II. Sicherheitsbestimmungen.Inhaltsverzeichnis
Vorschrift für das Fertigmachen der Abwurfmunition - Teil 1 - Fertigmachen der SC 10
I. Bezeichnungen.

1. Die SC 10 kommt in zwei Ausführungen zur Verwendung:

Für Abwurf aus dem Hochangriff: Bombe mit Leitwerk1) (SC 10).
Für Abwurf aus dem Tiefangriff: Bombe ohne Leitwerk (SC 10 t).

2. Die "gefüllte" SC 10 ist der mit der eingegossenen Sprengladung versehene Bomben-körper (mit Leitwerk bei SC 10, ohne Leitwerk bei SC 10 t).

3. Die "geladene" SC 10 besteht aus:
a) der gefüllten SC 10,
b) dem Rauchentwickler Nr. 1
c) dem Zusatzkörper für SC 10,
d) dem kleinen Füllkörper für SC 10.

Die Teile b) bis d) sind die "Füllkörper".

Die Höhlung der geladenen SC 10 ist durch die eingeschraubte Verschlußschraube M 50 x 3 C mit Ring für Verschlußschraube verschlossen.

4. Die "fertige" SC 10 besteht aus:
a) der geladenen SC 10
b) der Zündung,
  die zusammengesetzt ist aus:
  1.

dem mechanischen Aufschlagzünder für 10 kg-Bomben für Hoch- und Tiefan-griff, Zünder (3) AZC 10 (h u. t), und

  2. der Zündladungskapsel mit eingesetzter kurzer Zündladung C/98.