Anhang 1 (Blitzschutzvorschrift, Inhaltsverzeichnis)BlitzschutzvorschriftInhaltsverzeichnis
Munitionsbehandlung
Blitzschutzvorschrift
Vorbemerkungen

Munitionslager in Lagerhäusern und im Freien sind der Blitzgefahr ausgesetzt. Bevorzugte Blitzeinschlagstellen bilden sie, wenn sie sich auf freiem Feld befinden. Hierzu kommt noch, daß Metallmassen (Geschosse, Kartuschhülsen und sonstige Metallteile) als Kon-densator wirken. Es ist nämlich möglich, daß durch Influenz elektrische Spannung zwi-schen den einzelnen Munitionsstapeln entstehen und sich zwischen diesen entladen. Es ist deshalb ein Blitzschutz erforderlich, der die Entladung in einer genügend großen Ent-fernung vom Lager stattfinden läßt, so daß weder ein Überspringen des Blitzes auf das Munitionslager möglich ist noch eine Aufladung durch Influenz stattfindet (Bild 1, 2 und 3).

Bild 1

Das Munitionslager ist nicht mit Blitzschutz versehen.
Die »Blitze« einer Hochspannungsanlage schlagen in die Dachspitzen und in die Flüßchen. Die Aufnahme stellt im ganzen 100 Blitzschläge dar.

Die folgenden Richtlinien bieten bei sorgfältiger Ausführung Gewähr dafür, daß die Blitzge-fahr auf ein Mindestmaß beschränkt wird. Es muß besonders darauf aufmerksam gemacht werden, daß eine mangelhafte Blitzableiteranlage, vor allem eine Anlage mit schlechter oder gar keiner Erdverbindung, den Blitz anzieht und somit ein Munitionslager besonders gefährdet.

Bild 2

Das Munitionslager ist durch Auffangstangen geschützt.
Die Blitze (100 Schläge) schlagen allein in diese; nur in das weiße Dach im Vordergrunde gehen Teilentladungen. Hier muß also noch eine Auffangstange aufgestellt werden.

Die Sicherheitsvorschrift für die Munitionslagerung H.Dv. 450 bzw. L.Dv. 450/1 sind in erster Linie zu beachten, die Blitzschutzmaßnahmen sind ergänzender Art. Nach der Statistik sind die Gewitter in der Zeit zwischen April und September am häufigsten. In diesem Zeitraum ist deshalb auf den Blitzschutz besonderer Wert zu legen. Werden in den Wintermonaten Lager angelegt, insbesondere vorgeschobene, die voraussichtlich nur kur-ze Zeit bestehen bleiben, so kann auf den Blitzschutz verzichtet werden.

Bild 3

Ein freiliegender Geschoßstapel wird durch 4 Auffangstangen geschützt (50 Blitzschläge).
A. Munitionslager in Erdnischen
1.

Munitionslager, die in Erdnischen untergebracht sind, brauchen gegen Blitz-gefahr nicht besonders geschützt zu werden.

2.

Ansicht, Grundriß und Querschnitt einer "Erdnische", d.h. eines in einen Abhang ein-geschnittenen Hohlraumes, zeigt Bild 4.

3.

Erdreich von mehreren Metern Dicke macht erfahrungsgemäß Blitzeinschläge hinrei-chend unwirksam.

 

Die Eindeckung und die natürliche Erdhebung, die eine Erdnische umgeben, bewirken den Blitzschutz.

4.

Bäume am Rande eines Abhanges oder einer Sandgrube usw., in die die Erdnischen eingelassen sind, wirken vorteilhaft. Wenn sie unmittelbar über oder in einem kleine-ren Abstand als 10 m vom Lager entfernt stehen, müssen sie mit einem Blitzableiter versehen sein. Die Blitzableiterverbindung muß an der Erdoberfläche entlang gelegt werden und darf erst 20 m vom Lager entfernt zur Erde abgeleitet werden.

  Bild 4
 

Erdnische

5.

Drähte, die um das Lager verlegt sind, müssen miteinander verbunden werden und eine Erdverbindung mit 20 m Mindestabstand vom Lager besitzen.

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