B. Verzeichnis der zu beachtenden VorschriftenC. Angaben über die Munition: II. PatronenInhaltsverzeichnis
Merkblatt für die Munition der 7,5 cm Sturmkanone 40 und 7,5 cm Kampfwagenkanone 40
C. Angaben über
I. Geschosse

1.

Patronen mit Geschossen verschiedener Konstruktion dürfen nicht durcheinander verfeuert werden, da die schußtafelmäßigen Unterlagen verschieden sind. Erfordert die Lage ein Übergehen von Sprgr auf Pzgr oder umgekehrt, so sind die Schieß-grundlagen aus der für die betreffende Geschoßart bestimmten Schußtafel bzw. aus der Stricheinteilung im Zielfernrohr zu ermitteln.

2.

Patronen mit Geschossen gleicher Konstruktion, aber verschiedener Gewichtsklassen ergeben ballistische Unterschiede. Beim Übergehen von einer Gewichtsklasse zur an-deren sind daher die besonderen Einflüsse in den BWE-Tafeln zu berücksichtigen.

3.

Für eine Schießaufgabe sind nach Möglichkeit nur Patronen zu verwenden, deren Geschosse gleiche Führungsringe haben.

4.

Bei den Geschossen mit aufschraubbarem Kopf muß dieser völlig aufgeschraubt sein. Geschosse mit gelockertem Kopf dürfen nicht verfeuert werden. Sie sind an die Mu-nitionsausgabestelle zurückzugeben.

5.

Patronen mit Rissen in den Geschoßhüllen oder Geschoßköpfen sind nicht zu ver-feuern; ihr Vorkommen ist an OKH (AHA/In 4 bzw. In 6 und Wa A) zu melden. Der-artige Patronen sind entsprechend gekennzeichnet an die Munitionsausgabestelle zur Weiterleitung an die Kommandantur des Verschuchsplatzes Kummersdorf [für Wa Prüf (Bu M) 1], Patronen mit Hl-Geschossen an die Kommandantur des Versuchs-platzes Hillersleben [für Wa Prüf (Bu M) 1/P - 4] abzugeben.

6.

Die Führungsringe dürfen nicht bestoßen sein. Kleinere Beschädigungen des Füh-rungsringes sind durch Befeilen oder vorsichtiges Beitreiben des Metalles so zu glät-ten, daß die Form des Ringes nicht beeinträchtigt wird.

7.

Bei den Pzgr muß die Haube fest auf dem Geschoß sitzen, kleinere Beschädigungen derselben sind belanglos.

8.

Folgende Fehler an den Geschossen machen die Patrone unbrauchbar:

a) Fehler nach Nr. 4 und 5,
b)

Führungsringe, die beim Instandsetzen in der Form stark beeinträchtigt wurden oder deren Beschädigungen nicht beseitigt werden können, s. Nr. 6,

c)

Geschosse, die andere nicht zweifelsfrei zu beseitigende Beschädigungen oder unklare Bezeichnungen haben,

d)

Geschosse mit flüssigen Ausscheidungen des Sprengstoffes am Mundloch- oder Kopfgewinde,

e) Panzergranaten, deren Haube lose sitzt oder stark verbeult ist.

Unbrauchbare Patronen nach Nr. 8 a) bis e) sind entsprechend gekennzeichnet nach Nr. 23 zu behandeln.

Anstrich und Kennzeichen der Geschosse
9.

Der Anstrich der Geschosse ist aus den Anlagen 1 bis 9 zu ersehen.

Außer den Panzergranaten tragen alle Geschosse eingeprägte und aufgetragene Kennzeichen. Panzergranaten tragen nur, soweit sie eine Sprengladung haben, auf-getragene Kennzeichen.

Die Kennzeichen sind angebracht, um die Munition richtig verwenden, verwalten und, falls besondere Vorkommnisse auftreten, beurteilen zu können.

10.

Die 7,5 cm Sprgr 34 trägt auf die Mitte des zylindrischen Teils die Kennzahl für Sprengstoffart, Ort, Monat, Jahr des Ladens der Granate, die 7,5 cm Gr 38 Hl/B und Hl/C dagegen nur die Kennzahl für Sprengstoffart, Monat, Jahr des Ladens der Gra-nate und die K Gr rot Nb Kennzahl für Sprengstoffart, Kennzeichen Nb, Füllfirma und Jahr des Füllens der Granate in 6 mm hohen Zeichen eingeprägt.

11.

Die farbigen Kennzeichen sind aus den Anlagen 1 bis 9 ersichtlich und in ihrer Be-deutung erläutert.

B. Verzeichnis der zu beachtenden VorschriftenC. Angaben über die Munition: II. PatronenInhaltsverzeichnis