III. Anfertigen und Zerlegen der Hülsen-, Beutel-, Teilkartuschen, Geschützpatronen, Manöverkartuschen und KartuschvorlagenIII. Anfertigen und Zerlegen der Hülsen-, Beutel-, Teilkartuschen, Geschützpatronen, Manöverkartuschen und KartuschvorlagenInhaltsverzeichnis
Heeresfeuerwerkerei - Munitionsarbeiten bei Munition für Geschütze und Werfer
B. Munitionsarbeiten allgemeiner Art
III. Anfertigen und Zerlegen der Hülsenkartuschen, Beutelkartuschen, Teilkartuschen, Geschützpatronen, Manöverkartuschen und Kartuschvorlagen

Einsetzen und Abdichten des Kartuschdeckels mit Kartuschdeckel- dichtungsmasse (nur bei Hülsenkartuschen)

(1) Beim Einsetzen ist der Kartuschdeckel gerade aufzusetzen und mit der Vorrich-tung zum Einsetzen von Kartuschdeckeln (siehe Laborierzeichnung) herunterzu-drücken. Der Kartuschdeckel soll die Ladung festlegen, aber nicht zusammenpres-sen. Bleibt der Deckel nicht sogleich in seiner Lage, muß man den Stempel einige Zeit in der tiefsten Stellung belassen. Die Tiefe von Hülsenrand bis Mitte Kartusch-deckel ist aus der Laborierzeichnung zu ersehen. Nr. 163a Abs. (3) gilt sinngemäß.

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(2) Die Fuge zwischen Kartuschdeckel und -hülse ist ringsherum mit Kartuschdek-keldichtungsmasse zu füllen. Die Masse ist mit einem feinen Pinsel nur in die Fuge einzustreichen. Das Abdichten mit Dichtungsmasse kann auch mit einer geeigne-ten, aus Blech gefertigten Spritze ausgeführt werden. Dazu ist die Düse der Sprit-ze abzuschrauben und bei zurückgezogenem Kolben dickflüssige Dichungsmasse, die keine Fremdkörper und Klumpen besitzen darf, hineinzufüllen. Nachdem die Dü-se aufgeschraubt ist, ist die Spitze gebrauchsfertig.

 

(3) Die abzudichtende Kartusche ist zweckmäßig mit etwa 30° Neigung auf einem Holzklotz zu stellen. Man hält die Düsenspitze schräg in die Deckelfuge, drückt auf den Spritzenkolben und füllt durch Drehen der Kartusche den Zwischenraum zwi-schen Kartuschdeckel und -hülse mit Dichtungsmasse ringsherum lückenlos aus. Jede Kartusche ist zu prüfen, ob das Dichtungsmittel eine zusammenhängende Masse bildet, damit der erforderliche wasserdichte Abschluß der Pulverladung er-reicht wird.

 

(4) Befindet sich in dem Kartuschdeckel ein Luftloch, so ist dies mit einem Tropfen Kunstschellacklack M zu schließen.

 

(5) Kartuschdeckel können auch mit Schellackterpentinlack eingeklebt werden. Das Einkleben der Pulverdeckel bei Kartuschen größeren Kalibers darf, wenn Schellackterpentinlack nicht zu beschaffen ist, ausnahmsweise auch mit Kunst-schellacklack M erfolgen.

 

Einsetzen und Abdichten des Manöverkartuschdeckels

(1) Die Manöverkartuschhülse und der Manöverkartuschdeckel sind dünndeckend mit Kunstschellacklack M zu bestreichen:

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(a)

die Manöverkartuschhülse innen am Hülsenrand oberhalb der eingesetzten Ma-növerkartuschladung in etwa 40 mm Breite,

(b) der Manöverkartuschdeckel auf seiner Mantelfläche.

(2) Der Manöverkartuschdeckel ist etwas schräg in der Hülse anzusetzen und dann mit der in der betreffenden Vorschrift angegebenen Vorrichtung einzusetzen. Die Vorrichtung ist so einzustellen, daß die Ladung in der Hülse festliegt und sich beim Transport nicht verschieben kann. Starkes Zusammenpressen des Pulvers ist ver-boten. Übergequollene Dichtungsmasse ist mit einem in Spiritus getauchten Lap-pen zu entfernen. Das Luftloch im Deckel ist nach dem Einsetzen mit einem Trop-fen Kunstschellacklack M zu schließen.

(3) Der Manöverkartuschdeckel muß fest in der Hülse sitzen. Sollte er sich infolge Eintrocknens zu leicht einführen lassen, so ist der Durchmesser zu vergrößern, in-dem man Papierstreifen mit Kunstschellacklack auf die Mantelfläche klebt. Die Pa-pierstreifen sind an einer Stelle einzufedern und mit dieser Seite auf den Boden des Deckels zu kleben. Bevor solche Deckel verwendet werden, muß das Klebemit-tel gut trocken sein.

