V. Untersuchen und Einsetzen der ÜbertragungsladungenVII. Einschrauben der ZündungInhaltsverzeichnis
Vorschrift für das Fertigmachen der Abwurfmunition - Teil 3 - Fertigmachen der SD 50
VI. Bereitstellen der Zündung.
(Hierzu L.Dv. 152.)
A. Öffnen der Packgefäße.
1. Zündertransportkästen.
22. Die Zünder sind entweder
a)

zu je 25 Stück in "Transportkasten für Geschoß- und Wurfminenzünder, Größe I" mit luftdicht verlötetem Zinkeinsatz, oder

b)

zu je 36 Stück in "Transportkasten für Bombenzünder Muster A" verpackt. In diesen Transportkästen die die Zünder nochmals einzeln in feuchtigkeitsdicht abgeschlos-senen "Zündertransportbüchsen 2 L" verpackt.

23. Zum Öffnen des Transportkastens nach Ziffer 22a muß nach dem Ausschrauben der Sicherungsschrauben und dem Öffnen der Verschlüsse der aufgelötete Blechdeckel des Zinkeinsatzes abgelöst werden. Das Lot wird mit dem heißen Lötkolben fortschreitend weggeschmolzen, wobei gleichzeitig mit einem Aufreißhaken, Meißel, Messer u. dgl. der Blechdeckel abzuheben ist. Beim Gebrauch des Lötkolbens ist vorsichtig zu verfahren, da-mit einmal Deckel und Einsatz verwendbar bleiben, und zum anderen der Holzrand des Packgefäßes nicht verbrannt wird.

Der Blechdeckel ist vollständig abzulöten. Es ist verboten, den Deckel nur an drei Seiten abzulöten und dann hochzubiegen, da hierdurch regelmäßig Deckel und Einsatz beschä-digt werden.

Nach dem Entnehmen der Zünder sind Einlegeboden, Einlegedeckel und Blechdeckel sowie die Schutzringe für den Zünderbund in den Transportkasten zurückzulegen.

Die ausgeschraubten Sicherungsschrauben sind zu sammeln und jährlich mit den Übungs-munitionsteilen an die zuständige L.Mun.Anst. abzuliefern.

24. Die luftdicht verlöteten Kästen sind auch im Mob-Falle grundsätzlich aufzulöten. Das Aufreißen mit Haken muß auf dringende Notfälle beschränkt bleiben. Zum Gebrauch wird der Aufreißhaken mit seiner Spitze schräg an die Lötkante des Blechdeckels gehalten und mit dem Schlosserhammer in die Lötnaht getrieben; dann wird die Naht vorsichtig aufge-rissen. Auch in diesem Falle muß der Deckel an allen vier Seiten abgetrennt werden.

25. An dem Transportkasten nach Ziffer 22b werden die Plomben von den Kastenver-schlüssen entfernt, die Verschlüsse gelöst und der Kasten geöffnet. Die "Zündertrans-portbüchsen 2 L" werden aus dem Transportkasten entnommen und durch Abschrauben der Deckel geöffnet.

Nach dem Entnehmen der Zünder sind die Zündertransportbüchsen sowie die zu ihrem Schutz vorhandenen Füllmittel vollzählig in den Transportkasten zurückzulegen. Die Ver-packungsmittel sind so sorgsam zu behandeln, daß sie verwendbar bleiben.

2. Luftdichte Pulverkästen.
26. Die kurzen Zündladungen C/98 sind entweder
a)

zu je 4 Stück in "Blechkästchen für die Stahlkapsel mit Zündschlag der KGr. 15 m.P." und zu je 300 Stück (75 Blechkästchen zu je 4 Stück) in "Luftdichte Pulverkasten 88", oder

b)

zu je 10 Stück in zwei Lagen übereinander in "Preßstoffkasten für kurze Zündladun-gen C/98" und zu je 600 Stück (60 Preßstoffkasten zu je 10 Stück) in "Luftdichte Pulverkasten 88"

luftdicht verpackt. Bei der Verpackung zu a) sind die kurzen Zündladungen C/98 in die Zündladungskapsel eingesetzt, die Zündladungskapseln werden zusammen mit den Zünd-ladungen C/98 angeliefert.

