III. Angaben über C. KartuschenVI. Übersicht über die Munitionsarten und ihre VerwendungInhaltsverzeichnis
Merkblatt für die österreichische Munition der Gebirgskanone 15
V. Entladen angesetzter oder festgeklemmter Geschosse

82. entfällt.

83. Angesetzte Geschosse darf man entladen.

89. Zünder auf angesetzt gewesenen Geschossen sind beförderungssicher. Aufschlag-zünder mit eingestellter Verzögerung sind wieder auf – o.V. – zurückzustellen, Doppelzün-der sind auf "A" zu stellen. Die Geschosse sind im Munitionskasten zu verpacken und bei nächster Gelegenheit zu verfeuern.

90 a. entfällt.