III. NebelstoffeV. Phosphorwasserstoff
Kampfstoffverletzungen
B. Sonstige schädliche Stoffe
IV. Kraftstoffe

1. Chemische Angaben.

158. Die für den Antrieb von Motoren verwendeten Kraftstoffe sind:
 

Benzine. Je nach Herkunft und Art der Gewinnung enthalten die Benzine bald mehr Kohlenwasserstoffe der Paraffinreihe, bald mehr ringförmige Kohlenwasserstoffe. Um das Klopfen der Motoren zu vermeiden, werden den Benzinen sogenannte Gegen-klopfmittel zugesetzt; hierzu gehören Benzol, Bleitretra-äthyl. Bei "Benzinvergiftung" handelt es sich also fast immer um eine Mischvergiftung.

 

Eine Vergiftungsmöglichkeit durch Benzine besteht praktisch nur in geschlossenen Räumen, in denen große Benzinmengen verdampft sind. Eine besondere Gefährdung liegt bei Reinigungsarbeiten in Benzintanks vor. Der Filtereinsatz der Gasmaske bie-tet bei derartigen Arbeiten keinen Schutz, es dürfen daher die entleerten Benzin-tanks nur mit Sauerstoffschutzgerät (Heeres- oder Flottenatmer) oder mit Frisch-luftgeräten, bei denen die Frischluftzufuhr von außerhalb des Tanks erfolgt, betre-ten werden. Weiterhin ist Anseilen und die Anwesenheit einer zweiten Person, die bei unvorhergesehenen Zwischenfällen Rettungsmaßnahmen trifft, notwendig.

 

Dieselöle, hochsiedene Kohlenwasserstoffe; Gefährdung durch Einatmung der Dämp-fe bei Arbeiten mit Dieselmotoren in engen Räumen möglich.

2. Wirkung.

159.

Bei der Einatmung der Luft mit hoher Anreicherung an Benzin kommt es zu rauschar-tigen Zuständen. Die Benzine wirken bei der Einatmung in ähnlicher Weise betäu-bend wie die Inhalationsnarkotia. Vielfach ist die Einatmung von Benzin mit ange-nehmen Empfindungen verbunden, so daß sie öfters absichtlich herbeigeführt wird (Benzinsucht).

 

Benzol wirkt ebenfalls narkotisch, zugleich ist es bei chronischer Einwirkung ein Blut-gift, das besonders Verminderung der weißen Blutkörperchen hervorruft.

 

Bei starker Durchtränkung der Kleidung mit Kraftstoffen können Hautschädigungen, unter Umständen mit Blasenbildung, entstehen.

 

Die Hauptgefährdung durch Bleitetraäthyl, eine schwach rosa gefärbte, fruchtig rie-chende Flüssigkeit, liegt bei der Handhabung mit dem unverdünnten Stoff vor dem Zumischen zu Benzin vor. Bleitetraäthyl ist bei Einatmung und durch die Haut hin-durch wirksam. Es ist ein starkes Nervengift. Die Gefährdung durch "verbleites" Ben-zin ist dagegen viel geringer als oft angenommen.

 

Wird ein durch Dieselöle stark verunreinigte Luft längere Zeit eingeatmet, so kann es auch hier zu Schädigungen kommen. Akute Vergiftungsgefahr besteht jedoch nur in geringem Maße, soweit es sich nicht um die Verbrennungsprodukte handelt.

3. Vergiftungsbild.

160.

Bei der Einatmung hoher Benzinkonzentrationen kommt es zu Hustenreiz, Kopf-schmerzen, Übelkeit, Schwindelgefühl, Herzklopfen. In schweren Fällen zu Bewußt-losigkeit, Krämpfen, zunehmender Herzschwäche, Tod. In ähnlicher Weise verläuft die Vergiftung mit Benzol; gegen das Ende tritt Atemstillstand ein, während das Herz noch lange Zeit schlägt.

 

Bei Vergiftung durch Bleitetraäthyl kommt es zu starker Herabsetzung des Blutdruk-kes und Störung der Herztätigkeit. Im Vordergrund stehen die Störungen des Ner-vensystems, Erregungszustände, Reizbarkeit, Schlaflosigkeit, später folgen die An-zeichen der chronischen Bleivergiftung.

 

Durch Dieselöl können neben Einatmungsschäden bei Empfindlichen auch Hautek-zeme (Ölkrätze) hervorgerufen werden.

4. Behandlung.

161.

Bei Benzin-Benzolvergiftung Entfernung aus der schädlichen Luft. Ist Atemstillstand eingetreten, künstliche Atmung, Sauerstoff, Wiederbelebungsmittel wie Cardiazol, Cormed, Coffein, Lobelin.

 

Bei Vergiftung durch Bleitetraäthyl Herz- und Kreislaufmittel, im übrigen wie bei Blei-vergiftung.

 

Bei Ekzemen durch Dieselöle ist weitere Verschmutzung der Haut zu vermeiden. Viel-fach trägt Verwendung hautschonender Reinigunsmittel (wie Satina, Präkutan) an Stelle von Seifen zur Verhütung von Ekzemen bei.

 

Akute Hautschädigungen nach Durchtränkung der Kleidung mit Kraftstoffen sind symptomatisch, gegebenenfalls ähnlich wie Brandverletzungen zu behandeln.

III. NebelstoffeV. Phosphorwasserstoff