In der Verpackung zu b) sind nur die kurzen Zündladungen C/98 enthalten, die Zündla-dungskapseln werden in Packkisten gesondert geliefert.

27. Der Holzdeckel des luftdichten Pulverkasten wird nach dem Entfernen der Halte-schrauben abgenommen. Die Schrauben sind mit kräftigem Schraubendreher oder mit Bohrwinde sachgemäß auszuschrauben.

Die vollen Blechkästen bzw. Preßstoffkästchen werden nach Abreißen des umgelegten Klebestreifens zur Entnahme jeweils einer Zündladung geöffnet.

Nach dem Entnehmen der Zündladungen wird der Deckel des Pulverkastens aufgelegt (Dichtungsrahmen sorgfältig behandeln) und mit zwei Schrauben leicht befestigt. Die restlichen Schrauben und die Füllmittel zum Festlegen der Kästchen sind zuvor in das Packgefäß zu legen.

B. Untersuchen der Zünder und Zündladungen.

28. Beim Entnehmen des Zünders aus der Verpackung ist darauf zu achten, daß die Ab-schlußkappe nicht vom Zünderkopf abgenommen wird, und daß der Dichtring für den Zün-derbund nicht verlorengeht.

Der Zünder wird durch Besichtigen auf einwandfreien äußeren Zustand geprüft. Beschä-digte Zünder oder solche mit Korrosionsstellen sind zurückzustellen. Hingefallene Zünder sind nach dem für das betreffende Zündermuster gültigen Teile der L.Dv. 152 zu unter-suchen.

29. Die kurze Zündladung C/98 ist wie folgt zu untersuchen. Hierzu ist jeweils nur eine Zündladung aus dem Blechkästchen bzw. Preßstoffkasten zu entnehmen.

Die Beplattung der Sprengkapsel muß unbeschädigt sein. Durch Schütteln ist festzustel-len, ob alle Innenteile gut festliegen oder Lackteilchen o. dgl. sich lose in der Sprengkap-sel befinden. Zündladungen mit losen Innenteile sind unbrauchbar.

Ferner ist festzustellen, daß der obere Rand der Hülsen gut umgebördelt ist, keine fehler-haften Stellen zeigt und auf dem Lederring dicht aufliegt. Brauchbar sind noch solche Zündladungen, die in den Bördelrändern Falten oder keine, unbedeutende, nicht über die halbe Breite des Randes hinausreichende Risse haben. Risse in der Biegung des Bördelran-des machen die Zündladung unbrauchbar.

Die brauchbare Zündladung ist in das Blechkästchen bzw. den Preßstoffkasten zurückzu-legen, der nach Untersuchung der Zündladungen zum Zusammensetzen der Zündung wei-tergegeben wird.

C. Zusammensetzen der Zündung.

30. Die Zündladung ist so in die Zündladungskapsel einzulegen, daß die Öffnung sichtbar ist; sie muß in der Kapsel gut festliegen. Bei seitlichem Spielraum wird die Zündladung he-rausgenommen und nach Unterlegen von zwei Papierstreifen (Größe 15 x 100 mm) wieder in die Zündladungskapsel eingesetzt. Die beiden Papierstreifen werden kreuzweise unter den Boden der Zündladung mit den Streifenenden auf die Mantelfläche gelegt, sie dürfen den Lederring der Zündladung nicht übertragen.

31. Die Zündladungskapsel mit eingesetzter Zündladung wird mit dem Zünder verschraubt und von Hand fest angezogen.

Diese Arbeiten sind besonders gut zu überwachen, weil Fehlen der Zündladung oder fal-sches Einsetzen Blindgänger verursacht.

32. An jeder Zündung ist nachzuprüfen, daß für den Abstand der äußeren Bodenfläche der Zündladungskapsel von der Bodenfläche des Zünders das Maß 38,2 mm nicht über-schritten wird. Wird dieses Größtmaß überschritten, dann ist die Zündladungskapsel ge-gen eine andere auszutauschen. Die Prüfung kann z.B. mit einer selbstgefertigten Lehre aus etwa 3 mm starkem Blech nach folgender Skizze vorgenommen werden.

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