III. Beseitigung von BlindgängernV. Beseitigung von BlindgängernInhaltsverzeichnis
Beseitigung von Blindgängern feindlicher Fliegerbomben
IV. Herrichten von Sprengplätzen und Vorbereiten von Sprengungen

34. Sprengplätze für Blindgänger sind außerhalb bebauter Ortsteile anzulegen. Rings um den jeweiligen Sprengplatz sind Sicherheitszonen mit folgenden Halbmessern vorzusehen:

a) Bei Sprengungen von Sprenggruben:
  Für Sprengbomben über 40 kg Gewicht

1000 m

  Für leichtere Sprengbomben und für Kampfstoffbomben

600 m

b) Bei Sprengungen ohne Sprenggruben:
  Für Sprengbomben über 40 kg Gewicht

2000 m

  Für leichtere Sprengbomben und für Kampfstoffbomben

1000 m

Darüber hinaus ist beim Sprengen von Kampfstoffbomben-Blindgänger der unter Wind lie-gende Geländestreifen bis auf 2000 m, gerechnet von der Sprengstelle ab, zu räumen.

Über die Durchführung der Absperrmaßnahmen siehe Nr. 46.

35. Das Sprengen von Blindgängern soll nach Möglichkeit stets in Sprenggruben erfolgen. Die Sprenggruben sind etwa 1,50 m tief, 2,00 m lang und möglichst nur so breit anzule-gen, daß die Blindgänger ungehindert eingebracht werden können. Es sind möglichst Stel-len mit gewachsenem, festem Boden und ohne Grundwasser auszusuchen. Bei lockerem Boden sind die Grubenwände nötigenfalls durch Bohlen abzusteifen.

Mit Zünder versehene Blindgänger sind unter peinlichster Vermeidung von Stössen und in möglichst aufrechter Lage (Spitze nach oben, vgl. Nr. 22) in die Sprenggrube einzubrin-gen.

Nachdem die Blindgänger eingebracht und zur Sprengung vorbereitet sind, ist die Grube mit Sand oder steinfreier Erde zu verfüllen.

36. Kann in Ausnahmefällen eine Sprenggrube nicht angelegt werden, z.B. bei sehr hohem Grundwasserstand, so ist der zur Sprengung vorbereitete Blindgänger mit einem Erdhügel aus steinfreier Erde von 2,00 m Höhe zu bedecken. Bei Blindgängern unter 40 kg Gewicht genügt eine Erdüberschüttung von 1,00 m Höhe.

37. Vor der Sprengung von Kampfstoffbomben-Blindgängern kann versucht werden, den Kampfstoff-Inhalt nach Nr. 57 durch Anbohren oder Beschuß mit SmK-Munition von einer in gehörigem Sicherheitsabstand gegen den Wind gelegene Stellen aus zum Auslaufen zu bringen. Wenn das gelingt, wird der bei der nachfolgenden Sprengung die Bildung eines größeren Schwadens vermieden.

Für die unter Nr. 36 genannten Erdaufschüttungen ist bei Kampfstoffbomben ein Gemisch aus streinfreier Erde und Entgiftungsstoff (Chlorkalk oder Losantin) im Verhältnis 1 : 1 zu verwenden.

Beim Vernichten mehrerer Kampfstoffbomben sind die Sprengungen in je 20 m Abstand nacheinander entgegen der Windrichtung durchzuführen.

38. Beim Herstellen von Erdaufschüttungen ist darauf zu achten, daß die Sprengladun-gen, Sprengleitungen oder Zündschnuren nicht mit dem Spaten angestochen werden.

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