H. Beschreibung und Gebrauch der TemperaturkartuscheAnlage 1 (21 cm Granate 40)Inhaltsverzeichnis
Merkblatt für die Munition der 21 K. 39, der 21 cm K. 39/40 und der 21 cm K. 39/41
J. Merkblatt für Lagern und Behandeln von Munition
bei großer Kälte

82.

Geschosse und Kartuschen sind bis zum Laden des Geschützes in der gelieferten Verpackung zu belassen und vor stärkerer Kälte, Wind, Schneefall, Regen, Nebel und Tau durch Abdecken zu schützen. – Einlagern in trockenen Erdlöchern, Anbrin-gen von Schutzdächern, bei Schneefall in Schneehöhlen, deren Eingänge mit Säk-ken oder ähnlichem verhängt sind. Munitionspackgefäße müssen bei gestapelter La-gerung mit Pappe, Munitionsplantüchern usw. abgedeckt werden, damit die Packge-fäße nicht zusammenfrieren. Bei Blechpackgefäßen ist zu verhindern, daß sich an den Schließfugen Feuchtigkeit sammelt, die bei Kälte zu Eis wird und dadurch das Öffnen der Packgefäße verhindert.

83.

Alle Geschosse (besonders Führungsringe und Zentrierwulst), Zünder und Kartu-schen müssen vor dem Laden gründlich von Schnee und Eis befreit werden; ganz besonders sind die Stellnuten der Dopp.Z. zu reinigen, da sonst ein einwandfreies Stellen der Zünder nicht möglich ist.

84.

Zum Schutze gegen Kälte ist die Munition – wenn Zeit vorhanden und die Lage es gestattet – aus den Fahrzeugen zu entnehmen und in ihrer Verpackung mit kälteab-weisendem Material (Haardecken, Planen usw.) zuzudecken.

85.

Sehr wichtig ist, daß Kartuschen in möglichst gleichmäßiger Temperatur aufbewahrt werden. Es sind für ein Schießen kalt und wärmer lagernde Kartuschen nicht durch-einander zu verfeuern. Nachlässigkeit in dieser Hinsicht verursachen Veränderungen in der Anfangsgeschwindigkeit der Geschosse und große Fehler beim Schießen.

86.

Es ist zu vermeiden, stark abgekühlte Kartuschen in wärmere Räume zu bringen, da sich sonst Feuchtigkeit in und auf den Kartuschen niederschlägt. Folge: Kurzschüs-se.

87.

Geschosse und Kartuschen sind stets auf saubere Unterlagen zu legen, niemals aber auf Erde oder Schnee.

88.

Nicht aufgeschraubte Dopp.Z. oder Geschosse mit Dopp.Z. sind – wenn möglich – in warmen, mindestens aber gegen Außenkälte geschützten Räumen zu lagern, da sich bei Temperaturen unter –20° die Zünder nur schwer stellen lassen und infolge Fehlstellungen keine oder falschliegende Sprengpunkte erzielt werden.

Gegen Kälte unempfindliche Zünder sowie deren Packgefäße sind bis auf weiteres mit schwarzen Buchstaben K kenntlich gemacht.

Auch Geschosse mit A.Z. lassen sich bei großer Kälte schwer einstellen. Die Zünder-schlüssel brechen ab. Bei eingestellter Verzögerung größere Anzahl von Blindgän-gern.

89.

Bei großer Kälte ist mit dem Auftreten von Nachflammern zu rechnen. Daher Vor-sicht beim Öffnen des Verschlusses.

90.

Es können ferner bei großer Kälte Zündverzüge oder Zündhülsen-Versager auftre-ten. Zündhülsen-Versager werden oft auf ungenügendes Anschlagen der Zündhülse durch den Schlagbolzen zurückzuführen sein, der durch das steifgefrorene Fett im Verschluß an seinem Vorschnellen behindert wurde. Es ist bei Versagern besonders wichtig, mit dem Öffnen des Verschlusses mindestens eine Minute zu warten und das Öffnen mit besonderer Vorsicht vorzunehmen. Raum hinter dem Rohr frei !

91. a)

Bei großer Kälte (Bodentemperatur ab –10° C) möglichst nicht mit großer La-dung schießen.

b)

Zum Bekämpfen entfernter Ziele möglichst solche Geschützarten einsetzen, mit denen die geforderte Schußweite mit kleiner und mittlerer Ladung erreicht wer-den kann.

c)

Muß unbedingt mit großer Ladung geschossen werden, so sind vorher einige Schüsse mit kleiner und mittlerer Ladung abzugeben.

92.

Die Nichtbeachtung der Hinweise kann zum Zerstören des Geräts und zur Gefähr-dung der eigenen Truppe führen, beeinträchtigt aber fast immer den Kampferfolg.

Wenn nicht geschossen wird, ist, um das Rohr vor raschem Erkalten zu schützen, die Mündungskappe aufzusetzen. Aus einem vereisten Rohre darf nicht geschossen werden.

Durchschießbare Mündungskappen dürfen bei Vereisung nicht mit Sprenggranaten durchschossen werden.

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