C. Angaben über den Gebrauchszustand, II. Gewichte der 15 cm Wgr. 41C. Angaben über den Gebrauchszustand, IV. Meßtreibsatz
Merkblatt für die Munition des 15 cm Nebelwerfers 41
C. Angaben über den Gebrauchszustand
III. Treibsätze

14. Die Wurfgranaten haben Treibsätze, entweder mit Schwarzpulver oder mit rauch-schwachem Pulver.

15. Wurfgranaten mit Schwarzpulvertreibsätzen (Anlage 3) sind durch »Schw« in weißer Schrift auf Treibsatzhülle und Munitionsbehälter gekennzeichnet. Sie sind nach der Schußtafel H.Dv. 119/981 zu verschießen. Diese gilt für Temperaturen von -30° bis +35° C. Bei Temperaturen unter -10° C können Schußweitenverkürzungen eintreten, die aber noch innerhalb der Streuungen liegen.

16. Bei Temperaturen unter -45° C sind die Treibsätze unbrauchbar, sie können jedoch ohne weiteres verschossen werden, nachdem eine entsprechende Erwärmung eingetreten ist.

17. Schwarzpulvertreibsätze werden unbrauchbar und führen zu Rohrzerspringern, wenn sie auf mehr als +35° C erwärmt werden. Auch durch nachträgliches Abkühlen wird die Munition nicht wieder verwendungsfähig.

18. Rauchschwache Treibsätze kommen in Form von Preßlingen (Anlage 4), Röhrenpul-ver (Anlage 5) und Sieben-Röhren-Pulver (Anlage 6 bis 8) zur Anwendung. Außerdem ist zu unterscheiden zwischen Normal-, Tropen- und Arktistreibsätzen (Anlage 67 und 8). Temperaturgrenzen für das Verschießen, gültige Schußtafel und Kennzeichnung sind aus 1. und Anlage 1 und 2 zu entnehmen.

19. Wurfgranaten Nb mit rauchschwachen Treibsätzen dürfen auf Entfernungen unter 3000 m nicht verschossen werden.

20. Rauchschwache Treibsätze sind außerhalb der angegebenen Temperaturgrenzen nicht truppensicher. Bei höheren Temperaturen können Rohrzerspringer und Hüllsenreißer, bei tieferen Zündversager und Kurzschüsse die Folge sein.

Im Gegensatz zu Schwarzpulver ist jedoch eine über die obere Temperaturgrenze hinaus-gehende kurzzeite Erwärmung der Munition ohne Bedeutung, wenn vor dem Verschießen wieder eine entsprechende Abkühlung eingetreten ist.

21. Der Einfluß der Pulvertemperatur auf die Schußleistungen ist bei Geschossen mit rauchschwachen Treibsätzen unbedingt zu beachten. Maßgebend hierfür ist die an den Thermometer des Meßtreibsatzes abgelesene Pulvertemperatur.

C. Angaben über den Gebrauchszustand, II. Gewichte der 15 cm Wgr. 41C. Angaben über den Gebrauchszustand, IV. Meßtreibsatz