EinteilungI. Reizkampfstoffe
Kampfstoffverletzungen
A. Kampfstoffe

4.

Bei den Reizkampfstoffen, lungenschädigenden Kampfstoffen und hautschädigenden Kampfstoffen steht die örtliche Wirkung auf die Augen, die Haut und auf die At-mungsorgane im Vordergrund, erst in zweiter Linie kommt es zu allgemeinen Wirkun-gen auf das Blut oder auf dem Wege über das Blut auf andere innere Organe.

 

Bei der Wikrung dieser Kampfstoffe sind Augen, Haut und Atmungsorgane nebenein-ander in verschiedenem ????? beteiligt. Das unter durchschnittlichen feldmäßigen Bedingungen besonders im Vordergrund stehende Organ ist für die Bezeichnung des Kampfstoffes als Augenkampfstoff, als Nasen- und Rachenreizstoff, als lungenschä-digenden Kampfstoff oder als hautschädigender Kampfstoff maßgebend.

 

Bei den blut- oder nervenschädigenden Kampfstoffen fehlt praktisch die örtliche Wirkung, sie sind Kampfstoffe mit allgemeiner (resorptiver) Wirkung.

 

Die Reizkampfstoffe wirken bei feldmäßiger Anwendung nicht tödlich. Die Schädigun-gen sind überwiegend vorübergehender Art. Die lungenschädigenden, blut- oder nervenschädigenden und die hautschädigenden Kampfstoffe führen hingegen zu mehr oder weniger schwerer Erkrankung, unter Umständen zum Tode.

 

Die Reizkampfstoffe zwingen unter die Maske; einige Kampfstoffe und zwar die wichtigsten der lungenschädigenden, blut- und nervenschädigenden und der haut-schädigenden Kampfstoffe (Phosgen, Arsenwasserstoff, Blausäure, Lost, Stickstoff-lost) in bereits schädlicher Konzentration dagegen nicht.

5.

Der Grad der Schädigung nach Einatmung von Kampfstoffen ist im allgemeinen ab-hängig von dem Kampfstoffgehalt der Luft und der Einwirkungsdauer, aber auch von der Empfindlichkeit und dem Verhalten des Betroffenen.