III. Anfertigen und Zerlegen der Hülsen-, Beutel-, Teilkartuschen, Geschützpatronen, Manöverkartuschen und KartuschvorlagenIII. Anfertigen und Zerlegen der Hülsen-, Beutel-, Teilkartuschen, Geschützpatronen, Manöverkartuschen und KartuschvorlagenInhaltsverzeichnis
Heeresfeuerwerkerei - Munitionsarbeiten bei Munition für Geschütze und Werfer
B. Munitionsarbeiten allgemeiner Art
III. Anfertigen und Zerlegen der Hülsenkartuschen, Beutelkartuschen, Teilkartuschen, Geschützpatronen, Manöverkartuschen und Kartuschvorlagen

Anfertigen des Bleidrahtes

 

Es ist festzustellen, wieviel Zentimeter Draht für das in der Laborierzeichnung an-gegebene Gewicht nötig sind. Dem Gewicht entsprechend werden die Stücke ab-geschnitten und dem vorgeschriebenen Durchmesser entsprechend über einem Rundholz zum Bleidrahtring zusammengerollt. Das Abschneiden und Zusammenrollen kann auch mit einer Maschine ausgeführt werden. Es ist aber zweckmäßig, die Bleidrahtringe fertig von der Lieferfirma des Bleidrahtes zu beziehen. In diesem Fall ist der Lieferfirma über die Beschaffungsstelle ein Muster zu übersenden.

141a

Abwiegen und Einbringen der Ladung

Für die Ladungen oder Teilladungen ist das Pulver stets auf einmal abzuwiegen. Blättchen- und Ringpulver deutscher Fertigung haben im allgemeinen gleichbleiben-de Röhrenpulver stets veränderliche Ladungsgewichte. Im einzelnen sind die Ein-führungsverfügungen, Anfertigungsvorschriften und Angaben der Ladungsge-wichtszettel auf den Packgefäßen zu beachten, damit beim Übergeben auf eine andere Lieferung die Waage auf das neue Pulvergewicht und somit für das weitere Abwiegen das neue Ladungsgewicht entsprechend berücksichtigt wird.

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Zum Einfüllen des Pulvers setzt die Arbeiterin den Kartuschfülltrichter in den Kar-tuschbeutel und schüttet das Pulver durch den Trichter in den  Kartuschbeutel hinein.

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Der Trichter ist vorsichtig aus dem gefüllten Beutel zu nehmen, damit kein Pulver mit herausgerissen wird. Man stellt dann den Beutel mit dem Fülloch nach oben in eine Mulde oder in eine Kiste.

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Beim Abwiegen von Röhrenpulver sind Aufsetzschalen zu benutzen. Jede Ladung ist für sich in eine Mulde zu legen und zum Bündeln weiterzugeben.

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Hierzu umfaßt ein Arbeiter das Pulver mit beiden Händen und stößt es mit den Röhrenenden etwas auf den Tisch, damit sich gerade Endflächen bilden. Ein zwei-ter Arbeiter zieht dann auf jedes Bündelende einen Gummiring auf oder legt einen Gurt mit Schnalle um das Pulver, um für das Binden ein festes Bündel zu haben. Dann wird das Bündel auf dem Arbeitstisch gerollt, damit sich die Röhren gleichge-richtet lagern. Es ist zu beachten, daß herausgefallene Röhren wieder zwischen die des Bündels gesteckt werden (137, Absatz c). Das Bündeln kann auch in einer besonderen Haltevorrichtung erfolgen. Gummiringe und Gurte mit Schnallen sind dann nicht erforderlich.

 

Das Weiterverarbeiten der Röhrenbündel ist beim Anfertigen der Hülsenkartuschen (s. die betreffende Ladevorschrift) beschrieben (siehe auch Nr. 150).

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Einbringen der Grundladung (Beiladung) in GW-Schlauch

Es erfolgt nach Nr. 138 bis 141. Der GW-Schlauch wird fertig geliefert. Nachdem die abgewogene Grundladung (abgewogene oder abgemessene Beiladung) einge-füllt worden ist, wird der Schlauch so weit vom Boden entfernt abgenäht, daß das Pulver noch etwas lose lagert. Der Schlauch wird dann gewendet, so daß sich die Grundladung (Beiladung) innen im Schlauch befindet.

