I. Spreng- und BrandgaseIII. Nebelstoffe
Kampfstoffverletzungen
B. Sonstige schädliche Stoffe
II. Brandmittel

Phosphor.

1. Chemische Angaben.

145.

Weißer Phosphor (P4), auch gelber Phosphor genannt, gelblich durchscheinend, wachsweich, kristallinisch, in Wasser unlöslich, in Äther und Weingeist wenig löslich, in fetten Ölen und Schwefelkohlenstoff leicht löslich. Leuchtet im Dunkeln. Entzün-det sich bei gewöhnlicher Temperatur an der Luft und verbrennt zu dickem, weißem Nebel von Phosphorpentoxyd (P2O5). Gelber Phosphor ist giftig. Roter Phosphor ist dagegen praktisch nicht gifitg.

 

Gelber Phosphor wird vom Gegner als Brandmittel in fester und flüssiger Form ver-wendet (in Granaten, Bomben, Brandflaschen, als Brandplättchen, Phosphor-Schwe-fellösung, Phosphor-Kautschuk-Benzin-Lösung und dergl.).

  Gelber Phosphor wird auch als Nebelerzeuger angewandt.

2. Wirkung.

146.

Bei akuter Vergiftung nach Einatmung (selten) kommt es zu fettiger Entartung inne-rer Organe, besonders der Leber.

 

Beim Auftreffen von gelbem, selbstentzündlichem Phosphor auf die Haut kommt es zu Verbrennungserscheinungen, deren Umfang und Tiefe von der Möglichkeit des Zutritts von Luftsauerstoff abhängt.

147.

Gelangt Phosphor auf die Haut, so erfolgt Verbrennung und Gelbdfärbung durch die allmählich sich bildenden sauren Oxydationsprodukte des Phosphors im nächsten Umkreis der betroffenen Stelle. Die Haut stirbt ab und trocknet ein. Bei starker Ver-brennung auch Zerstörung der tieferen, unter der Haut liegenden Gewebe. Resorpti-onserscheinung an inneren Organen sind möglich, aber nur sehr selten.

 

Gelangt Phosphor durch die Kleidung auf die Haut, so verbrennt es nur insoweit, als der Sauerstoff der Luft Zutritt hat und die Verbrennung unterhält. Es können so un-ter der Kleidung auf der Haut Reste reinen Phosphors zurückbleiben, die nur langsam weiterschwelen und schwere Verbrennungen oder Vergiftungserscheinungen durch Resorption hervorrufen. Tritt nach der Entfernung der Kleidung wieder Luftsauerstoff an den Phosphor heran, so kann es sich wieder entzünden, aufflammen und neuer Hautverbrennungen hervorrufen.

  Phosphorverbrennungen sind außerordentlich schmerzhaft.
148.

Phosphor, der mit Geschossen oder Geschoßteilen in die Tiefe von Wunden gelangt ist, verursacht zunächst keine merkbaren Krankheitszeichen und führt nach einer Latenzzeit zu Vergiftungserscheinungen.

3. Erkennung.

149.

Eigentümlicher Geruch (ozonartig). Aufflammen von Phosphorresten bei Entfernen der Kleidung, umschriebene Verbrennung der Haut von starker Schmerzhafzigkeit.

4. Behandlung.

150.

Kommt brennender Phosphor auf die Bekleidung und die Haut, so sind die vordring-lichsten Maßnahmen

  1. sofortiges Ablegen der betroffenen Kleidung,
  2.

Löschung des brennenden Phosphors auf der Haut. Am besten durch sofortiges Bad (Teich, Bach usw.). Entfernung des Phosphors unter Wasser. Ist dies nicht möglich, Übergießen der brennenden Hautstelle mit Öl. Hierzu eignen sich Pa-raff. liquid., Olivenöl u. dergl. notfalls Schmieröl, Waffenöl. Ebenso geeignet zur Brandlöschung ist dickes Auftragen der Hautentgiftungssalbe, der auch eine schmerzlindernde Wirkung zukommt; brauchbar, aber von etwas geringerer Löschdauer ist Losantinbrei. Nach der Brandlöschung sind noch auf der Haut verbliebene Phosphorteilchen sorgfältig zu entfernen (Abtupfen mit Tupfer oder Läppchen, die mit Öl oder Hautentgiftungssalbe getränkt sind).

 

Die weitere Behandlung erfolgt nach kräftigem Abspritzen mit viel Wasser, durch Ba-den der betroffenen Hautstelle in 5%iger lauwarmer Natriumbicarbonatlösung, der etwas Wasserstoffsuperoxyd zugesetzt ist. Schließlich Salbenbehandlung wie bei Brandverletzungen.

151.

Wenn Phosphorteilchen in der Tiefe von Wunden sitzen, ist schnelle und ausgiebige Wundreinigung notwendig.

I. Spreng- und BrandgaseIII. Nebelstoffe