Munitionsbehandlung - Teil 1 - Allgemeine Sicherheitsbestimmungen bei Munitionsarbeiten |
IX. Verwenden von Lastkraftwage, Hebemaschinen und Lokomotiven zum Transport der Munition |
A. Lastkraftwagen |
162. Lastkraftwagen und Anhänger, die ständig beim Transport von Munition Verwendung finden, sind besonders herzurichten. |
Zwischen Führersitz und Laderaum ist eine feuerfeste Trennwand anzubringen. Alle brennbaren Teile in unmittelbarer Nähe des Motors sowie die Unterseite des Wagenbo-dens über dem Auspuffrohr sind mit Eisenblech zu beschlagen. |
163. Die Verwendung von Kraftfahrzeugen mit Generatorgasantrieb für den inneren Be-trieb der Lufthauptmunitionsanstalten, Luftmunitionsanstalten, Luftmunitionslager, Muniti-onsausgabestellen und Munitionsniederlagen ist verboten. Die diesen Dienststellen gemäß St. und A.N. zustehenden Kraftfahrzeuge dürfen nicht durch Generatorgas angetrieben werden. |
164. Abholenden bzw. zuführenden Munitionskolonnen mit durch Generatorgas angetrie-benen Fahrzeugen ist das Befahren des Geländes von Lufthauptmunitionsanstalten, Luft-munitionsanstalten usw. gestattet jedoch ist folgendes zu beachten: |
1. |
Der Generator muß vor dem Beladen der Fahrzeuge und außerhalb des Bereiches der Luftmunitionsanstalt usw. für die Dauer des Munitionstransportes hergerichtet sein. Beschicken, Schüren, Ausräumen der Rückstände am Generator ist innerhalb des Geländes der Dienststelle und bei beladenen Fahrzeugen verboten. |
2. |
Während des Be- und Entladens sind Asch- und Feuerungsöffnungen zu schließen. |
3. |
Die von Kraftfahrzeugen mit Generatorgasantrieb befahrenen Wege innerhalb der Dienststelle sind sofort durch ein Löschkommando in Stärke von mindestens 2 Mann auf glimmende Rückstände, glühende Asche usw. abzusuchen und diese zu beseiti-gen. |
165. Wird bei längeren Märschen die Beschickung der Generatoranlage bei mit Munition beladenen Fahrzeugen zwangsläufig erforderlich, so sind |
1. | die Fahrzeuge auf 50 m Abstand auseinanderzuziehen, |
2. | vorbereitende Löschmaßnahmen zu treffen, |
3. |
beim Beschicken herausfallende Funken und brennende Teile sowie ausgeräumte Rückstände sicher abzulöschen. |