A. MunitionsteileC. Verpacken der Aushilfs-Kart.
Vorschrift für das Fertigen der Aushilfs-Kart. der 10,5 cm Flak 38
B. Fertigen der Aushilfs-Kart.

2. Es umfaßt:

a) Untersuchen der Karth,
b) Fertigen der Kartuschbeutel und Einbringen der Beiladung,
c) Abwiegen des Pulvers, Herstellen der Röhrenbündel und Einbringen in die Karth.,
d) Einbringen des Bleidrahtes,
e) Einbringen des Kartd.,
f) Untersuchen der Kart.,
g) Untersuchen und Einschrauben der Zdschr. C/22.

Für die Ausführung der Arbeiten sind die Sicherheitsbestimmungen der H.Dv. 454/7 sowie Randnummer 137 der H.Dv. 454/9 maßgebend.

3. Zu a. Das Untersuchen der Karth.
ist nach Randnummer 136 der H.Dv. 454/9 auszuführen.
4. Zu b. Das Fertigen der Kartuschbeutel und Einbringen der Beiladung
erfolgt nach den Randnummern 101 bis 122 und 137 bis 141 der H.Dv. 454/9.
Die Beutel sind aus Kunstseidenstoff herzustellen.
Verwendet werden für:
Mäntel Stanzmesser 110 · 335 mm,
Böden Stanzmesser 120 mm Ø,
  Stanzmesser 108 mm Ø.

Je 1 Bodenplatte von 108 mm Ø wird zentrisch auf eine solche von 120 mm Ø gelegt. Dann werden beiden Bodenplatten mit einer Naht, die 10 mm vom Rande der kleineren Bo-denplatte verläuft, bis auf ein Fülloch von 15 – 20 mm Länge zusammengenäht.

Die Beiladung wird abgewogen, mit dem kleinen Kartuschfülltricher in den Beiladungsbeutel eingebracht und das Fülloch mit der Hand oder der Maschine geschlossen.

Die gefüllte Beiladung wird mit einer Naht, die 10 mm vom Rande der größeren Bodenplat-te verläuft, an dem Mantel befestigt.

Über Bezeichnen der Beutel s. Randnummer 156 der H.Dv. 454/9 und Anl. 1 dieser Vor-schrift.

5. Zu c. Das Abwiegen des Pulvers, Herstellen der Röhrenbündel und Einbringen in die Karth.

geschieht nach den Randnummer 137b und c, 142, 145 und 146 der H.Dv. 454/9. Etwa 50 mm von einem Ende des Röhrenbündels wird ein Bund aus mittlerem Bindfaden gelegt. Auf das andere Ende des Bündels wird der Kartuschbeutel aufgezogen und über diesen – etwa 50 mm vom Ende des Bündels – ein zweiter Bund gelegt.

In Versuch befindet sich eine »Vorrichtung zum Herstellen der Röhrenbündel für 8,8 cm und 10, 5 Sprgr.Patr.«.

Nach Einführung dieser Vorrichtung ist nach der beigegebenen Bedienungsanleitung zu verfahren.

Nach Untersuchung der Röhrenbündel – Randnummer 150 bis 153 der H.Dv. 454/9 – wird eine Aushilfs-Karth. auf den Arbeitstisch gelegt, schräg gehalten und das Röhrenbündel, mit dem Kartuschbeutel voran, vorsichtig in die Zündglocke eingeführt. Der Aufseher hat durch Nachmessen zu prüfen, daß der freie Raum oberhalb des Pulvers bis zum Hülsenran-de etwa 5 mm beträgt.

6. Zu d. Das Einbringen des Bleidrahtes.

Von jeder Rolle Bleidraht ist festzustellen, wieviel Zentimeter Draht für 63 g Gewicht er-forderlich sind. Diesem Gewicht entsprechende Stücke werden abgemessen, abgeschnit-ten und kreisförmig gerollt. Außendurchmesser der Ringe etwa 110 mm. Bezüglich der hierbei beschädigten Arbeiter vgl. Randnummer 137e der H.Dv. 454/9. Der gefertigte Ring aus Bleidraht wird auf das eingesetzte Röhrenbündel gelegt; dazu ein Zettel nach Rand-nummer 160 der H.Dv. 454/9 mit den Angaben über das Pulver.

7. Zu e. Das Einbringen des Aushilfs-Kartd.

Nach Aufsetzen des »Aufsatzes für Aushilfs.-Karth. (6307) d. 10,5 cm Flak 38« (Anl. 2) wird ein am Rande mäßig mit Kunstschellacklack bestrichener Aushilfs-Kartd. d. 10,5 cm Flak 38, Rand nach unten, in den Aufsatz gelegt und mit der »Vorrichtung zum Einsetzen von Kartuschdeckeln in Hülsen bis 10,5 cm Kal.« – Gü 511 – so weit eingedrückt, daß er gegen den Hülsenrand etwa 3 mm versenkt liegt.

Vor dem Einsetzen ist der Aushilfs-Kartd. in der Mitte mit einer etwa 2 mm starken Nadel zu durchstechen, damit beim Einsetzen die Luft entweichen und der Deckel mäßig fest auf das Pulver gesetzt werden kann. Das Loch im Deckel ist nach dem Einsetzen mit einem Tropfen Kunstschellacklack zu schließen.

Hierauf ist die Fuge zwischen Deckelrand und Hülsenrand mit Kunstschellacklack zu aus-zufüllen. Der Lack ist reichlich aufzutragen. Über das Aufkleben eines Zettels s. Rand-nummer 160 der H.Dv. 454/9 und Anl. 1 dieser Vorschrift.

8. Zu f. Das Untersuchen der Kart.

geschieht nach den Randnummern 164 bis 166 der H.Dv. 454/9 mit der Gutlehre für die 10,5 cm Sprgr.Patr. L/4,4.

9. Zu g. Das Untersuchen und Einschrauben der Zdschr. C/22.

wird entsprechend den Randnummern 167 bis 171 der H.Dv. 454/9 ausgeführt. Nach Auf-brauch der bei den Ma. vorhandenen, bisher verwandten Numata-Dichtungsmasse ist Nu-mata-Dichtungsmasse »M 262 gelb« zu verwenden.

A. MunitionsteileC. Verpacken der Aushilfs-Kart.