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Munition für Fliegerbordwaffen - Teil 10 - Handbuch der Munition für Fliegerschußwaffen

Vorbemerkung

Abschnitt H

(Februar 1943)

H. Behandlung der Munition
1.

Das Waffenpersonal muß sich bewußt sein, daß vom sachgemäßen Behandeln der Munition wesentlich der Erfolg im Einsatz abhängt.

2.

Funktionsstöungen der Waffe im Luftkampf und Rohrkrepierer können, soweit sie nicht in Fertigungsfehlern ihre Ursache haben, im schlechten Behandeln der Munition beim Lagern oder Gurten bzw. Trommeln begründet sein.

3.

Zur Vermeidung von derartigen Störungen sind neben den allgemeinen Lagerbestim-mungen folgende Hinweise besonders zu beachten:

a)

Lose auf der Hülse sitzende Geschosse oder lose Zünder, desgleichen Patronen mit Rissen am Hülsenmund sind auszusondern.

b)

Patronen neuerer Fertigung deren Packgefäße den Aufdruck tragen "gewachste Munition, nicht ölen" (siehe Vorbemerkungen Abschn. C 2) dürfen nicht geölt werden. Patronenlager, Trommeln und Gurte sind frei von Öl zu halten.

   

Ist gewachste Munition fälscherlicherweise mit Öl in Berührung gekommen, so wird hierdurch der Wachsfilm zerstört und die Hülsen müssen wie unter 3 c ge-ölt werden, nachdem die Wachsschicht vorher restlos entfernt ist.

c)

Für Munition mit nicht gewachsten Hülsen gelten als besondere Behandlungs-hinweise:

(1)

Kaliber 7,9 mm (MG 15, MG 17 und MG 81)

     

Bei Feindflügen darf nur Munition mit Messinghülsen verschossen werden oder Munition mit Stahlhülsen, deren Packgefäße den Aufdruck tragen: "Munition mit neuen Stahlhülsen". Diese Munition hat sich in der Truppen-erprobung der mit Messinghülsen als vollkommen gleichwertig erwiesen.

      7,9 mm Munition wird nicht geölt.
(2)

Kaliber 13 mm, 15 mm, 2 cm, 3 cm und 3,7 cm

      Die Munition ist vor dem Gurten leicht mit "Waffenöl blau" zu ölen.
      Ausnahme 2 Munition für MG FFM, welche stark einzuölen ist.
(3)

Munition größerer Kaliber

      Braucht nicht geölt zu werden.
d)

Bei zu ölender Munition ist nur die Hülse zu ölen, und zwar so sachgemäß, daß kein Öl in den Treibladungsraum dringen kann.

e)

Munition, welche längere Zeit gegurtet oder getrommelt gelagert hat, darf nicht mit angetrocknetem Öl und Schnutz behaftet verwendet werden, sie muß ge-reinigt und wenn erforderlich wieder wie unter 3c geölt werden.

f)

Das Reinigen verschmutzter Munition erfolgt mittels eines mit Benzin getränkten Lappens. Waschen der Munition in Benzin ist verboten. Gewachste Munition wird nur mit einem trocknen Lappen saubergewischt.

g) Bei Kälte ist Munition vor Feuchtigkeit und Schnee zu schützen.
h)

In den Tropen und während der heißen Jahreszeit gilt als wichtigster Grund-satz:

Schütze die Munition
vor direkter Sonnen-
bestrahlung.

Munitionsstapel sind durch Sonnenzelte – siehe D 34, Seite 38 – derart zu schützen, daß freie Luftzirkulation unter der Abdeckplane möglich ist.

   

Bei munitioniert abgestellten Flugzeugen ist besonders die Schußwaffenmuni-tion vor Wärmeeinwirkung durch Beschattung und Schaffung von Luftzug zu schützen. Ein Vorwärmen der Munition kann sich, abgesehen von der Gasdruck-steigerung, besonders auf die Brand-Munition ungünstig auswirken und zur Selbstentzündung durch Heraustreten von Phosphor führen.

 

 

Lose Schußwaffen-Munition ist niemals außerhalb der Packgefäße zu lagern. Eingefettete und versandete Munition ist wie unter f) zu reinigen. Es ist unbe-dingt dafür Sorge zu tragen, daß die Gummiringe der luftdichten Packgefäße nicht verloren gehen oder unbrauchbar werden (siehe Behandlung von Gummi in den Tropen).

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