VorbemerkungenEinteilung
Kampfstoffverletzungen
Begriffsbestimmungen.

1.

ChemischeKampfstoffe sind alle die Giftstoffe, die durch chemische Einwirkung Mensch und Tier schädigen sollen. Ihre Wirkungen führen zu den Kampfstoffverlet-zungen.

 

Unter "Sonstige schädliche Stoffe" sind diejenigen chemischen Stoffe zusammenge-faßt, die unter den durchschnittlichen Bedingungen keine wesentlichen Schädigun-gen hervorrufen, wohl aber unter besonderen Umständen, z.B. in geschlossenen Räumen.