Vorschrift für das Verwalten der Munition bei der Truppe -
Teil 2 - Verwalten bei den Luft-Haupt und Luft-Munitionsanstalten |
Vorbemerkungen. |
1. |
Die Herausgabe der L.Dv. 450 als endgültige Vorschrift ist noch verfrüht. Der Inhalt dieses Entwurfes soll bei den einzelnen Dienststellen praktisch nachgeprüft werden. |
2. | Die L.Dv. 450 gilt für die gesamte Luftwaffe. |
3. | Die Vorschrift besteht aus verschiedenen Einzelteilen. |
Teil 1: | Vorschrift für das Verwalten der Mun. bei der Truppe. | |
Teil 2: |
Vorschrift für das Verwalten der Mun. bei den L.Hpt.- u. L.Mun.Anst. |
Weitere Teile folgen und sind noch in Bearbeitung. |
Teil 3: | Die Organisation der L.Hpt.- u. L.Mun.Anst. | |
Teil 4: |
Munitions- u. Zahlenangaben mit Verladeanleitungen für L.Hpt.- u. L.Mun. Anst. |
4. | Abkürzungen: |
L.Hpt.M.A. bzw. | ||
L.Hpt.Mun.Anst. = Luft-Haupt-Munitionsanstalt, | ||
L.M.A. bzw. | ||
L.Mun.Anst = Luft-Munitionsanstalt |
Weitere Abkürzungen siehe Vorbemerkungen der L.Dv. 488/1. | |
5. |
Im Text dieses Entwurfes sind die einschlägigen Vorschriften mit den zukünftigen Bezeichnungen wie folgt eingesetzt worden. Die z.Zt. noch bestehenden Bezeich-nungen sind als Erläuterung (. . .) nachgesetzt. |
L.Dv. 144/1= |
Vorläufige Sicherheitsbestimmungen beim Umgang mit Explosivstoffen (L.Dv. 144) |
L.Dv. 144/2=Munitionsbehandlung | (H.Dv.
305) (L.Dv. 144b) |
L.Dv. 144/3= Vorschrift f. das Untersuchen der Munition u. Munitionsteile bei |
den L.Hpt- und L.Mun.Anst. | (L.Dv.
144a) (Entwurf) |
6. |
Für die allgemeinen und grundsätzlichen Verwaltungsbelange bleibt auch bei Mun. Anst., Mun.Lagern usw. die L.Dv. 488 mit allen ihren Teilen maßgebend, soweit im Nachstehenden nicht abweichende Bestimmungen getroffen sind. |