B. Verzeichnis der zu beachtenden VorschriftenC. Angaben über: II. ZünderInhaltsverzeichnis
Merkblatt für die Munition des schweren Ladungswerfers
C. Angaben über
I. Wurfgranaten

1.

Wurfgranaten mit Rissen in der Hülse oder im Leitwerk dürfen nicht verwendet wer-den. Ihr Vorkommen ist dem OKH (AHA/In 5) und OKH (Wa A) zu melden.

2.

Das Leitwerk mit den Flügelblechen darf nicht verbogen oder verbeult sein. Die Flü-gelbleche müssen fest am Rohr sitzen.

3.

Wurfgranaten mit größeren Beschädigungen, mit flüssigen Ausscheidungen des Sprengstoffes am Zusammenstoß der Hülle mit dem Kopf und Boden sind nicht zu verfeuern.

4.

Wurfgranaten mit Beanstandungen nach Nr. 1–3 sind entsprechend zu kennzeichnen und an die Munitionsausgabestelle zurückzugeben.

5.

Die 38 cm Wgr. 40 besteht aus zwei Lasten (Anlage 6); sie wird vor der Verwen-dung am Ladungswerfer nach Nr. 7 zusammengesetzt.

6.

Bis zum Gebrauch bleibt das Leitwerk mit seinen Flügelblechen im Schutzkasten und die Schutzkappe auf dem Druckrohr. Der "Behälter für Zünder und Kartusche" ist im Geschoß (der gefüllten Hülse) bis zum Zusammensetzen mit dem Leitwerk zu belas-sen. Der im Geschoßmundloch befindliche Handgriff darf nicht entfernt werden, weil sonst die Zündladung aus dem Geschoß herausfallen kann (32).

Der Handgriff im Geschoßmundloch und der Handgriff des in den unteren Teil der ge-füllten Hülse eingesetzten "Behälters für Zünder und Kartusche" dienen in Verbin-dung mit den Tragegurten zum Transport der gefüllten Hülle (Anlage 6, 1. Last).

7.

Zum Zusammensetzen der 38 cm Wgr. sind Schutzkasten und -kappe vom Leitwerk abzunehmen. Aus dem unteren Teil der Hülle wird der "Behälter für Zünder und Kar-tusche" entfernt. Geschoß und Leitwerk sind nach Nr. 1 bis 3 zu untersuchen (4).

Das Leitwerk ist innen von Fett und Verunreinigungen zu säubern. Es darf innen auch nicht naß sein, sonst entstehen Kurzschüsse.

Der s.Ldg.W. wird nach Nr. 29 ff. schußfertig gemacht. Vor dem Aufsetzen der Wurfgranate auf den Stock ist das Leitwerk innen mit der beim Werfer befindlichen Reinigungsbürste zu säubern.

Beim Zusammensetzen müssen die Federbänder (am unteren Teil der Hülle) in die Löcher des Druckrohres einschnappen, damit beide Teile miteinander fest verbunden sind.

8.

Klemmt eine Wurfgranate beim Aufsetzen auf den Stock, so darf das Aufsetzen nicht gewaltsam versucht werden. Die Wurfgranate ist zurückzustellen und der Grund für das Klemmen zu ermitteln und, wenn möglich, zu befestigen (4).

9.

Wurfgranaten muß man sauber und trocken lagern und vor Sonnenstrahlen schüt-zen. Sie sind vorsichtig zu behandeln, weder hinzuwerfen, noch zu bestoßen. Auch verpackte Wurfgranaten darf man beim Handhaben nicht hart aufstoßen lassen. Packgefäße und Munition sind vor Nässe und Verschmutzung zu bewahren.

Für das Lagern der Munition in Feuerstellung gilt H.Dv. 305; für das Lagern im Standort H.Dv. 450.

10.

Ausgepackte, aber vom Schießen übriggebliebene Wgr. sind wieder vorschriftsmäßig zu verpacken. War das Leitwerk innen bereits entfettet, so muß das Rohrinnere vor dem Verpacken gefettet werden.

