III. BedienungV. Verpackung
Beschreibung und Bedienungsvorschrift der LM Üb
IV. Wartung
A. Lagerung

47. Nach Beendigung der Abwurfübungen sind Gefäß, Abschlußhaube, Fallschirm, Fall-schirmtasche und Leuchtring auseinanderzunehmen und getrennt zu lagern.

48. Gefäß und Abschlußhaube sind vor dem Lagern zu trocknen.

49. Fallschirm und Tasche sind mit Frischwasser auszuwaschen und nach dem Trocknen wieder gebrauchsfertig zusammenzulegen.

50. Die Batterie ist aus dem Batteriekasten herauszunehmen, zu trocknen und getrennt trocken zu lagern.

B. Regelmäßige Prüfungen

51. Bei in Dauerbetrieb befindliche LM Üb ist diese in Zeitabständen von höchstens einer Woche einer gründlichen Prüfung zu unterziehen. Dabei ist auf folgendes zu achten:

52. Der Schutzanstrich darf durch Korrosion nicht verletzt werden.

53. Die Drehbarkeit des Ringes zur wahlweisen Aufhängung von Öse und Warze ist zu prüfen.

54. Der Leuchtring ist auf Wirksamkeit zu prüfen, insbesondere auf genügend Isolation, festen Sitz der Birnen, feste Kontaktanschlüsse und auf allgemeine Beschädigungen der Fassungen und des Ringes.

55. Das Arbeiten des Verschlusses ist zu prüfen.
C. Prüfungen vor jedem Fluge

56. Vor dem Unterhängen ist durch Abdrücken des Schiebers bei aufgesetzter Abschluß-haube das Arbeiten des Verschlusses nochmals zu prüfen. Außerdem ist vor Abwürfen bei Dunkelheit vor dem Aufsetzen der Abschlußhaube das Arbeiten des Leuchtringes zu prü-fen.

D. Prüfungen nach jedem Fluge

57. Nach dem Abwurf ist die LM Üb auf Beschädigungen nachzuprüfen. Alle Schrauben müssen fest angezogen sein. Leicht beschädigte Gefäße sind mit eigenen Mitteln instand zu setzen. Falls diese nicht möglich ist, sind sie mit einer Beanstandungsmeldung an das zuständige Luftzeugamt einzusenden.

58. Der Leuchtring ist ebenfalls auf Beschädigungen zu prüfen, evtl. zu ersetzen.

59. Aufhängungen, Aufwickelvorrichtung, Hanfseil der Abschlußhaube und Abziehleine sind gleichfalls auf Beschädigungen zu prüfen.

60. Der Verschluß ist nach dem Ausbringen des Fallschirmes und der Tasche mit aufge-setzter Abschlußhaube auf einwandfreies Arbeiten zu prüfen.

61. Fallschirm und Tasche sind nach Abwürfen auf Land vom Gefäß zu lösen, auf Beschä-digungen zu prüfen und evtl. auszubessern, nach Abwürfen in Seewasser sofort mit Frischwasser auszuwaschen und trocknen (Aufbewahrung und Behandlung nach L.Dv. 288).

III. BedienungV. Verpackung