2. Sprengbomben
sind im
allgemeinen durch ihre Größe und ihre torpedoartige
Form er-kennbar. Bomben von über 1,00 m Länge und 20 cm
Durchmesser sind fast immer Spreng-bomben, ausnahmsweise
auch Kampfstoffbomben. Sprengbomben besitzen am
hinteren Ende stets ein Leitwerk aus Blechflügeln. Der
Kopf von Sprengbomben ist meistens spitz (ogival). Der
Mittelteil kann walzenförmig (zylindrisch) oder bauchig (torpedoförmig) sein. Kleine Bomben
können sowohl
Sprengbomben (Splitterbomben) als auch Kampfstoffbom-ben
oder Brandbomben sein.
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3. Kampfstoffbomben unterscheiden sich in der
äußeren Form meist nicht von Spreng-bomben. Sie haben
aber mitunter einen auffälligen farbigen Anstrich oder
tragen farbige Kennzeichen, wie Ringe, Kreuze u. dgl.
Flüssige Kampfstoffe können sich bei vorsichtiger Hin-
und Herbewegung des Bombenkörpers durch glucksende
Geräusche bemerkbar ma-chen. Diese Feststellungsart darf
nur angewendet werden, wenn der Zünder des Blind-gängers beseitigt ist. Undichte Stellen an der
Füllverschraubung oder an dem Zünder von Kampfstoffbomben-Blindgängern oder Rostbildung an
Kittstellen lassen gegebenenfalls sichtbare oder durch
Geruchsinn wahrnehmbare Merkmale erkennen.
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4. Brandbomben gibt es in Gewichten von
0,2 bis etwa 20 kg. Sie können im allgemeinen wegen
ihrer geringen Abmessungen meist einwandfrei erkannt werden. Brandbomben mit einer Füllung von Phosphor oder
anderen brandstiftenden Mitteln haben einen meistens
mit Farbanstrich versehenen Blechmantel, während
Elektron-Thermitbrandbomben meist ohne Farbanstrich sind
und eine silberne Metallfärbung ausweisen. Wegen des geringen Gewichtes
dringen Brandbomben-Blindgänger nicht
so tief in den Erdboden wie Spreng-bomben- oder
Kampfstoffbomben-Blindgänger.
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