Munitionsbehandlung - Teil 1 - Allgemeine Sicherheitsbestimmungen bei Munitionsarbeiten |
III. Lage und Einrichten der Arbeitsstellen |
E. Anwenden von Filzschuhen |
68. Bei allen Arbeiten mit losem Schwarzpulver, Manöverpulver und Aluminium-Pyroschliff sind Filzschuhe anzuziehen. Bei Mangel an Filzschuhen können jedoch nur bei der Verar-beitung von Schwarzpulver und Manöverpulver, auch Lederschuhe ohne Eisenbeschlag, eigene Hausschuhe mit Filz- oder Ledersohle, Pantoffel und Segeltuchschuhe oder Turn-schuhe angezogen werden. Jede Art Fußbekleidung mit Gummisohlen ist jedoch verboten. |
69. Bei der Verarbeitung von Aluminium-Pyroschliff sind grundsätzlich Filzschuhe anzuzie-hen. |
70. Für genügende Reinigungsmöglichkeiten der Fußbekleidung vor dem Betreten der Ar-beitsräume ist Sorge zu tragen. |
71. Für das Betreten der mit Schwarzpulver, Manöverpulver und Aluminium-Pyroschliff belegten Munitionshäuser gelten diese Bestimmungen sinngemäß. |