I. Scharfe PatronenInhaltsverzeichnis
Munitionsvorschrift für Fliegerbordwaffen - Teil 1 - 7,9 mm Munition für MG 15 und MG 17
I. Scharfe Patronen
A. Die Patronenhülse
1. Die Patronenhülse S. *

Die Patronenhülse S.* (Abb. 1) ist aus Messingblech gezogen; sie ist flaschenförmig, außen schwach konisch gehalten und so dem Patronenlager angepaßt. Man unterscheidet den Hülsenboden und den Hülsenmantel.

Der Hülsenmantel bildet den Pulverraum und nach seiner Schweifung den Geschoßraum. Der Pulverraum wird durch den weiten Hohlraum über dem Hülsenboden, der zylindrische Geschoßraum durch den engen Teil gebildet. Der konische Übergang vom Pulver zum Ge-schoßraum ist die Hülsenschweifung oder Schulter. Auf den Umfang des Hülsenbodens ist eine Rille für den Auszieher mit trapezförmigem Querschnitt eingefräst. Die hintere Fläche dieser Ausfräsung heißt "Auszieherfläche"; sie ist gleichlaufen zur "Reibefläche" des Hül-senbodens.

In der Mitte des Hülsenbodens – von der Reibefläche aus gesehen – ist die Zündglocke eingepreßt, von deren Grundfläche sich der Amboß bis etwa zur halben Höhe der Zünd-glocke erhebt. Neben dem Amboß sind – an zwei sich gegenüberliegenden Stellen – die Zündkanäle schräg durch den Boden gebohrt; sie verbinden die Zündglocke mit dem Pul-verraum.

In die Reibefläche sind an vier verschiedenen Stellen folgende Zeichen eingeprägt:

Das Firmenzeichen, z.B. P = Polte,
das Hülsenzeichen, z.B. S.* = Patronenhülse S. Stern,
die Lieferungsnummer, z.B. 6 = 6. Lieferung und
das Fertigungsjahr, z.B. 31 = 1931.
2. Die Patronenhülse S. (Stahl)

Die Patronenhülse S. (Stahl) (Abb. 1) ist aus beiderseitig kupferplattiertem Stahlblech gezogen und galvanisch nachverkupfert oder aus Stahlblech gezogen und mit Lack über-zogen. Sie hat die gleiche Form wie die Patronenhülse S.*.

In die Reibefläche sind die Kennzeichen eingeprägt, die über Werkstoff, Fertigungsfirma, Lieferungsnummer und Lieferungsjahr Aufschluß geben.

Abb. 1 Patronenhülse S.* und Patronenhülse S. (Stahl).

Abb. 1 Patronenhülse S* und Patronenhülse S (Stahl)
B. Das Pulver

Das Nitrozellulose-Gewehr-Blättchen-Pulver (Nz.Gew.Bl.P.) (2x2x0,45) (Abb. 11) besteht aus viereckigen, vorwiegend quadratischen, graphierten Blättchen von etwa 0,25 bis 0,35 mm Stärke und einer Seitenlänger von etwa 1,2 bis 1,5 mm mit glatten Schnittflä-chen. Es dient bei allen scharfen Patronen als Treibladung.

C. Das Zündhütchen
1. Das Zündhütchen 88.

Das Zündhütchen 88 (Abb. 2) besteht aus der Kapsel aus Messing, dem Zündsatz und dem Deckblättchen aus doppelseitig zinnplattierter Bleifolie. Der Zündsatz ist trocken in die Kapsel eingepreßt und wird durch ein aufgelegtes Deckblättchen, das auf der dem Satz zugekehrten Seite lackiert ist, gegen Einwirkung von Feuchtigkeit und gegen Ab-bröckelung geschützt. Die Kapsel ist innen bis zur Höhe des Zündsatzes lackiert.

Abb. 2 Das Zündhütchen 88
2. Das Zündhütchen 30.

Das Zündhütchen 30 (Abb. 3) besteht aus der Kapsel aus Messing, die innen lackiert ist und in die der Zündsatz trocken eingepreßt wird. Der Satz wird durch ein Deckblättchen aus doppelseitig zinnplattierter Bleifolie, das auf der dem Satz zu gekehrten Seite lackiert ist, bedeckt und geschützt. Beim Zündsatz 30 sind die Satzbestandteile, die beim Zünd-hütchen 88 zum starken Nachschlagen und Rosten der Gewehrläufe führen, durch solche ersetzt, die diese Nachteile ausschließen. Satz und Deckblättchen sind für den Amboß etwas eingebuchtet.

Zum Unterschied von Zündhütchen 88 ist die Kapsel des Zündhütchens 30 verkupfert.

Abb. 3 Das Zündhütchen 30.

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