Merkblatt für die Munition der leichten Feldkanone 18 |
VII. Bericht über besondere Vorkommnisse |
79. Bei besonderen Vorkommnissen an der Munition ist an OKH (AHA/In 4 und Wa A) zu berichten und ein beantworteter Fragebogen nach dem Muster – Nr. 80 – beizufügen. Abschrift des Berichtes ist der Heeresmunitionsanstalt, die die Munition ausgegeben hat, zu übersenden, damit sie dem Feldzeugkommando Mitteilung machen kann. |
Lassen sich die verlangten Feststellungen nicht mehr machen, z.B. bei Rohrzerspringern, so ist dies zu melden. Photographien von dem zerstörten Geschütz sind für die Beurtei-lung des Vorkommnisses wichtig und – wenn solche vorhanden – dem Bericht beizufügen. |
Ferner sind 3 bis 4 Schuß von der am Geschütz befindlichen Munition und wiedergefun-dene Sprengstücke von dem Rohrzerspringer an die Kommandantur des Versuchsplatzes Hillersleben zur Verfügung des OKH (Wa Prüf 1) einzusenden; vgl. Nr. 80 und B 8. Dies ist zur Feststellung etwaiger Fehlerquellen unbedingt erforderlich. |