146a

Einbringen von Röhrenpulver in GW-Schlauch

(1) Die abgewogenen Pulverröhren werden im allgemeinen nicht gebündelt. Aus-nahmen siehe Laborierzeichnung. Der GW-Schlauch ist, mit der nach Nr. 146 a vorbereiteten Grundladung (Beiladung) in der vorgeschriebenen Laborierhülle hän-gend, etwa 30 bis 40 mm lang über den Hülsenrand zu ziehen. In den Schlauch wird das abgewogene Röhrenpulver mit einem Male eingebracht und vollständig in die Laborierhülle hineingedrückt. Siehe auch Nr. 146 b (2).

146b

Bei der so entstandenen Ladung müssen sich die Grundladung (Beiladung) und die Längsnaht des Schlauches innen befinden. Die Ladung ist dann, mit der Grundla-dung (Beiladung) voran, in die Patrh. einzubringen. Innenwand ist entsprechend der Länge des zylindrischen Geschoßzapfens mit trockenem Lappen gründlich ab-zureiben.

 

(2) Läßt sich beim Einbringen der Pulverröhren in den GW-Schlauch bei Verwenden der Laborierhülle nicht das gesamte Ladungsgewicht in den Schlauch einführen, so sind die übrigen Pulverröhren lose in die Patrh. zu stecken. In die Patrh. ist dann ein Laborierdorn bis auf die Zündglocke einzuführen, um das Pulver zu verteilen. Über den Laborierdorn ist ein Laborierrohr zu führen und der Laborierdorn zu ent-fernen. In das Laborierrohr ist der gefüllte GW-Schlauch, mit der Grundladung (Bei-ladung) voran, bis auf die Zündglocke einzubringen. Das Laborierrohr ist dann zu entfernen.

 

Einbringen der Ladung mit Stützrohr in GW-Schlauch

(1) Das Stützrohr ist an einem Ende mit einem 20 mm breiten Hermetoband oder Cellophan-Klebestreifen zu verschließen. Der Klebestreifen ist in etwa 10 mm Breite um das eine Ende des Rohres zu kleben und der überstehende Rest des Streifens gegen die Endfläche des Rohres zu drücken.

146c

(2) Das hergerichtete Stützrohr (146 c (1)) ist mit dem verschlossenen Ende in den GW-Schlauch einzuführen und auf die Grundladung (Beiladung) (146a) hinab-zudrücken.

 

(3) Die Ladung ist in den GW-Schlauch einzufüllen. Das Schlauchende ist straff anzuziehen und um das hinuntergedrückte Stützrohr mit einem Feuerwerksknoten mit Kreuzknoten zuzubinden (147). Dadurch soll ein Unterlagern der Ladung unter dem Stützrohr vermieden werden, um ein Stauchen oder Brechen des Stützrohres beim Zusammensetzen der Patrone zu verhindern.

 

Schließen der Kartuschen

Kropfkartuschen sind mit mittleren Bindfaden zuzubinden. Der Bund ist durch einen Feuerwerksknoten und einen Kreuzknoten – s. Abbildung – festzumachen.

147

Der Bund ist dicht über der Ladung zu legen, wenn die Ladevorschrift nichts ande-res bestimmt. Man darf jedoch kein Pulver in den Kropf einbinden oder im Kropf lie-genlassen. Die beiden Schlingen des Bundes müssen nebeneinanderliegen; die Kno-ten sind so fest anzuziehen, daß kein Pulver ausstreuen kann. Der auf dem Feuer-werksknoten liegende Kreuzknoten verhindert das etwaige Lösen des Bindfaden-bundes.

148

Bei Bodenkartuschen ist das Fülloch mit mittelstarkem, grauem Zwirn durch Über-stiche oder auf der Nähmaschine mit Nähseide zuzunähen.

149

Das Durchnähen von Kartuschen ist beim Anfertigen der betreffenden Hülsenkartu-schen beschrieben.

 

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