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L.Dv. 476

Nur für den Dienstgebrauch !

Vorschrift für das Laden
der 10,5 cm Sprenggranate L/4,4
als Brisanz- und Übungsmunition

vom 15.12.1937

mit eingearbeiteten Deckblättern Nr. 1 bis 22

Vorbemerkungen

Hierzu gehört:

L.Dv. 477 – Vorschrift für das Fertigmachen der 10,5 cm Sprgr.Patr. L/4,4 als Brisanz- und Übungsmunition.

Vom 1.11.1937
ferner sind zu beachten:
1. H.Dv. 454/2

Heeresfeuerwerkerei. Geräte für Artillerie- und Minenwerfermunition.

    Von 1929
2. H.Dv. 454/7

Heeresfeuerwerkerei. Vorsichtsmaßnahmen bei Munitionsarbeiten. Dienst in den Heeres-Munitionsanstalten.

    Vom 14.11.1935
3. H.Dv. 454/9 Heeresfeuerwerkerei. Munitionsarbeiten bei Munition für Geschütze.
    Vom 29.9.1936
4. D 447/1

Vorläufige allgemeine Vorschrift zum Füllen von Geschossen und Minen mit gießbaren Sprengstoffen.

    Vom 7.11.1935
5.

Vorläufige Anweisung zum Füllen von Geschossen und Wgr. mit
Fp. 02 (Kennzahl 14).

    Vom 1.6.1939
6.

Vorläufige Anweisung zum Füllen von Geschossen und Wurfgranaten mit Fp. 60/40 (Kennzahl 13).

 

 

Vom 1.9.1939

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