Anlage 8 (Verpackung)Inhaltsverzeichnis

Anhang 1

Merkblatt für die Munition des 21 cm Mörsers 18
Sonderbestimmungen für die Munition in den Tropen

A. Geschosse

1.

In den Tropen werden die normalen Geschosse verwendet. Sie sind mit dem Zusatz (Tp) benannt.

 

Die Geschosse tragen gegenüber der Kennzahl für die Sprengstoffart die Aufschrift »Tp« in 20 mm hoher Schrift. Sie werden nach dem in die Schußtafel eingefügten roten Anhang verschossen.

2.

Es ist darauf zu achten, daß die Geschosse möglichst lange in ihren Packgefäßen verbleiben und beim Lagern grundsätzlich durch Zeltbahnen, Tropenzelte (Muniti-onsplantücher) oder ähnliche Abdeckmittel vor Sonne, Sand und Regen geschützt werden.

3.

Vor dem Ansetzen der Geschosse mit Kopfzünder ist die über dem Zünder befestigte Tüte aus Ölpapier zu entfernen. Die auf dem Zünder befindliche Dichtungsmasse ist nicht abzuwischen.

4.

Vor dem Ansetzen der 21 cm Gr. 18 Be sind die Ölpapierscheiben und das aufgekleb-te Klebeband vom Geschoßboden zu entfernen.

B. Kartuschen

5.

In den Tropen werden als Treibladungen die Hülsenkartusche (Tp) des 21 cm Mrs. 18 und als 6. Ladung die Sonderkartusche 6 (Tp) des 21 cm Mrs. 18 verwendet. Diese Kartuschen haben ein vermindertes Ladungsgewicht.

  Ladungsaufbau der Hülsenkartusche (Tp) des 21 cm Mrs. 18 mit Digl. Rg.P.:
Teilkart. 1 = 50 g Nz.Man.N.P. (1,5 · 1,5) (Beiladung)
+ 1,00 kg Digl.Bl.P. – 10,5 – (3 · 3 · 0,8) (Grundladung)
+ 80 g Bleidraht
+ 1,377 kg Digl.Rg.P. – 10,5 – (1,9 · 15/4)
Teilkart. 2 = 527 g Digl.Rg.P. – 10,5 – (1,9 · 15/4)
Teilkart. 3 = 697 g Digl.Rg.P. – 10,5 – (1,9 · 15/4)
Teilkart. 4 = 1,480 kg Digl.Rg.P. – 10,5 – (1,9 · 15/4)
Teilkart. 5 = 2,124 kg Digl.Rg.P. – 10,5 – (1,9 · 15/4)

Bei der Sonderkart. 6 (Tp) ist das Ladungsgewicht für den Aufbau mit Digl.R.P. – G 1 – (500 · 5,6/3) um 243 g vermindert.

6.

Die Kartuschen sind durch folgende Sonderbezeichnung kenntlich: Der Boden der Kartuschhülse, die Teilkartuschen und die Sonderkartusche 6 tragen die Bezeich-nung »P.T. + 25° C« (P.T. = Pulvertemperatur) in roter Schrift.

 

Der Inhaltszettel auf dem Kartuschdeckel trägt den roten diagonalenlaufenden Auf-druck

»Für Tropen«

Für Tropen gilt als normale Pulvertemperatur: + 25° C.
7. Bei Kartuschen gilt im besonderen Maße die Nr. 2.

C. Verpackung

8.

Ein Geschoß des 21 cm Mrs. 18 ist im Geschoßkorb des 21 cm Mrs. 18 mit  Halte-kappe für 21 cm Gr. 18 verpackt.

9.

Ein mit einer Hülsenkartusche (Tp) des 21 cm Mrs. 18 gefüllter Kartuschbehälter des 21 cm Mrs. 18 ist im luftdichten Pulverkasten 97 verpackt. Um Beschädigungen des Zinkeinsatzes zu vermeiden, ist der Kartuschbehälter im luftd. Pulverkasten festge-legt.

 

Der gefüllte luftd. Pulverkasten wiegt etwa 42 kg und ist mit einem Inhaltszettel über Anzahl und Art der Kartuschen und ihrer Verpackung und dem Kennbuchstaben des dafür Verantwortlichen versehen; außerdem trägt er den weißen Aufdruck: Oben.

10.

Ein mit einer Sonderkartusche 6 (Tp) des 21 cm Mrs. 18 gefüllter Behälter für Son-derkartuschen des 21 cm Mrs. 18 ist im luftdichten Pulverkasten 03 verpackt und im Kasten zur Schonung des Zinkeinsatzes, festgelegt. Der gefüllte luftd. Pulverkasten wiegt etwa 45 kg und ist mit einem Inhaltszettel und dem Aufdruck nach Nr. 9 ver-sehen.

11.

Die gefüllten Kartuschbehälter und die Behälter für Sonderkartuschen tragen außen auf dem Deckel einen Beizettel mit dem Aufdruck:

Für Tropen !
Normale Pulvertemperatur + 25° C.

12.

Die Verpackung der Behälter für die Hülsenkartuschen und die Sonderkartusche in luftdichten Pulverkästen ist nur für den Seetransport bis zur Ausgabe der Munition an die Truppe gedacht.

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