Anstrich und Bezeichnung der Wurfgranaten

11.

Betreffs Anstrich der Wurfgranaten siehe die Anlagen 1 und 2. Wurfgranaten mit zweifelhafter Bezeichnung sind nicht zu verfeuern.

12.

Die Kennzeichen sind angebracht, um die Munition richtig verwenden, verwalten und, falls besondere Vorkommnisse auftreten, beurteilen zu können.

Eingeprägte Kennzeichen

13.

Wurfgranaten mit eingegossenem Sprengstoff (Anlage 1) erhalten eingeprägte Kennzahlen für die Art des Sprengstoffes, Ort, Monat und Jahr des Füllens, und zwar etwa 320 mm unterhalb der Tellerfläche in 6 mm Schrifthöhe an einer beliebi-gen Stelle des Umfanges eingeprägt.

Die erste Zahl ist stets die Kennzahl für die Art des Sprengstoffes.
14.

Als Kennzahlen für den Sprengstoff gelten:

  14 = Sprengladung aus Fp. 02 (Füllpulver 02), eingegossen.
 

Die Bedeutung anderer Kennzahlen wird nicht erläutert, da die Zusammenstellung der Ersatzsprengstoffe zu vielgestaltig ist. Nähere Angaben enthält die H.Dv. 454/9, Anlage 9.

Farbige Kennzeichen

15.

Die farbigen Kennzeichen sind aus der Anlage 1 und 2 ersichtlich und in ihrer Bedeu-tung erläutert.

Gewichtsangaben

16.
Lfd.
Nr.
Geschoß-
art
Gewicht
des
fertigen
Ge-
schosses
Gewicht
des
Spreng-
stoffes
Zünder
Kartusche
Art der Verpackung
(
Anlage 6)
Gewicht
Bemerkungen
Art
Gewicht
Art
Gewicht
etwa
des
leeres
Pack-
gefäßes
des
gefüllten
Pack-
gefäßes
kg
kg
 
g
 
kg
etwa kg
etwa kg
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
1
38 cm
149
etwa 50
Wgr.Z.
170
Hülsen-
2,80
1. Geschoßhülse, gefüllt
99,83
105,56
1) In Verbindung
 
Wgr. 40
 
 
361)
 
kart. des
 
Im Mundloch der Geschoßhülle
(ohne
 
mit der gr.Zdlg.
 
 
 
 
 
 
s.Ldg.W.
 
befindet sich "der Handgriff für
Zünder)
 
C/98 Np., C/98 H.
 
 
 
 
 
 
 
 
die Munition d. s.Ldg.W.", im
0,40
 
oder C/98 o.V.
 
 
 
 
 
 
 
 
unteren Teil der Hülle, "der Be-
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
hälter für Zünder und Kartusche
2,20
5,17
 
 
 
 
 
 
 
 
 
der 38 cm Wgr. 40" mit Zünder
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
und Kartusche
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
zwei Tragegurte
0,16
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
2. Leitwerk
49,00
57,00
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Flügelbleche am Leitwerk
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
befinden sich in dem "Schutz-
7,10
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
kasten für Leitwerk der 38 cm
 
 
 
Wgr. 40". Das obere Ende des
Druckrohres trägt die "Schutz-
1,80
 
 
 
 
 
 
 
 
kappe für Druckrohr der 38 cm
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Wgr. 40".
 
 
 

Gewichtsklasseneinteilung der Wurfgranaten

17.
Lfd.
Nr.
Geschoßart
Zünder-
art
Schußtafel-
mäßiges
Gewicht
des Geschosses
Gewichtsklassen kg
I
II
III
IV
V
kg
1
2
3
4
5
6
7
8
9
1
38 cm
Wgr.Z.
149
von
über
über
über
über
 
Wgr. 40
36
 
141,57
144,54
147,51
150,49
153,46
 
 
 
 
bis
bis
bis
bis
bis
 
 
 
 
144,54
147,51
150,49
153,46
156,43

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