B. Die GasspürmittelBild 1: Die Spürbüchse
Gasabwehrdienst aller Waffen - Heft 11a - Die Gasspürgeräte
B. Die Gasspürmittel
V. Der Satz Spürfähnchen

39. Der Satz Spürfähnchen hat den Zweck, Geländeteile, deren Vergiftung festgestellt ist, so zu kennzeichnen, daß die Truppe ein klares Bild von den Grenzen der Vergiftung erhält.

a. Beschreibung

40. Der Satz Spürfähnchen besteht aus 20 Spürfähnchen, 1 Rolle Trasierband und einer Tragtasche zur Mitführung (Bild 11).

41. Das Spürfähnchen (Bild 12) besteht aus einem 60 cm langen Eisenstab, der mit roter Rostschutzfarbe angestrichen ist. Sein unteres Ende ist zugespitzt, das obere zu einem Richtungsweiser rechtwinklig umgebogen.

Am Richtungsweiser ist ein gelbes, dreieckiges Stoffähnchen befestigt, auf das das Gift-zeichen (Totenkopf und gekreuzte Knochen) aufgedruckt ist. Die Spürfähnchen besitzen am oberen Ende eine Aufsteckvorrichtung aus 2 Metallösen, mit der die Fähnchen aufein-andergesteckt werden können.

42. Das Trassierband ist ein licht- und wafferecht gefärbtes 20 mm breites Band. Zwei Bänder von je 25 m Länge sind auf einer Papphülse zu einer Rolle aufgewickelt.

43. Die Tragtasche ist aus Segeltuch und an ihrem unteren Ende zum Schutz gegen Durchstoßen durch die Spürfähnchen verstärkt. Sie hat eine aufgenähte Seitentasche zur Aufnahme des Trassierbandes. Die Tragtasche wird an einem verstellbaren Schultergurt getragen.

44. Gewicht der vollen Tragtasche rd. 1,5 kg, des Spürfähnchens rd. 60 g.

b. Handhabung

45. Hat ein Gasspürer festgestellt, daß das Gelände vergiftet ist, so geht er etwa 5 m zurück und setzt das erste Spürfähnchen so in das unvergiftete Gelände, daß der Rich-tungsweiser auf das vergiftete Gelände hinweist.

46. Die Gasspürer spüren dann in der befohlenen Richtung weiter. Wenn es gelingt, den hinteren Rand der Geländevergiftung zu erreichen, so ist dieser ebenfalls mit Spürfähn-chen und Trassierband zu kennzeichnen.

47. Der Abstand, in dem die Spürfähnchen zu setzen sind, ist je nach der Übersichtlich-keit des Geländes verschieden zu bemessen. In der Regel wird er zwischen 20 und 50 m liegen. Sets muß die nachfolgende Truppe aus dem Stand der Fähnchen ein klares Bild von dem Verlauf der Vergiftungsgrenzen erhalten.

48. In einem Gelände mit hoher Bodenbewachsung (z.B. Unterholz, Getreide, hohes Gras) muß von der Aufsteckvorrichtung Gebrauch gemacht werden.

49. Sind die vorderen Grenzen des vergifteten Geländes festgestellt und durch Spürfähn-chen bezeichnet, so kann man sie durch Auslegen von Teilen des mit Zweigen, Steinen, an Büschen und Bäumen usw. befestigten Trassenbandes noch deutlicher erkennbar ma-chen. Notwendig ist das besonders in unübersichtlichem, mit Buschwerk usw. bestande-nem Gelände, wo die Gefahr besteht, daß die Spürfähnchen nicht zu sehen sind. Die durchlaufende Verwendung von Trassenband ist nicht erforderlich.

50. Wie lange die Kennzeichnung durch die Spürfähnchen und Trassenband aufrechter-halten werden muß, wann sie durch Warntafeln und Drahtabsperrungen mit gelben Lap-pen ersetzt wird, ergibt sich aus der Lage.

51. Eingesammelte Fähnchen, bei denen nur die Fahnenstangen, nicht die Fähnchen selbst, vergiftet sind, können unbedenklich wieder verwendet werden, nachdem sie zur Entgiftung mehrmals in unvergiftete Erde hineingesteckt wurden.

VI. Die Packung Losttafeln

52. Die Packung Losttafeln (Bilder 13 – 15) ist ein Spürmittel für rückwärtige Dienste (Gerätparke, Fuhrparke, Feldbäckereien usw.), durch das festgestellt werden kann, ob eine Geländevergiftung (durch Abregnen aus dem Flugzeug, durch Bombenabwurf oder Artillerie-Beschuß) stattgefunden hat. Dazu müssen die Tafeln rechtzeitig ausgelegt wer-den, wenn überhaupt mit Einsatz von Kampfstoff zu rechnen ist.

a. Beschreibung

53. Die Packung Losttafeln (Bild 13) besteht aus einer Faltschachtel aus wasserfester Pappe, die 20 Tafeln und eine Gebrauchsanweisung enthält.

