Vorschrift für das Verwalten der Munition bei der Truppe -
Teil 2 - Verwalten bei den Luft-Haupt und Luft-Munitionsanstalten |
D. Nachweis der Bestände. |
I. Sicht- und Blockkartei. |
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Der Nachweis der Bestände in den L.Hpt. und L.Mun.Anst. ist wie folgt durchzuführen: |
164.
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a) | Sichtkartei für | |
fertige Munition, | ||
scharfe und unscharfe Munitionsteile, | ||
Munitionspackgefäße, die zum fertigen Schuß gehören und dement-sprechend nicht in der Pendelnachweisung aufgeführt sind, |
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b) | Blockkartei für | |
Sämtliches nach A.N. zuständiges Gerät einschl. Waffen, | ||
Werk- und Betriebsstoffe, | ||
alle übrigen Packgefäße, die dem Transport von Mun.Teilen dienen, Deckplane und Stapelhölzer der Stoffgl. Ziff. 13; |
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außerdem für solche, nicht in der A.N. aufgeführten Gegenstände und Vorrichtungen, die aus S-Mitteln beschafft bzw. gefertigt wur-den. |
Für das Anlegen, Führen und Prüfen der Karteien gelten die Bestimmun-gen der L.Dv. 488/1. |
165.
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Eine Unterscheidung des Gegenstandes nach dem Zustand (brauchbar, instandsetzungsfähig u. unbrauchbar) ist nicht erforderlich. Es sind des-halb nur gelbe Karteikarten zu verwenden. Notwendige Erläuterungen sind in Spalte "Bemerkungen" in Blei vorzunehmen, z.B. auf der Kartei-karte für Geschosse "28 instandsetzungsbedürftig". |
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Gegenstände nach Zustand IV (unbrauchbar) sind einzeln als unbrauch-bare Munitionsteile, z.B. unbrauchbares Pulver oder unbrauchbarer Sprengstoff, nachzuweisen oder gegebenenfalls als Eisen- bzw. Mes-singschrott bei Geschossen, Hülsen usw. |
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Die Sichtkartei ist nach Geräteklassen durch Einfügen von Leitkarten zu gliedern, und zwar: |
166.
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Mun. für Handfeuerwaffen u. MG. | in Katrei J | |
Mun.
für Fl.Bordwaffen Abwurfmunition |
in Kartei Fl | |
Flakmunition | in Kartei L | |
Leucht- u. Signalmunition | in Kartei N | |
Nahkamp-, Spreng- u. Zündmittel | in Kartei P | |
Nebel- u. K-stoffmunition | in Kartei Ch | |
L Torpedos u. L Minen | in Kartei M |
Innerhalb der Einteilung nach Gerätklassen sind für die einzelnen Kaliber durch Leitkarten Untergruppen zu bilden. In den Untergruppen sind die Karten nach fertiger Munition und Munitionsteile einzuordnen. Für die Reihenfolge der Munitionsteile ist der Aufbau der Munition, beim Zünder angefangen, maßgebend. Munitionsteile, die mehreren Kaliber gemein-sam sind, werden am Schluß der betr. Kartei eingeordnet. Durch Hin-weiskarten auf den Schluß der Kartei ist die Vollzähligkeit in der Reihen-folge der Munitionsteile wiederherzustellen. |
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Beispiel für die Gliederung der Flakmunition. |
Hauptleitkarte | = Karte L | ||
Untergruppe | = 2 cm | ||
Untergruppe | = 3,7 cm usw. |
Bei Munitionsteilen, die noch in einer Lieferungskartei, vgl. Ziff. 175, er-faßt werden müssen, sind die Karteikarten durch ein Signal, 6 mm grün, auf dem dafür vorgesehenen Feld zu kennzeichnen. |
167.
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Zu der Sichtkartei einer Munitionsanstalt gehören: |
168.
