A. EinleitungC. Transport der MunitionInhaltsverzeichnis
Munitionsbehandlung
B. Empfang der Munition

5.

Die Munition wird von den Heereszugämtern, Heeresmunitionsanstalten, Heeres-Ne-benmunitionsanstalten, Lufthauptmunitionsanstalten, Munitionslagern, Munitionsaus-gabestellen, Munitionszügen oder Munitionskolonnen ausgegeben. Im Felde müssen die Übernahmestellen gegen feindliches Feuer und Fliegersicht soweit wie möglich geschützt sein. Der den Munitionsempfang Leitende muß energisch und sachkundig sein. Er hat rechtzeitig alles vorzubereiten, was die Übernahme der Munition erleich-tert, wie Bereitstellen von Stapelmaterial, Vorbereiten übersichtlicher Lagerstellen usw., und auch zu ihrem gesicherten Transport nötig ist.

6.

Der Empfänger muß sich darüber klar sein, daß der Truppe nur mit Munition gedient ist, die nach Art und Beschaffenheit von ihr verwendet werden kann. Das erfordert genaue Kenntnis der Art der Waffen und ihrer Munition bzw. Art der Flugzeuge und ihrer Bombenausrüstung; ferner Verständnis für die Wirkungsweise der Munition und der Feuertätigkeit der Truppe, die die Munition erhält. Die Ausrüstungsnachweisun-gen und die Merkblätter über Munition sind zu beachten.

7.

Besonderen Wert muß man auf Gleichartigkeit der für einen bestimmten Truppenteil nötigen Munition lagen sowie darauf, daß stets vollständige Schüsse empfangen werden. Fehlen für das richtige Wirken der Munition wichtige Einzelteile oder sind diese falsch, so bedeutet die Zuführung solcher Munition für die Truppe keine Stär-kung der Feuerkraft, sondern eine schädliche Belastung.

 

Man muß so streng darauf achten, daß für jede Munitionsart auch alle zugehörigen Teile (Kartuschen, Teilladungen, Kartuschvorlagen, Geschützzündungen usw.) em-pfangen werden. Zu beachten ist auch, daß für einige Munitionsteile (z.B. Ge-schützzündungen) bestimmte Hunderstelsätze als Vorrat zu empfangen sind, daß aber das spätere Ergänzen dieses Vorrates nur nach Bedarf geschehen muß, um un-nützes Anhäufen von Vorräten zu vermeiden. Näheres hierüber enthalten die Aus-rüstungsnachweisungen.

8.

Wichtig ist, daß die Munition bereits beim Empfang vor schädlichen Einflüssen – sie-he 2 – bewahrt bleibt, damit nicht schon hier der Keim für ihre späteres Verderben ensteht.

  Dazu ist es nötig, daß
  1.

die Munition stets in der zugehörigen, vorschriftsmäßigen Verpackung empfan-gen und, soweit die Verhältnisse es zulassen, untersucht wird,

  2.

die Verpackung vorschriftsmäßig und brauchbar ist,

  3.

sämtliche Teile, die zum Schutz der Munition gegen Feuchtigkeit, Beschädigun-gen oder zur Sicherung dienen (Schutzkappen, Vorstecker bei Zündern mit Vor-stecker bzw. Sicherungsstecker bei Zündern mit Sicherungsstecker, Schutz-bänder für Führungsringe, Schutzfedern, Haltekappen und Einsätze in Packge-fäßen usw.) vorhanden oder vorschriftsmäßig an der Munition an gebracht sind.

 

Je nach der Witterung und den sonstigen Umständen ist für Bereithalten und sach-gemäßes Verwenden von Deckmitteln gegen Nässe oder Sonnenstrahlen und für saubere, trockene Unterlagen zu sorgen. Unverpackte Munition darf man nie auf den bloßen Erdboden legen.

  Beim Empfang sind zurückzuweisen:
  Brennzünder und Wgr.Z. ohne Brandlochverschlußplatten,
 

Doppelzünder (Brennzünder und Uhrwerkzünder), die nicht auf Null (Kreuz über Mar-ke) eingestellt sind,

 

Kopfzünder und Bodenzünder, die nicht auf 0-V-Stellung (Transportstellung) stehen,

  Zünder aller Art mit lockerem Aufbau,
 

Zünder mit fehlendem Vorstecker bzw. Sicherungsstecker, falls der Z. eine solche Sicherung haben muß,

  Empfindliche Kopfzünder mit beschädigten Abschlußplatten,
  Zeitzünder mit losen Zünderkappen oder beschädigten Stellnuten,
  Geschosse mit stark beschädigten Führungsringen,
  verbeulte Patronen und Hülsenkartuschen,
 

Haubengeschossen und Be-Granaten mit stark verbeulten Hauben und Kappen,

  nasse Kartuschen oder nasse Kartuschvorlagen,
  unbrauchbare Packgefäße.
9.

Das Werfen von Munition und Packgefäßen jeder Art ist verboten. Schläge und Stöße gegen Munition, auch solche, die für völlig ungefährlich gehalten werden, verursachen meist schwere Unglücksfälle. Man muß die Munition festlegen und sorg-fältig darauf achten, daß sie beim Transport, Verladen und Lagern nicht stürzen, rutschen oder sonstwie ihre Lage verändern kann. Namentlich das harte Aufsetzen der Munition beim Abladen ist verboten.

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