Die deutsche Abwurmunition |
Zeichn.-Nr. |
Mark |
AB 250 kz. |
Boden |
Serie K
Blatt 6 |
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Begriff:
Abwurfbehälter m. 18 Mark 3 B |
Einlagerung: |
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Füllung: 18 Mark 3 B |
Gewicht d. Füllung:
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Gesamtgewicht: 85 kg |
Zünder: mV-Seitig (9), (9) A, (89) B m. Treibladung 11 g |
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Abwurfwaffe: Nur in Schloß 50 |
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Hinweis auf Vorschriften: Läuft mit Aufbrauch aus |
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Anmerkung: |
Die Markierungsbomben kommen fertig gepackt an die Front und können in bezug auf Brennzeit der Leuchten nicht mehr geändert werden. |
1. |
Verwendungszweck |
Die Bodenmarkierungsbombe dient zum Kennzeichnen von Zielpunkten auf der Erde und zum Festlegen taktisch erforderlicher Stellen. |
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2. | Beschreibung |
Die Mark | AB 250-kz 18 Mark 3 B |
Boden besteht aus einem gekürzten AB 250, der |
18 Mark 3 B und einen mV-seitigen Öffnungszünder (9), (9) A oder (89) B enthält. Der seitliche Stutzen der Zündereinsatzbuchse für die Aufnahme eines oV-seitigen Öffnungszünders ist mit einem Holzpfropfen verschlossen. Durch entsprechende Ein-stellung am ZZG 1/24 bzw. des Zünders wird der Behälter in der geforderten Höhe geöffnet und gibt die Mark 3 L frei. Über Wirkungsweise der Mark 3 B siehe Serie K, Blatt 2. |
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3. | Eignung für den Einsatz |
Horizontal-Hochangriff |
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Min.-Öffnungshöhe: 500 m. | |
Die Markierungsbombe hat eine einstellbare Gesamtbrenndauer bis zu ½ Std. Die Brenndauer eines Mark 3 B ca. 5 Min. Durch entsprechende Einstellung des Zünders (67) brennen bei eingestellter Gesamtbrenndauer von ½ Std. jeweils 3 Mark 3 B zu-gleich ab. |
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Ausführungsarten |
Anzahl der Mark.-Sätze |
Mark.-Zeichen | Farbe |
Sichtweite bei guten Sichtverhältnissen (km) |
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18 | Dauerlicht | rot | 150 | ||
18 | Dauerlicht | grün | 100 | ||
18 | Dauerlicht | gelb | 150 |
4. | Verpackung |
Transportkasten für SC 250, jedoch mit geänderter Inneneinrichtung und |
Beschriftung Mark | AB 250 kz 18 Mark 3 B |
Boden. |
5. | Transport |
Nur im Transportkasten. Der gefüllte AB ist transportsicher | |
6. | Hinweis für die Lagerung |
Sämtliche Markierungsmunition muß trocken gelagert werden. | |
7. | Achtung ! |
Bei Vorführungen und Übungseinsätzen ist eine Sicherheitsentfernung von 75 m ein-zuhalten. Gelände erst nach Abbrand sämtlicher Mark 3 B betreten; nicht gezündete sind wie Blindgänger zu behandeln. |
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8. | Ballistik |
Siehe Leucht- und Markierungsbomben Ausgabe Mai GL/C Nr. 2243/44 geheim. | |
9. | Bemerkungen |
a) |
Behälter wird trotz Übergewicht im Schloß 50 beladen; die Schlösser müssen nach mindestens 10 Abwürfen auf Lehrenhaltigkeit überprüft werden. |
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b) |
Der Behälter ist ein um 42 cm gekürzter AB 250-2. Er ist nur im Schloß 50 un-terzubringen und hauptsächlich für Ju 88 S vorgesehen. |
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Der Abwurfbehälter läßt sich mit Spezialöse auch am ETC 500 beladen, wenn die hinteren Abstützungen des ETC 500 durch die alten Abstützungen des ETC 500/IX A ersetzt werden. |
c) | Zum Erreichen einer dem Mark | AB 500-1 58 Mark 3 B |
Boden ähnliche Sichtweite sind |
jeweils 4 Behälter gleichzeitig abzuwerfen. |
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d) |
ZtZ (9) A hat gegenüber dem ZtZ (9) nur den halben Laufzeitbereich Einstel-lungen am ZZG 1/24 nur mit Aufsteckskala. |
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