Kampfstoffverletzungen |
Begriffsbestimmungen. |
1. |
ChemischeKampfstoffe sind alle die Giftstoffe, die durch chemische Einwirkung Mensch und Tier schädigen sollen. Ihre Wirkungen führen zu den Kampfstoffverlet-zungen. |
Unter "Sonstige schädliche Stoffe" sind diejenigen chemischen Stoffe zusammenge-faßt, die unter den durchschnittlichen Bedingungen keine wesentlichen Schädigun-gen hervorrufen, wohl aber unter besonderen Umständen, z.B. in geschlossenen Räumen. |