E. SprengstoffeÜbersichtsblatt Serie B: GroßladungsbombenInhaltsverzeichnis
Die deutsche Abwurmunition

L.Dv. 4200

F. Behandlung der Munition vor und beim Be- und Entladen

Allgemeines

Blatt 6
(Februar 1943)

F. Behandlung der Munition
vor und beim Be- und Entladen

Die Einsatzbereitschaft des Verbandes, die Sicherheit der Besatzungen und die Wirkung am Ziel hängen von einer verantwortungsbewußten Arbeit des Fl.Waffenpersonals (Abw) ab.

Deshalb beachte folgende Gebote:
1.

Die Verantwortung für die Munition am Flugzeug und für das Beladen hat der 1. Fl. Waffenwart (Abw).

2.

Es darf sich nie mehr Munition am Flugzeug befinden, als unbedingt für die Erhaltung der Einsatzbereitschaft notwendig ist.

3.

Lagerung der Bomben hierbei außerhalb, und zwar hinter oder seitlich der Splitterbo-xen.

4.

Achte auf das Vorhandensein von Zünderschutzkappen. Sie dürfen erst kurz vor dem Aufsetzen des Ladekopfes vom Zünder abgenommen werden. Abgefallene und fehlende Abdeckkappen sind durch Perbunanschutzkappen (Anf.-Nr. Fl 53 952) zu ersetzen.

5.

Verbogene oder beschädigte Leitwerke sind zu richten oder auszusondern. Sie be-einträchtigen wesentlich die Flugbahn oder führen zum Verklemmen im Bomben-schacht.

6.

Das Schleifen von Bomben ohne Schlittengestell ist deshalb auf den äußersten Not-fall zu beschränken (Zünder nach oben).

 

Schleifen von Bomben ohne Unterlage auf festem Untergrund (z.B. Startbahnen, Pflasterstraßen) ist streng verboten. Durch die Reibungswärme kann dies zur Deto-nation der Bomben oder zu einer teilweisen Verpuffung des Sprengstoffes mit explo-sionsartigem Charakter führen.

 

Bewegen von schweren Bomben auf Schlittengestell hinter Fahrzeugen darf nur auf kurze Strecken innerhalb des Flugplatzes erfolgen. Hierbei ist durch Begleiter darauf zu achten, daß das Holzgestell nicht beim Transport abschert.

7.

Vor dem Aufsetzen des Ladeapparates sind die Kontaktstifte der Zünder durch mehrmaliges Hin- und Herbewegen auf Gängigkeit zu prüfen. Die Zünderköpfe müssen frei von Feuchtigkeit und Fett sein.

8.

Das Beladen hat streng nach der Bedienungs- und Beladevorschrift des jeweiligen Flugzeugmusters zu erfolgen. Hierbei haben sich nur die vorgeschriebene Anzahl Be-lademannschaften am Flugzeug aufzuhalten.

9.

Die Zeit, wie lange ein Flugzeug beladen stehen darf, ist nur für Jabo und leichte Kampfflugzeuge festgelegt. Wegen Überlastung der Federbeine dürfen diese Flug-zeuge nicht über 24 Stunden mit Bomben beladen stehen.

 

Für die übrigen Flugzeugmuster ist, um die Verantwortung des Verbandsführers be-zügl. der Einsatzbereitschaft nicht einzuengen, eine derartige Festlegung nicht er-folgt. In jedem Fall ist jedoch zu bedenken, daß ungünstige Witterungsverhältnisse den Zustand der Munition und ihre Funktion beeinträchtigen können (Vereisen, Ein-frieren der Zünderkontaktstifte, Versanden) und daß im Interesse der Lebensdauer auf möglichst kurze Zeit beschränkt bleiben muß.

 

Die Verantwortung für den einsatzklaren Zustand der Munition trägt der Einheitsfüh-rer, der durch die Fachkenntnis seines Bombenfeldwebels unterstützt wird.

10.

Beim Entladen von Flugzeugen, welches ebenfalls streng nach der entsprechen-den Bedienungsvorschrift zu erfolgen hat, ist die Munition wieder in einsatzfähi-gen Zustand niederzulegen. Bestehen Zweifel an der weiteren Verwendungsfähig-keit, so ist sie auffällig zu kennzeichnen und so an den Horst zurückzugeben, daß keine Verwechselung mit der übrigen Munition möglich ist (Entfernen der Zündung). Ein Kenntlichmachen mit Kreideschrift genügt nicht.

11.

Denke daran, daß vorstehende Gebote nicht aus theoretischen Erwägungen nieder-geschrieben sind, sondern daß die Nichtbeachtung jedes dieser Punkte bereits den Verlust von Menschen gefordert hat.

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