C. Angaben über I. Geschosse und II. PatronenC. Angaben über IV. Behandeln hingefallener PatronenInhaltsverzeichnis
Merkblatt für die Munition der 8,8 cm Kampfwagenkanone 36
Angaben über
III. Zünder
25.

Die Zünder für Geschosse der 8,8 cm Kw.K. 36 sind lade-, transport- und rohrsicher. Die A.Z. 23/28 und Dopp.Z. S/60 Fl.* sind erst mit der in das Geschoß eingesetzten Zündladung sprengkräftig, der Bd.Z. 5127 erst in Verbindung mit der Sprengkapsel 32. Die A.Z. 38 und A.Z. 38 St mit angeschraubter Sprengkapsel (Duplex) Lm. dage-gen gehören zu den sprengkräftigen Ge-schoßzündern.

26.

Kurze Beschreibung der Zünder siehe Nr. 69, Spalte 5. Als rohrsicher bezeichnet man alle Zünder, die im Rohr nicht scharf werden können.

27.

Die Kopfzünder müssen fest auf dem Geschoß sitzen. Gelockerte Zünder sind von Hand fest anzuziehen. Ist dies nicht möglich, dann sind die Geschosse an die Muni-tionsausgabestelle zurückzugeben.

28.

Bd.Z. sind bei den schußfertigen Patronen nicht sichtbar.

29.

Schmutzige Zünder sind mit einem weichen Lappen vorsichtig abzuwischen. Das Blankputzen ist verboten.

30.

Wenn Patronen mit Zündern starken Stürzen, Bränden oder Explosionen ausgesetzt waren oder durch feindliche Feuereinwirkung umhergeschleudert oder beschädigt wurden, sind sie grundsätzlich zunächst als unsicher und gefährlich anzusehen. Die-se Munition ist Sachverständigen (Offizieren [W] oder Feuerwerkern) vorzustellen und von diesen auf Beschaffenheit zu prüfen (Abschnitt C I bis III).

31.

Alle Zünder muß man vorsichtig behandeln und vor Beschädigungen schützen.

32.

Patronen mit unbrauchbaren, aber beförderungssicheren Zündern sind nach Nr. 21 zu kennzeichnen und an die nächste Munitionsausgabestelle abzugeben (27, 36, 41 und 45 b).

33.

Patronen mit nichtbeförderungsicheren Zündern sind nach der H.Dv. 305 zu sprengen (37, 43). Dabei ist zu beachten, daß auch die Treibladung und die Zünd- schraube vernichtet werden.

34.

Jeder Versuch, Zünder auseinanderzunehmen, ist verboten.

Aufschlagzünder

35.

Empfindliche A.Z. mit Abschlußplatte (A.Z. 23/28 und A.Z. 38) oder Abschlußkappe (A.Z. 38 St) sind lade-, rohr- und beförderungssicher, solange die Abschlußplatte bzw. Abschlußkappe unbeschädigt ist und der Zusammenbau des Zünders sich nicht gelockert hat.

36.

Bei empfindlichen A.Z. können durch Beschädigungen an der Zünderspitze Frühzer-springer entstehen, wenn Abschlußplatte oder Bördelring bzw. Abschlußkappe feh-len, verbeult sind oder lose sitzen.

A.Z. 38 St. mit fehlender Abschlußkappe können auch blindgehen.

Zur Verminderung solcher Vorkommnisse ist die Munition vor der Übernahme in den Kampfwagen auf diese Fehler zu untersuchen.

Geschosse mit derartigen fehlerhaften Zündern sind nicht zu ver schießen.

Auch stark oxydierte Zünder sind unbrauchbar.

Da diese Zünder aber beförderungssicher sind, sind die Patronen nach Nr. 32 zu be-handeln.

37.

Nicht beförderungssicher sind Aufschlagzünder, wenn der Zusammenbau sich ge-lockert hat oder die Zünder tiefe Schrammen und Beulen aufweisen (33).

38. a)

Der A.Z. 23/28 kann mit und ohne Verzögerung verschossen werden. Die Ver-zögerung beträgt 0,1 Sek.; sie wird mit dem "Stellschlüssel für A.Z. 23" einge-stellt. Beim Lagern und Transport stehen die A.Z. 23/28 auf o.V. (ohne Verzö-gerung). Zum Umstellen auf m.V. (mit Verzögerung) ist der Stellbolzen des Zün-ders mit dem "Stellschlüssel für A.Z. 23" um 90° zu drehen, so daß die Einstell-nut des Stellbolzens in Richtung der am Zünderkörper angebrachten Buchsta-ben M und V liegt.

Bei nicht verfeuerten Geschossen sind gestellte Zünder auf o.V. zurückzustel-len. Die Stellnut des Stellbolzens zeigt dann auf 0; siehe Anlage 6.

b)

A.Z. 38 und A.Z. 38 St. sind Fertigaufschlagzünder ohne Verzögerung.

39.

Der Bd.Z. 5127 ist schußfertig und hat eine eingebaute nicht abstellbare Verzöge-rung (28).

Doppelzünder

40.

Doppelzünder S/60 Fl.* stehen bei Lagerung und Transport in Stellung "Null", d.h. die beiden Stellnuten am Zünder stehen genau übereinander, außerdem bilden bei neugefertigten Zündern der Pfeil und Markenstrich eine gerade Linie.

Das Einstellen der Dopp.Z. auf Laufzeit erfolgt nach Nr. 71 ff. Gestellte Dopp.Z. sind bei nicht verfeuerten Geschossen wieder auf Null zu stellen (73).

41.

Die Dopp.Z. S/60 Fl.* sind unbrauchbar, wenn sich die Verschlußkappe mit der Hand leicht drehen läßt, wenn sie stark oxydiert sind, die drehbare Verschlußkappe verbo-gen, verbeult oder sonstwie beschädigt oder die Kappe mit dem zugehörigen Stell-schlüssel nicht zu drehen ist; sie sind in diesen Fällen aber beförderungssicher (32).

42.

Dopp.Z. S/60 Fl.* können, falls sich die Kappe mit dem Stellschlüssel nicht drehen läßt, als Aufschlagzünder verfeuert werden, wenn der Zünder auf Null steht (40). Die Zünderstellung ist vor dem Ansetzen der Patronen zu prüfen, damit Frühzer-springer vermieden werden.

Diese Prüfung ist wichtig.
43.

Dopp.Z. S/60 Fl.* mit gelockertem Zusammenbau oder großen Beulen und tiefen Schrammen sind nicht beförderungssicher (33).

44.

Treten 10% und mehr Luftsprengpunktversager auf, so ist unter Ausfüllung eines Fragebogens gemäß Ziffer 77 an OKH/Wa Prüf 1zu berichten. Dabei ist anzugeben, welche Aufschlagschußweite erzielt wurde und ob beim Aufschlag Zündung erfolgte.

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