BegriffsbestimmungA. Kampfstoffe
Kampfstoffverletzungen
Einteilung
Kampfstoffe

2.

Nach ihrer Wirkung unterscheidet man bei den chemischen Kampfstoffen folgende Gruppen:

  I. Reizkampfstoffe a) Augenreizstoffe
      b) Nasen- und Rachenreizstoffe
 

II.

Lungenschädigende Kampfstoffe
 

III.

Blut- und nervenschädigende Kampfstoffe
 

IV.

Haut- und schleimhautschädigende Kampfstoffe
 

Nach ihrer taktischen Anwendung werden die chemischen Kampfstoffe eingeteilt in:

 

Lungenkampfstoffe

 

Geländekampfstoffe

 

Zu den Luftkampfstoffen werden gewöhnlich die Wirkungsgruppen I, II, III gerech-net, zu den Geländekampfstoffen der Gruppe IV.

 

Diese Zuteilung der Wirkungsgruppen zu den Luft- und Geländekampfstoffen ist aber nicht scharf. Je nach Art der Laborierung kann ein und dieselbe Wirkungsgruppe zu den Luft- oder zu den Geländekampfstoffen gehören.

 

Es können auch Übungskampfstoffe auftreten, bei denen Reizkampfstoffe (z.B. Chloracetophenon) und hautschädigende Kampfstoffe (z.B. Lost) zu einem geringen Prozentsatz in organischen Lösungsmitteln enthalten sind.

Sonstige schädliche Stoffe
 

Zu ihnen rechnen:

 

I.

Spreng- und Brandgase:
    a) Kohlenoxyd,
    b) Nitrose Gase.
 

II.

Brandmittel (Phosphor).
 

III.

Nebelstoffe (Nebelsäure, Bergermischungen).
 

IV.

Kraftstoffe.
 

V.

Phosphorwasserstoff.
3.

Es läßt sich durch Untersuchung eines Kampfstoffverletzten im allgemeinen feststel-len, welche Art von Kampfstoff die Schädigung hervorgerufen hat. Dies gilt auch für die sonstigen schädlichen Stoffe.

 

Diese Feststellung ist wichtig für die Behandlung des Kampfstoffverletzten oder durch einen sonstigen schädlichen Stoff Geschädigten und für die Wahl der nötigen Schutzmaßnahmen.

BegriffsbestimmungA. Kampfstoffe