Merkblatt für die österreichische Munition der Gebirgskanone 15 |
V. Entladen angesetzter oder festgeklemmter Geschosse |
82. entfällt. |
83. Angesetzte Geschosse darf man entladen. |
89. Zünder auf angesetzt gewesenen Geschossen sind beförderungssicher. Aufschlag-zünder mit eingestellter Verzögerung sind wieder auf – o.V. – zurückzustellen, Doppelzün-der sind auf "A" zu stellen. Die Geschosse sind im Munitionskasten zu verpacken und bei nächster Gelegenheit zu verfeuern. |
90 a. entfällt. |