54. Die Losttafel (Bild 14) besteht aus 1 mm dicker Pappe, die auf beiden Seiten mit ro-safarbigem Losterkennungslack versehen ist. Sie hat die Größe 200 x 250 mm.

55. Gelangt Geländekampfstoff auf eine Losttafel, so färbt sich die getroffene Stelle je nach der Art des verwendeten Kampfstoffes violett bis orange. Auch andere Flüssigkeiten könenn Verfärbungen verursachen, die sich jedoch deutlich von den durch Kampfstoff hervorgerufenen unterscheiden. Trockent die benetzte Stelle ein, können sich die Verfär-bungen teilweise etwas ändern.

56. Die auf ein Pappblatt in der Größe der Losttafeln gedruckte Gebrauchsanleitung (Bild 15a und Bild 15b) trägt auf ihrer Vorderseite eine etwas verkleinerte Abbildung einer in 7 Felder eingeteilten Losttafel mit den Farbänderungen durch Geländekampfstoffe, Nebel-säure, Benzol; Mineralöl und Wasser in frischem Zustand sowie eingetrockent in farbiger Wiedergabe.

57. Die Packung Losttafeln wiegt etwa 1,3 kg.

b. Handhabung

58. laut beigegebener Gebrauchsanleitung:
1.

Tafeln im Freien (nicht unter Dächern, Bäumen usw.) mit Abstand und Zwischen-raum von etwa 200 – 300 m nach Möglichkeit waagerecht auslegen.

2.

Nach jedem Überfliegen durch feindliche Tiefflieger (unter 150 m), Bombenabwurf und Artillerie-Beschuß Losttafeln auf Verfärbung prüfen und mit Farbenschaubild vergleichen.

  Felder 1 bis 3 zeigen Geländevergiftung an.
3.

An Hand der verfärbten Losttafeln ungefähren Bereich der Geländevergiftung fest-stellen und mit Spürfähnchen kennzeichnen.

4.

Nach einer Lostberegnung die getroffenen Tafeln mit geschützter Hand umdrehen; beide Seiten sind verwendbar.

5.

Beiderseits vergiftete Tafeln durch Verbrennen oder Vergraben vernichten.

6.

Auch einseitig vergiftete Tafeln dürfen nicht wieder eingesammelt und erneut aus-gelegt werden. Sie sind vor Stellungswechsel nach 5. zu vernichten.

7.

Das Farbenschaubild ist nach Verbrauch der Packung nach Nr. 5 zu vernichten. (Nicht im Gelände liegen lassen !)

59. Im Farbenschaubild wird darauf hingewiesen, daß u.U. die Möglichkeit einer Entgif-tung mit dem gewöhnlichen Entgiftungsstoff fraglich ist, wenn ein feindlicher Kampfstoff die Verfärbung nach Feld 3 hervorgerufen hat. In diesem Fall sind sofort Kampfstoffpro-ben an das nächste Gasschutz-Feldlaboratorium (beim AOK. oder Koprskommando) einzu-senden. Bis zur Klärung kann solches Gelände nur behelfsmäßig durch Abheben einer 15 cm, tiefen Erdschicht oder durch Bedecken mit Behelfsmitteln (Zweigen, Dachpappe, Brettern u. dgl.) betretbar gemacht werden.

VII. Die Behälter für Kampfstoffproben

60. Die mit dem Behälter für Kampfstoffproben zu sammelnden Kampfstoffproben können bestehen aus Erdproben oder Bodenbewachsung, die mit Geländekampfstoff vergiftet sind, vergifteten Blättern, Teilen von Zweigen oder Baumrinden, in Pfützen vorhandenem Geländekampfstoff, Fladen aus festem Geländekampfstoff, flüssigem oder festem Kampf-stoff aus unvollständigen zerlegten Kampfstoffgeschossen.

a. Beschreibung

61. Der Behälter für Kampfstoffproben (Bild 16 und 17) ist aus Eisenblech gefertigt und mit feldgrauer Farbe gestrichen. Er hat folgende Ausmaße:

Länge 275 mm: Höhe 100 mm; Breite 170 mm.
Das Gewicht beträgt etwa 3,3 kg.

Der Behälter wird an einem an dem Deckel befestigten Klappgriff getragen. An der Vorder-wand des Behälters ist ein Schnappverschluß angebracht, mit dem der Deckel verriegelt werden kann.

