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Heeresfeuerwerkerei - Geräte für Artillerie- und Minenwerfer-Munition
Allgemeines
1. Vorbemerkungen

Hier sind nur die Munitionsgeräte aufgeführt, deren Verwendung erläutert werden muß und deren Einrichtungen die Zeichnungen oder Munitions-Fertigungsvorschriften nicht ohne weiteres zeigen.

2. Aufbewahren, Behandeln und Erhalten.

Man bewahrt die Munitionsgeräte übersichtlich in verschließbaren Schränken oder auf of-fenen Gerüsten, die größeren auch, wo man sie gewöhnlich braucht, auf. Wo besondere Verhältnisse es wünschenswert machen, sind die Geräte nicht nach dem Bestandsbuch, sondern nach den im Falle von Unruhen nötigen Arbeitsstellen zu ordnen. Die Geräte sind beim Einlagern durch kleine Papptafeln zu bezeichnen.

Ausschließlich zum Prüfen anderer bestimmte Geräte, z.B. Maßstäbe, darf man nicht als gewöhnliche Gebrauchsgeräte verwenden.

Nach jedem Gebrauche sind die Geräte zu reinigen, nötigenfalls zu trocknen und einzufet-ten. Lehr- und ähnliche Geräte darf man nie mit scharfen Putzmitteln reinigen. Der An-strich ist auszubessern oder zu erneuern, sobald er nicht mehr hinreichend gegen Feuch-tigkeit schützt. Hierzu sind die Geräte vollkommen zu trocknen und zu reinigen und erst dann nach Randnummer 3 anzustreichen. An hölzernen Geräten sind vorher Risse zu ver-spänen. Alle blanken Eisen- und Stahlteile sind mit Vaselin gegen Rost zu schützen.

Alle für das Versenden zu verpackenden Geräte müssen sauber und die aus Stahl oder Eisen mäßig eingefettet sein. Zum Verpacken sind geeignete, feste Packgefäße zu wählen und alle Teile mit trockenen Füllmitteln (Holzwolle, Papierschnitzeln usw.) so festzulegen, daß kein Beschädigen eintreten kann.

3. Anstrich.

Die Munitionsgeräte erhalten im allgemeinen handelsüblichen Anstrich, soweit Anstrich überhaupt nötig ist. Das Streichen geschieht nach der H.Dv. 488 – Truppenverwaltungs-vorschrift, Allgemeine Bestimmungen, Anhang 4, Seite 155 ff.

Um Gleichmäßigkeit zu erzielen, sind bei den nachfolgend beschriebenen Geräten, soweit nötig, nähere Angaben gemacht.

Alle Schutzvorrichtungen gegen Unfall sind rot zu streichen.

4. Beschaffen und Instandsetzen.

Die Geräte sind nach den Angaben des Rw.Min. HWaA, zu beschaffen.

Alle Originalzeichnungen der Geräte (sog. Arbeitszeichnungen) befinden sich beim Reichs-wehrministerium, Heereswaffenamt, Prüfwesen in Berlin.

Der diesem Abschnitt beigegebene Band 2 der Zeichnungen zur Heeres-Feuerwerkerei zeigt nicht alle Einzelheiten der Munitionsgeräte, sondern nur, was für ihren praktischen Gebrauch nötig ist.

Braucht eine Ma. Arbeitszeichnungen zum Instandsetzen eines Gerätes, so beantragt sie sie auf dem Dienstwege.

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