen der Ex.Packgefäße für Ex.Geschosse.

 

Munitionsteile, Werkstoffe, Betriebsstoffe und Munitionsfertigungsgerät

Siehe die Fertigungsvorschrift und die Laborierzeichnung. 228
Unterrichtskartuschen und Unterrichtspatronen
(U.Kart. u. U.Patr.)

Unterrichtskartuschen benötigt man, un den Unterricht über Aufbau, Gebrauch und Wirkung anschaulich zu gestalten. Sie gleichem im Äußern den gleichartigen schar-fen Kartuschen. Da das Handhaben ungefährlich sein muß, sind Pulver und Zünd-satz durch Nachbildungen ersetzt; Zündsatznachbildung darf auch fortgelassen werden.

229
Zum Zeigen der Inneneinrichtung schneidet man die Teile auf.  

Die U.Kartusch- oder Patronenhülsen brauchen nicht lehrenhaltig zu sein. Deshalb werden in erster Linie instandgesetzte Ausschußstücke wiederhergestellter Hülsen verwendet. Jede U.Hülse erhält auf dem Boden ein »U« in 15 mm Höhe eingeschla-gen, das mit schwarzer Lackfarbe ausgefüllt wird.

 

Die U.Kartuschbeutel oder U.Teilkartuschen sind in der Form und Beschriftung die gleichen wie für scharfe Munition, nur erhalten sie ein schwarzes »U« in 30 mm Höhe aufgestempelt. Dieselbe Bezeichnung erhält auch der Kartuschdeckel.

 

An Stelle der Pulverplatten verwendet man Pappscheiben gleicher Größe, für Röh-renpulver, Holzstäbchen von gleicher Außenform oder Pulvernachbildung aus Hart-gummi.

 

Die Fuge zwischen Kartuschdeckel und Hülsenwand wird nicht abgedichtet.

 

Bei Hülsen mit Zündschrauben wird als U.Zündschraube ein leeres Zündschrauben-gehäuse verwendet, das mit einem eingeschlagenen, 4 mm hohen »U«, schwarz ausgelegt, gekennzeichnet wird.

 

Bei aufgeschnittenen U.Kart. werden die einzelnen Teile mit Kunstschellacklack in der Hülse befestigt. Eine Bezeichnung dieser durchschnittenen Hülsen ist nicht er-forderlich.

 

Bei U.Patronenmunition sind Hülsen- und Geschoßzapfen zu befestigen.

 
Verpackungshülsenkartuschen und Verpackungspatronen
(Vp.Hülsenkart. u. Vp.Patr.)

Sie dienen der Truppe zum Üben des Beladens ihrer Fahrzeuge und um diesen bei den Fahrübungen das vorgeschriebene Gewicht zu geben. Die Teile müssen daher das Gewicht der gleichartigen scharfen Munition haben. Das Verwenden scharfer Munitionsteile ist verboten.

230

Verpackungsmunition braucht nicht lehrenhaltig zu sein, muß sich jedoch in ihren Packgefäßen anstandslos unterbringen lassen. Zum Anfertigen werden in erster Linie für den scharfen Schuß nicht mehr brauchbare Kartusch- und Patronenhülsen verwendet. Alle Vp.Kartusch- oder Vp.Patronenhülsen erhalten auf dem Boden ein 15 mm hohes »Vp« eingeschlagen, das mit schwarzer Lackfarbe auszufüllen ist.

 

Als Ladung verwendet man einen mit trockenem Sand und Sägespänen gefüllten einfachen Beutel aus haltbarem Ersatzstoff, der mit Kunstschellacklack in die Hülse einzukleben ist.

 

Die Mischung von Sand und Sägespänen ist so auszuprobieren, daß der Raum in der Kartuschhülse zwischen Boden und dem an der vorgeschriebenen Stelle ste-henden Kartuschdeckel gefüllt ist und das Gewicht der scharfen Ladung erreicht wird. Hiernach richtet sich auch die Größe der Kartuschbeutel.

 

Als Kartuschdeckel verwendet man die Deckel der gleichartigen Hülsenkartusche mit aufgestempeltem »Vp« in 30 mm hoher schwarzer Schrift.

 

Das Zusammensetzen der Verpackungspatronen geschieht sinngemäß wie für Ex. Patronen.

 

In Verpackungs-Kartuschhülsen (Patronenhülsen) mit Zündschrauben wird ein lee-res Zündschraubengehäuse oder eine abgeknallte Zdschr. eingeschraubt. Dieses erhält die Bezeichnung »Vp« in 4 mm Schrifthöhe eingeschlagen. Die Bezeichnung ist mit schwarzer Lackfarbe auszufüllen.

 
Verpacken

Man verpackt die Vp.Kartusche und Vp.Patrone in die Packgefäße der gleichartigen scharfen Munition und kennzeichnet sie nach Nr. 227.

231

V. Anfertigen blindgeladener Munition, Anschieß-, Exerzier-, Unterrichts- und VerpackungsmunitionVI. Ausführen der EntladearbeitenInhaltsverzeichnis