H. Sonderbestimmungen für die Munition in den TropenAnlage 1 (7,5 cm Sprgr.Patr. 42 KwK 42)Inhaltsverzeichnis
Merkblatt für die Munition der 7,5 cm Kampfwagenkanone 42 und 7,5 cm Sturmkanone 42
I. Sonderbestimmungen für Lagern, Behandeln und Verschießen der Munition bei großer Kälte

69.

Die Patronen sind, soweit sie nicht im Panzerkampfwagen untergebracht sein müs-sen, in der Verpackung zu belassen und gegen Witterungseinflüsse (Nässe, Kälte) zu schützen. –  Wenn Zeit vorhanden und die Lage es gestattet, ist die Munition in ihrer Verpackung in trockene Erdlöcher unterzubringen. Die Zugänge sind mit Schutzdächern zu versehen.

Bei genügend starker Schneedecke kann die Munition in Schneehöhlen unterge-bracht werden, deren Eingänge zu verhängen sind (Säcke, Zeltbahnen usw.).

Packgefäße müssen im  Freien bei gestapelter Lagerung mit Pappe, Munitionsplantü-chern usw abgedeckt werden, damit sie nicht naß werden und bei Frost nicht zu-sammenfrieren. Besonders bei Blechpackgefäßen wird sich dann an den Schließfugen keine Feuchtigkeit sammeln können, die bei Kälte zu Eis wird und dadurch das Öff-nen der Packgefäße verhindert.

Beim Lagern von Munition unter Plantüchern, Zeltbahnen usw dürfen Abdeckplanen nicht fest auf den Packgefäßen liegen; in den Ecken und Kanten in einem Winkel von 45° verankern.

Die Munition darf nicht in Stallräumen oder Stallzelten untergebracht werden, da die Ammoniakdämpfe für die Munition schädlich sind.

Lagernde Munition wöchentlich untersuchen, ohne zu zerlegen. Leichte Oxydbildun-gen sind durch Abwischen mit gefettetem Lappen zu beheben. Starkes Einfetten vermeiden.

70.

Vor dem Beladen des Kampfwagens müssen die Patronen (Zünder) gründlich von Eis und Reif befreit werden und, wenn möglich, die stark ausgekühlten Patronen zu-nächst langsam auf Zimmertemperatur gebracht werden, um starkes Schwitzen der Munition zu vermeiden (72).

71.

Sehr wichtig ist, daß Patronen in möglichst gleichmäßiger Temperatur aufbewahrt werden. Es sind für ein Schießenn kalt und wärmer lagernde Patronen nicht durch-einander zu verfeuern. Nachlässigkeit in dieser Hinsicht verursacht Veränderungen in der Anfangsgeschwindigkeit der Geschosse und große Fehler beim Schießen.

72.

Es ist zu vermeiden, kalt gelagerte Patronen in Räume mit wärmerer Temperatur zu bringen, da sich sonst Feuchtigkeit in und auf der Munition niederschlägt (70). Folge bei einsetzendem Frost: Eisbildung an der Munition und im Zünder.

73.

Die Kopfzünder auf Geschossen sind mit Dichtungsmasse gelb, M 262, dünn zu über-ziehen.

74.

Dick bestrichen werden müssen: Membrane mit oberer und unterer Fuge sowie alle Fugen und Stellen, in denen sich Teile bewegen (Verzögerung).

75.

Patronen sind stets auf trockene, saubere Unterlagen zu legen, niemals auf Erde oder Schnee.

76.

Bei großer Kälte ist mit häufigerem Auftreten von Nachflammern zu rechnen. Daher Vorsicht beim Öffnen des Verschlusses (56).

77.

Es können ferner bei großer Kälte Zündverzüge oder Versager auftreten. Das Öffnen des Verschlusses hierbei nach einer Minute Wartezeit ist mit besonderer Vorsicht vorzunehmen. Raum hinter dem Rohr frei ! (20, 21).

78.

Wenn nicht geschossen wird, ist das Rohr vor raschem Erkalten zu schützen, indem die Mündungskappe aufgesetzt und der Verschluß geschlossen wird. Aus einem ver-eisten Rohr darf nicht geschossen werden.

79.

Durchschießbare Mündungskappen dürfen bei Vereisung nicht mit Sprenggranaten durchschossen werden (52).

80.

Die Nichtbeachtung der Hinweise kann zum Zerstören des Geräts und zur Gefähr-dung der eigenen Truppe führen, beeinträchtigt aber fast immer den Kampferfolg.

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