III. Angaben über I. GeschosseIII. Angaben über C. KartuschenInhaltsverzeichnis
Merkblatt für die österreichische Munition der Gebirgskanone 15
III. Angaben über

B.

Zünder.

22. Die Zünder sind lade-, transport- und rohrsicher. Der A.Z. 29 (Geb.K.) und der Dopp. Z. 14/30 sind erst in Verbindung mit der in das Geschoß eingesetzten Zündladung spreng-kräftig.

23.

(1) unverändert.

 

(2) Eine Ausnahme hiervon ist der Gr.Schr.Dopp.Z. 15, welcher eine Sprengkapselsi-cherung enthält.

24. Die Zünder müssen erst auf dem Geschoß sitzen. Gelockerte Zünder sind mit dem Schlüssel (im Notfall mit der Hand) festzuziehen, die Madenschraube anzuziehen. Bleibt der Zünder locker, ist das Geschoß als unbrauchbar, aber beförderungssichere Munition nach Nr. 14 zu behandeln. Der Zünder ist abzuschrauben und in Putzlappen gewickelt dem Geschoß beizupacken, das Mundloch des Geschosses ist behelfsmäßig mit Putzlap-pen o. dgl. zu verstopfen.

Pulver-Brennzünder.

Die Fußnote1) entfällt, Dopp.Z. 14/30 und Gr.Schr.Dopp.Z. 15 sind Pulver-Brennzünder.

32. Geschosse, deren Zünder entkappt sind oder mit anderen . . .  usw. . . .

Zeitzünder.

33. Entfällt.
Empfindliche Aufschlagzünder.

34. Die empfindlichen Zünder (A.Z. 32) sind auch dann rohr- und beförderungssicher, wenn der aus der Zünderspitze vorstehende Aluminiumteil, z.B. durch unvorsichtige Hand-habung, eingebeult ist. Beim Verschießen solcher Geschosse ist aber mit etwaigen Blind-gängern zu rechnen. Bei stärkeren Beschädigungen ist nach Nr. 35 zu handeln.