 

Untersuchen der Hülsenkartuschen, Geschützpatronen und Manöverkartuschen auf Ladefähigkeit und der Hülsenkartuschen auf richtigen Zusammenbau

Jede Kartusche, Patrone oder Manöverkartusche ist in der dafür vorgeschriebenen Gutlehre der betreffenden Art der Hülsenkartusche oder Patrone auf Ladefähigkeit zu prüfen. Die Gutlehren sind vor dem Gebrauch zu prüfen.

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Bei zusammengesetzten Geschützpatronen ist der feste Sitz des Geschosses in der Patronenhülse durch Besichtigen und durch den Versuch, das Geschoß von Hand zu drehen, zu prüfen.

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Patronen, deren Geschosse schief oder nicht festsitzen, sind zum Berichtigen zu-rückzugeben.

 

Außerdem sind mit der Lehre für die Rillentiefe (Rachenlehre) stündlich 5 Patronen der laufenden Fertigung zu prüfen.

 

Beim Lehren auf Ladefähigkeit müssen sich die Hülsenkartuschen, Patronen und Manöverkartuschen anstandslos in die zugehörige Gutlehre einsetzen und wieder herausnehmen lassen; der Bodenrand der richtig eingesetzten Kartusche oder Pa-trone muß völlig in der Ausdrehung der Lehre sitzen, bei Lehren ohne Ausdrehung muß der Bodenrand anliegen. Dabei muß der vordere Rand der Kartuschhülse zwi-schen den beiden voneinander abgesetzten Endflächen der Lehre liegen. Bei neue-ren Gutlehren ist die Endfläche nicht abgesetzt. Die Hülse darf dann aus der Gut-lehre nicht herausragen. Bei Patronen und Manöverkartuschen wird die Hülsenlän-ge nicht geprüft. Kartuschen oder Patronen, die sich nicht lehren lassen, sind zu zerlegen, wenn man die Ursache für die Nichtlehrenhaltigkeit nicht beseitigen kann.

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Unverpackte, mit Zdschr. versehene Patronen sind stets quer zu ihrer Längsachse an den nächsten Arbeitsplatz weiterzugeben, damit die Geschoßspitze nicht gegen die Zdschr. der vorhergehenden Patrone schlagen kann.

 

Die Gutlehren sind oft zu reinigen und dünn einzufetten, damit die Hülsenkartu-schen in der Lehre gut gleiten und nicht klemmen.

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Von jeder Tagesfertigung ist 1% der fertigen Hülsenkartuschen (mindestens aber 20 Stück) auf richtigen Zusammenbau und Vollzähligkeit der Teilkartuschen zu un-tersuchen. Beachte Nachtrag lfd.Nr. 6 auf Seite 131 und 132.

166a

Die untersuchten Hülsenkartuschen erhalten auf den Kartuschdeckel einen Inhalts-zettel aufgeklebt, der hinter den Angaben über Ort, Tag, Monat und Jahr des An-fertigens und Kennbuchstaben des für die Fertigung Verantwortlichen zusätzlich das handschriftliche Kurzzeichen desjenigen trägt, der die 1% geprüft hat, z.B.:

 

Jg 1.7.42. A.D.

Untersuchen der Zündschrauben aller Arten49)

Die Zündschrauben sind bei der Abnahme untersucht und gelten als brauchbar. Er-geben sich beim Einschrauben Anstände oder werden Zündschrauben mit Beschä-digungen vorgefunden, so ist folgende Nachprüfung vorzunehmen:

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Die Zündschrauben sind mit der Lupe auf Beschädigungen und Risse im Gewindeteil und am Kopf zu untersuchen. Der Abschluß muß gut erhalten sein. Jede einzelne Zündschraube ist in das geprüfte Zündschraubenlager einer leeren Kartuschhülse zunächst mit der Hand einzuschrauben und dann mit dem Schlüssel mäßig fest an-zuziehen. Die Zündschraube muß mit der Bodenfläche der Kartuschhülse in einer Ebene oder etwas versenkt liegen. Zündschrauben, die sich nicht richtig ein-schrauben lassen, sowie solche mit Rissen oder anderen Fehlern sind unbrauchbar und nach Vorschrift zu vernichten.

 

Bei elektrischen Zündschrauben (C/22, C/23 usw.) werden außer den nach Nr. 167 ausgeführten Untersuchungen noch Widerstandsmessungen mit besonderem Prüf-gerät bei sämtlichen Zündschrauben nach Nr. 168 ausgeführt.

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