II. Sicherheitsbestimmungen.IV. Untersuchen der Bombenkörper.Inhaltsverzeichnis
Vorschrift für das Fertigmachen der Abwurfmunition - Teil 1 - Fertigmachen der SC 10
III. Gliederung der Arbeiten.

13. Für das Fertigmachen der geladenen SC 10 sind folgende Arbeiten erforderlich:

a)

das Untersuchen und nötigenfalls das Instandsetzen der Bombenkörper,

b)

das Bereitstellen der Zündungen, d. i. Untersuchen der Zünder und der Zündladun-gen und Zusammensetzen der Zündungen,

c) das Einschrauben der Zündungen in die Bombenkörper.

14. Falls die Bomben nur in gefülltem Zustande angeliefert werden, sind vor dem Ein-schrauben der Zündungen die Füllkörper (Rauchentwickler, Zusatzkörper und kleiner Füll-körper) einzusetzen.