III. Lage und Einrichten der Arbeitsstellen: D. Anwenden von Haardecken und LinoleumIII. Lage und Einrichten der Arbeitsstellen: F. Anwenden von Benzin und ähnlich leichtflüssigen und brennbaren StoffenInhaltsverzeichnis
Munitionsbehandlung - Teil 1 - Allgemeine Sicherheitsbestimmungen bei Munitionsarbeiten
III. Lage und Einrichten der Arbeitsstellen
E. Anwenden von Filzschuhen

68. Bei allen Arbeiten mit losem Schwarzpulver, Manöverpulver und Aluminium-Pyroschliff sind Filzschuhe anzuziehen. Bei Mangel an Filzschuhen können jedoch nur bei der Verar-beitung von Schwarzpulver und Manöverpulver, auch Lederschuhe ohne Eisenbeschlag, eigene Hausschuhe mit Filz- oder Ledersohle, Pantoffel und Segeltuchschuhe oder Turn-schuhe angezogen werden. Jede Art Fußbekleidung mit Gummisohlen ist jedoch verboten.

69. Bei der Verarbeitung von Aluminium-Pyroschliff sind grundsätzlich Filzschuhe anzuzie-hen.

70. Für genügende Reinigungsmöglichkeiten der Fußbekleidung vor dem Betreten der Ar-beitsräume ist Sorge zu tragen.

71. Für das Betreten der mit Schwarzpulver, Manöverpulver und Aluminium-Pyroschliff belegten Munitionshäuser gelten diese Bestimmungen sinngemäß.