62. Im Behälter sind in kurzen Blechzylindern 6 Büchsen (Bild 17) untergebracht, in die die Kampfstoffproben eingefüllt werden. Die Büchsen sind aus Wickelpapier gefertigt. Auf dem abnehmbaren Stulpdeckel ist ein Papierblatt aufgeklebt, auf dem den Kampfstoffpro-ben eine laufende Nummer erteilt sowie Aufzeichnungen über Fundzeit und Fundort ge-macht werden.

Zwei von den sechs Büchsen jeden Behälters sind mit Glaswolle gefüllt. Diese Büchsen sind auf dem Stulpdeckel mit einem orten Ring gekennzeichnet und dienen vor allem zur Entnahme von flüssigen Kampfstoffproben*).

63. An der linken und rechten Kopfwand sind zwei ausziehbare Fäche eingesetzt. Sie können an den beiden Bügeln aus dem Behälter herausgezogen und dann um je zwei Stif-te in die aus Bild 17 ersichtlichen Lage geschwenkt werden. In den Fächern sind in einfa-chen Haltern eine Handschaufel, eine Greifzange mit Greifplatten, sowie eine Zange be-festigt.

64. Auf der Innenseite des Deckels sind zwei Haltefedern angebracht, in die ein Bleistift eingesetzt werden kann.

65. Die Büchsen werden auf Anforderung in Pappschachteln zu je 60 Stück nachgeliefert.

66. Die Kampfstoffproben sind zu nehmen, wenn durch besondere Umstände (Geruch, Augenschein, Ansprechfarbe des Spürpulvers) der Einsatz neuartiger Kampfstoffe vermu-tet wird.

b. Handhabung

67. Der Behälter wird im unvergifteten Gelände abgesetzt und nach Herausklappen des Verschlußhebels (Bild 17) aus dem Schnappverschluß geöffnet. Sodann zieht man die Fächer heraus, entnimmt eine Büchse und – wenn vergiftete Erde aufgenommen werden soll – die Schaufel. Mit ihr wird die Büchse mit der vergifteteten Erde gefüllt. Da Kampf-stoff nur in die oberste Erdschicht versickert, ist nur diese einzufüllen. Es sind möglichst nur solche Proben einzufüllen, bei denen schon durch Augenschein reichliche Kampfstoff-mengen festgestellt werden können. Beim Einfüllen der Proben dürfen die Büchsen äußer-lich keinesfalls vergiftet werden.

68. Ist auf Grund des Augenscheins die Belegungsdichte an Kampfstoff gering, so ist es zweckmäßig, von einer vergifteten Stelle 2 – 3 Proben zu nehmen.

69. Gegenstände wie Holzteilchen und -splitter die mit der Schaufel nicht aufgenommen werden können, sind mit der Greifzange zu fassen und ebenfalls in eine Büchse zu füllen.

70. Sind die Teile so groß, daß sie als Ganzes nicht in die Büchse gebracht werden kön-nen, so sind sie wenn möglich mit der Zange zu zerkleinern und dann erst in die Büchse zu füllen.

71. Sind größere Mengen flüssigen Kampftsoffes z.B. in Pfützen oder Geschoßteilen vor-handen, so sind die Proben davon zu entnehmen durch Eintauchen eines Teiles der Glas-wolle (Greifzange) in den vermuteten Kampfstoff.

72. Nach der Probennahme werden die Papierblätter auf den Deckeln der gefüllten Büch-sen mit Bleistift (nicht Kopierstift !) ausgefüllt. Die vergiftete Schaufel, Greifzange oder Zange werden in unvergiftetem Gelände mehrere Male in möglichst feuchte Erde gestoßen oder mit Papier, unvergiftetem Gras usw. abgewischt und darauf entgiftet. Anschließend werden sie in ihre Halter im rechten Fach zurückgesteckt. Mit dem Behälter ist ein schriftlicher kurzer Bericht einzusenden, der die auf der Büchse gemachten Aufzeichnun-gen ergänzt. Er hat zu enthalten:

Vermutliche Art der Kampfstoffanwendung (Mine, Geschoß, Fliegerbombe, abgeregneter Kampfstoff),

Angaben über die Ausdehnung der Kampfstoffbelegung (Einzeltrichter oder große Kampf-stoffzone u. dgl.),

Veränderung des Bodenbewuchses,
Angaben über Menschen- und Tierschädigungen,
Aussagen der Bevölkerung.

Für den Bericht sind zweckmäßigerweise die eingeführten Meldeblocks für Berichte über feindliche Kampfstoffverwendung zu benutzen.

73. Unter allen Umständen ist eine äußerliche Vergiftung der Büchsen durch Gelände-kampfstoff zu vermeiden.

Ist dies trotz aller Vorsicht eingetreten, so ist die Büchse durch Abstreichen über unver-gifteter Erde behelfsmäßig zu entgiften und die Vergiftung im Bericht an erster Stelle zu erwähnen.

B. Die GasspürmittelBild 1: Die Spürbüchse