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1. |
Sichtkarteikarten mit 7 Schüben aus Holz und Zentralverschluß, einschl. 455 Metallträger und 490 Holzstäbchen |
LE Nr. 1001 H. |
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2. | Unterstelltisch aus Stahl mit Ausziehbrett |
LE Nr. 1002 |
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3. | Sichtkartei nach Muster Anl. 4 |
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4. | Leitkarten, rot für Sichtkartei |
LE Nr. 525 |
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5. | Zellschutzstreifen für Sichtkartei |
LE Nr. 526 |
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6. | Signal, 6 mm grün |
LE Nr. 528 |
Die Blockkartei ist durch Einfügen von Leitkarten nach den Ziffern der Stoffgliederung einzuteilen. Für die Reihenfolge der Karteikarten ist, so-weit zutreffend, die A.N. maßgebend. |
169.
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Beispiel: |
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Hauptleitkarte | = | Kartei 13 | = |
Mun.Geräte, Maschinen-, Lehren (5 cm breites Fenster in der Mitte) |
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Untergruppe | = | Fl 3090 | = |
Mun.Geräte (4 cm breites Fenster am lin-ken Rand) |
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Untergruppe | = | Fl 3091 | = |
Mun.Maschinen (4 cm breites Fenster, 4 cm vom linken Rand entfernt) |
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Untergruppe | = | Fl 3092 | = |
Mun.Lehren (4 cm breites Fenster, 8 cm vom linken Rand entfernt) |
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Untergruppe | = | = |
Sonstige Mun.Geräte, Vorrichtungen usw., die im eigenen Betriebe hergestellt oder aus S-Mitteln beschafft worden sind (4 cm breites Fenster am linken Rand) |
Zu der Blockkartei einer Mun.Anst. gehören: |
170. |
Blockkarteikarten (mengenmäßig) | LE Nr. 514 |
Beschreibungd. Blockkartei |
Leitkartenzuschnitte | LE Nr. 533 | |
Fensterreiter 50 mm | LE Nr. 534 | |
Fensterreiter 40 mm | LE Nr. 535 |
a) Die Sichtkartei, einschl. des für eine Mun.Anst. in Ziff. 186 zugestan-denen Zubehörs ist nach L.V.Bl. 38, B, Ziff. 27 anfordern. Ausgenommen hiervon sind die Karteikarten nach Muster Anl. 14, die von der L.Hpt. Mun.Anst. Weißwasser kostenlos gegen Belegwechsel geliefert werden. |
171.
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Sollte für den Nachweis der Bestände eine Sichtkartei nicht ausreichen, ist begründeter Antrag auf Zuweisung einer weiteren Sichtkartei der zu-ständigen Lz.Gr. vorzulegen. |
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b) Das für eine Blockkartei nach Ziff. 168 vorgesehene Zubehör ist nach Bedarf wie zu a) anzufordern. Die Blockkarteikasten sind, Anzahl und Größe nach Bedarf, im eigenen Betriebe herzustellen. |
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a) Sämtliche Munitionsanstalten haben ihre Munition endgültig in ihren Beständen in eigener Verwaltung. |
172.
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Ausnahme: Die Munition, die wegen nicht ausreichenden Lagerraumes bei einer anderen Mun.Anst. abgestellt ist, ist als "verliehen" zu führen. |
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b) Sämtliche an die Truppe zu verausgaben ist die 1. Mun.-Ausstattung für Handfeuerwaffen, M.G., Flgzg.-M.G., Nahkampf-, Spreng- u. Zünd-mittel, F. u. T.Minen und das Friedenssoll an L. u. S. Munition. |
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Das Übertragen von Munitionsbeständen von einer Gerätklasse in eine andere ist nur mit Genehmigung des R.L.M. zulässig. |
173.
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Bestehen für Munitionsbestände einer Art Unterschiede in der Fertigung oder Verwendung der Teile – z.B. Geschosse mit verschiedener Spreng-ladung – so sind die verschiedenen Bestände getrennt nachzuweisen. |
174.
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