H. Behandlung der MunitionK. Gurtungsverhältnis und BevorratungInhaltsverzeichnis
Munition für Fliegerbordwaffen - Teil 10 - Handbuch der Munition für Fliegerschußwaffen

Vorbemerkung

Abschnitt J

(Juni 1944)

J. Munition für gesteuerte Waffen
1.

Verbände, deren Flugzeuge mit durch den Luftschraubenkreis schießenden Maschi-nengewehre ausgerüstet sind, haben für die Waffen nur Munition zu verschießen, welche "nur für gesteuertes Schießen" ist. Diese Munition ist der normalen Fertigung entnommen und einem besonderen Abnahmebeschuß auf Auswanderung unterwor-fen worden. Das Erfüllen dieser Bedingung ist im Packgefäß durch einen besonderen Vermerk bescheinigt. Die Packgefäße dieser Munitionsarten sind äußerlich durch ei-nen Zettel gekennzeichnet:

  " nur für gesteuertes Schießen".
 

Für Waffen, die nicht durch den Luftschraubenkreis schießen, ist es verbo-ten, diese Munition, aus der irrigen Annahme heraus, daß sie auch für unge-steuertes Schießen besser sei, anzuforden, da hierdurch die Gesamtbevorra-tung geschädigt würde.

 

Das gilt ebenfalls für bewegliche Waffen mit automatischen Schußsperren, für welche die normale Munition voll den gestellten Anforderungen genügt.

Anmerkung

Grundsätzlich sind immer geeignet für gesteuertes Schießen, auch wenn sie äußerlich nicht derart gekennzeichnet sind:

welche an die Truppe verausgabt werden.
  a) sämtliche Munitionsarten für MG 151 El,
  b) sämtliche Munitionsarten für MG 151/20 El,