A. AllgemeinesC. Gliederung der ArbeitenInhaltsverzeichnis
Vorläufige Anleitung für das Fertigmachen der SC 10, SC 50, SC 250 und SC 500
B. Sonder-Vorsichtsmaßnahmen und Sondermaßnahmen

 

1. Die einzelnen Arbeitskräfte sind nur so weit voneinander getrennt zu halten, als es die Rücksicht auf den freien Verkehr innerhalb der Arbeitsstelle erfordert.

 

2. Zünder, Zündladungen, Zusatzkörper, Füllkörper, Rauchentwickler und Übertra-gungsladungen dürfen nach und nach in vollen Packgefässen zur Arbeitsstelle ge-bracht werden. Packgefäße mit Zündladungen und Rauchentwickler sind stets be-deckt zu halten. Die Zündladungen verbleiben bis zu ihrer Verwendung in den Käst-chen. Sie dürfen nicht lose in Mulden oder auf den Arbeitstischen gelegt werden. Die Körper aus Sprengstoff und die Rauchentwickler sind gegen Sonnenstrahlen zu schützen.

 

3. Beim Einsetzen von Zündladungen und Aufschrauben der Zünder dürfen an SC 10 nur so viel Körper an der Arbeitsstelle vorhanden sein, wie es der Arbeitsleitende für den glatten Arbeitsverlauf für unbedingt nötig hält. An SC 50 und SC 250 darf je-doch nur 1 Stück jeweils auf der Arbeitsstelle sein.

 

4. Das Laden ist – außer bei dringendem Bedarf – nur an trockenen Tagen vorzu-nehmen, denen möglichst einige Tage mit gleichem Wetter vorausgegangen sind.