Vorschrift für das Fertigmachen der Abwurfmunition - Teil 1 - Fertigmachen der SC 10 |
III. Gliederung der Arbeiten. |
13. Für das Fertigmachen der geladenen SC 10 sind folgende Arbeiten erforderlich: |
a) |
das Untersuchen und nötigenfalls das Instandsetzen der Bombenkörper, |
b) |
das Bereitstellen der Zündungen, d. i. Untersuchen der Zünder und der Zündladun-gen und Zusammensetzen der Zündungen, |
c) | das Einschrauben der Zündungen in die Bombenkörper. |
14. Falls die Bomben nur in gefülltem Zustande angeliefert werden, sind vor dem Ein-schrauben der Zündungen die Füllkörper (Rauchentwickler, Zusatzkörper und kleiner Füll-körper) einzusetzen. |