V. Verlegen der l.Pz.Mi.Inhaltsverzeichnis
Leichte Panzermine (Beschreibung und Verwendung)
Vorläufige Anweisung für "leichte Panzermine" (l.Pz.Mi.)
VI. Sicherheitsbestimmungen
21.

Für die Handhabung und Verwendung von l.Pz.Mi. gelten sinngemäß die Sicherheits-bestimmungen der H.Dv. 316, Abschnitt VIII, und H.Dv. 220/4, Abschnitt IX, sowie die in der L.Dv. 450/1 gegebenen Vorschriften für Muniti-onsarbeiten bei der Trup-pe.

23.

Werfen und Fallenlassen der l.Pz.Mi. können zu Unglücksfällen führen und sind ver-boten.

24.

Transport von l.Pz.Mi. nur in vorbereiteten Packkästen mit entsprechenden Einsät-zen, in denen die Minen hochkant stehen und ein Druck auf die Flächen des Behäl-ters nicht auftreten kann.

25.

Wiederaufnehmen verlegter, entsicherter l.Pz.Mi.

Verlegte l.Pz.Mi. können, wenn sie nicht belastet wurden, gefahrlos wieder aufge-nommen werden. Hierbei ist vorsichtig die Tarnschicht von der Mine zu entfernen, die lose aufliegende Schutzkappe abzuheben und die Sicherungsspindel durch Rechtsherumdrehen (in Pfeilrichtung) von Hand bis zum Anschlag fest einzu-schrauben.

Die weiße Marke auf dem Knopf der Sicherungsspindel muß an der weißen Marke des Behälters stehen und der Abstand zwischen Unterkante Knopf und weißer Marke etwa 1 mm betragen. Mine ist gesichert !

Schutzkappe wieder aufsetzen und mittels Bajonettverschluß festziehen. Verlegte l.Pz.Mi., die überfahren oder durch andere äußere Einflüsse belastet wurden (zu er-kennen an Verbeulungen der Behälterfläche) und nicht detoniert sind, dürfen nicht aufgenommen werden, sondern sind wie Blindgänger zu behandeln und durch vor-sichtiges Anlegen eines Sprengkörpers oder einer Sprengbüchse zu sprengen.

26.

Bei Zündung einer l.Pz.Mi. handelt es sich um eine Stahlsprengung (Sicherheitsbe-reich gem. H.Dv. 220/4, 502, mindestens 700 m).