Merkblatt für die Munition des 15 cm Nebelwerfers 41 |
C. Angaben über den Gebrauchszustand |
III. Treibsätze |
14. Die Wurfgranaten haben Treibsätze, entweder mit Schwarzpulver oder mit rauch-schwachem Pulver. |
15. Wurfgranaten mit Schwarzpulvertreibsätzen (Anlage 3) sind durch »Schw« in weißer Schrift auf Treibsatzhülle und Munitionsbehälter gekennzeichnet. Sie sind nach der Schußtafel H.Dv. 119/981 zu verschießen. Diese gilt für Temperaturen von -30° bis +35° C. Bei Temperaturen unter -10° C können Schußweitenverkürzungen eintreten, die aber noch innerhalb der Streuungen liegen. |
16. Bei Temperaturen unter -45° C sind die Treibsätze unbrauchbar, sie können jedoch ohne weiteres verschossen werden, nachdem eine entsprechende Erwärmung eingetreten ist. |
17. Schwarzpulvertreibsätze werden unbrauchbar und führen zu Rohrzerspringern, wenn sie auf mehr als +35° C erwärmt werden. Auch durch nachträgliches Abkühlen wird die Munition nicht wieder verwendungsfähig. |
18. Rauchschwache Treibsätze kommen in Form von Preßlingen (Anlage 4), Röhrenpul-ver (Anlage 5) und Sieben-Röhren-Pulver (Anlage 6 bis 8) zur Anwendung. Außerdem ist zu unterscheiden zwischen Normal-, Tropen- und Arktistreibsätzen (Anlage 6, 7 und 8). Temperaturgrenzen für das Verschießen, gültige Schußtafel und Kennzeichnung sind aus 1. und Anlage 1 und 2 zu entnehmen. |
19. Wurfgranaten Nb mit rauchschwachen Treibsätzen dürfen auf Entfernungen unter 3000 m nicht verschossen werden. |
20. Rauchschwache Treibsätze sind außerhalb der angegebenen Temperaturgrenzen nicht truppensicher. Bei höheren Temperaturen können Rohrzerspringer und Hüllsenreißer, bei tieferen Zündversager und Kurzschüsse die Folge sein. |
Im Gegensatz zu Schwarzpulver ist jedoch eine über die obere Temperaturgrenze hinaus-gehende kurzzeite Erwärmung der Munition ohne Bedeutung, wenn vor dem Verschießen wieder eine entsprechende Abkühlung eingetreten ist. |
21. Der Einfluß der Pulvertemperatur auf die Schußleistungen ist bei Geschossen mit rauchschwachen Treibsätzen unbedingt zu beachten. Maßgebend hierfür ist die an den Thermometer des Meßtreibsatzes abgelesene Pulvertemperatur. |