D. Unterbringen und Lagern der MunitionF. Einzelheiten über Behandlung, Untersuchen und Beurteilen der Munition in Munitionslagern und Munitionsausgabestellen, AllgemeinesInhaltsverzeichnis
Munitionsbehandlung
E. Nachweis der Bestände

Munitionsbestandsbücher

48.

Die Batterien usw. müssen Munitionsbestandsbücher führen, in denen die Munition nach Arten getrennt und mit der vorgeschriebenen Benennung (Abkürzung) zu bu-chen ist (vgl. die Merkblätter für Munition). In diese Bestandsbücher sind auch die Packgefäße und die nicht verbrauchten Teilladungen einzuschreiben. Das richtige Führen des Buches und das Übereinstimmen mit den Beständen sind durch die vor-gesetzten Stellen von Zeit zu Zeit zu prüfen.

Muster eines Munitionsbestandbuches

 
Benennung
Datum
Zu-
Ab-
Woher
bzw.
wohin ?
Beleg
Nr.
Bleibt
Bestand
Bemer-
kungen
gang
 
F.H.Gr.
11.01.34
200
 
Mun.-Aus-
gabestelle X
1
200
 
 
 
13.01.34
 
50
verschossen
 
150
 
 
 
14.01.34
 
30
"
 
120
 
 
 
14.01.34
100
 
Mun.-Aus-
gabestelle X
6
220
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
49.

Beim Anlegen des Munitionsbestandsbuches muß man für jede Benennung mindes-tens eine Seite vorsehen. Bestandsbücher darf man solange fortführen, wie Platz in ihnen vorhanden ist.

 

Zu- und Abgänge sind am Tage des Empfanges oder der Ausgabe zu buchen. Bei je-dem Zu- und Abgang ist der verbleibende Bestand einzutragen.

 

Das Radieren in den Bestandsbüchern ist verboten. Bei nachträglichem Berichtigen ist das Falsche so zu durchstreichen, daß es noch leserlich bleibt. Änderung ist zu bescheinigen.

50.

Ausgabe und Empfang der Munition erfolgt auf Grund der "Besonderen Anordnung für die Versorgung" oder "für die rückwärtigen Dienste". Die "Besonderen Anordnungen" dienen gleichzeitig als Einnahmeschein bzw. als Empfangsschein, nachdem der Em-pfänger (Kolonnenführer) den Empfang der Munition in den "Besonderen Anordnun-gen" bescheinigt hat.

 

Den Kolonnenführern wird der Empfang der Munition auf den Ladezetteln (41) be-scheinigt.

 

Es darf nur an berechtigte Empfänger ausgegeben werden. Verschossene Munition ist von der Truppe in den Schießbüchern nachzuweisen.

 

Die Belege sind der Reihe nach, getrennt nach Einnahme oder Ausgabe, in einem Aktendeckel mit der Aufschrift "Bestandsbelege" einzuheften. Dabei sind die Belege zu numerieren, und zwar die Einnahmebelege mit Rot-, die Ausgabebelege mit Blau-stift. Die Nummern der Belege muß man in der entsprechenden Spalte des Bestands-buches (48) einzutragen.

51.

Geht die Führung eines Munitionsbestandsbuches von einem Verwalter auf einen an-deren über, so ist dies nach dem Übergeben der Bestände auf dem Titelblatt vom alten und neuen Verwalter zu bescheinigen.

52.

In den Munitionslagern und Munitionsausgabestellen werden keine Bestandsbücher geführt. Sie werden durch den Belegungsplan [Muster Anlage 3 (40)] ersetzt, aus dem jederzeit der Bestand und die Abgänge zu ersehen sind. In Munitionsausgabe-stellen verbliebener Bestand, unbrauchbarer Munition, zurückgelieferte scharfe Mu-nitionsteile, abgegebene Beutemunition (S. 18, Anmerkung 1) und zurückgeliefertes Leermaterial sind nach jedem Munitionsempfang (durch die Truppe) der Division zu melden, die weiteres veranlaßt (H.Dv. 90, Nr. 112).

53.

Als verantwortliche Stelle für ordnungsmäßiges Lagern und Verwalten der Munition ist bei jeder Truppeneinheit ein Offizier, zu seiner Unterstützung ein Unteroffizier zu ernennen, womit der Führer der Truppeneinheit von seiner Verantwortung aber in keiner Weise entlastet wird. Die Schlüssel zu allen verschließbaren Munitionsräumen sind durch obengenannten Offizier oder seinem Stellvertreter zu verwahren; diese müssen auch die Munitionsempfänge oder -abgaben leiten.

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