I. Fertigmachen der Geschosse zum AufbewahrenII. Laden, Schußfertigmachen und Entladen der GeschosseInhaltsverzeichnis
Heeresfeuerwerkerei - Munitionsarbeiten bei Munition für Geschütze und Werfer
B. Munitionsarbeiten allgemeiner Art
I. Ferigmachen der Geschosse zum Aufbewahren

Beseitigen von Führungs- und Zentrierwulstbeschädigungen,
Schutz des Führungsringes

Beschädigungen der Führungsringe und der Zentriewulst sind durch vorsichtiges Beklopfen mit dem Schlosserhammer und durch Befeilen mit einer Halbrundfeile zu glätten.

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Sind die Führungsringe so stark beschädigt, daß durch das Beitreiben des Metalls ihre Form beeinträchtigt oder ihr Durchmesser verändert wird, so sind die betref-fenden Geschosse zum Neuumringen anzumelden. Geladene oder gefüllte Geschos-se müssen vor den Neuumringungen entladen werden.

 

Geschosse von 21 cm Rohrweite an sind beim Einlagern, Füllen (Laden), Schußfer-tigmachen, Transport und Verausgaben mit den dazugehörigen Schutzbändern zu versehen. Das Schutzband ist (soweit vorgesehen und vorhanden) zu untersuchen (z.B. auf Vorhandensein der Befestigungsbänder). Ist es brauchbar, so ist es wie-der anzubinden, falls die Geschosse nicht gleich geladen werden sollen. Fehlen Schutzbänder, sind bei jedem längeren Transport die Führungsringe durch Hanfsei-le oder Strohseile zu schützen.

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Beim Einlagern im Freien sind die Geschosse gegen Regen geschützt zu lagern, da-mit die Schutzbänder kein Wasser auffangen und das Oxydieren der Geschosse vermieden wird.

 

Prüfen der Ladefähigkeit4)

Der Durchmesser über den Führungsringen ist mit dem zugehörigen Gutlehrring (vgl. die betreffende Ladevorschrift) zu prüfen. Der Gutlehrring muß sich über den Führungring streifen lassen. Der Führungsring gilt auch dann noch als »gut«, wenn zum Überstreifen des Gutlehrringes ein kleiner Druck von Hand notwendig ist. Vor dem Gebrauch sind die Gutlehrringe mit ihrem Abnutzungsprüfer zu untersuchen nach H.Dv. 454/2b.

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Die Gutlehrringe müssen senkrecht zu Geschoßachse gehalten werden, wenn man sie über das Geschoß streift.

 

Der Durchmesser über der angestrichenen Zentrierwulst ist mit der zugehörigen Gutrachenlehre oder mit dem Gutlehrring (vgl. die betreffende Ladevorschrift) zu prüfen. Bei Geschossen, die an einer oder zu beiden Seiten der Führung Führungs-wülste haben, sind auch diese wie die Zentrierwulst zu prüfen. Mit der Gutrachen-lehre ist der Durchmesser der Zentrierwulst mindestens an zwei um 90° auseinan-derliegenden Stellen zu prüfen wobei die Lehre senkrecht zur Geschoßachse zu halten ist. Läßt sich eine Zentrierwulst nicht überführen, so ist der Anstrich zu entfernen und dünner aufzutragen. Das Prüfen der Lehren mit den Abnutzungsprü-fern geschieht nach H.Dv. 454/2b.

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Auslackieren der Geschoßhöhlung5)

Zum Auslackieren der Höhlung ist Asphaltlack oder Schwarzlack6) zu verwenden. Vor dem Neulackieren ist der alte Lack mit entsprechenden Geräten (Kratzeisen, Stahlbürtsen usw.) zu entfernen. Das Geschoßinnere muß rein und trocken sein. Die Geschosse müssen vor Beginn der Arbeit die Temperatur der Arbeitsstelle an-genommen haben.

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Der Lack ist einmal mit einem Haarpinsel Nr. 10 oder einer Bürste mit Griff nach Art der Zündkerzenbürste (U 58) dünn aufzutragen.

 

Nach dem Anstrich sind die Geschosse zunächste kurze Zeit hinzustellen, dann hinzulegen und ihre Lage mehrmals zu ändern, damit der Lack in gleichmäßig dicker Schicht trocknet.

 

Dann bleiben die Geschosse, Köpfe und Böden etwa 24 Stunden stehen, bis der Lack völlig getrocknet ist. Man muß beobachten, daß die Lackschicht auf dem Bo-den nicht zu dick wird und daß keine Lacktropfen festtrocknen, sonst kann die Sprengladung nicht tief genug eingesetzt werden (55).

 

Bei Geschossen, die keinen abschraubbaren Kopf oder Boden haben, bei denen aber das Mundloch enger als die Höhlung ist (F.H.Gr.Stg.), ist der Lack in der Höh-lung mit einer langen flachen Kannenbürste aufzutragen.

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Zum Ausfließen und Auffangen des überflüssigen Lackes stellt man die Geschosse mit dem Mundloch nach unten zweckmäßig auf einen Lattenrost. Nach 1 Stunde bei trockenem, etwa längerer Zeit bei feuchtem Wetter stellt man die Geschosse mit dem Mundloch nach oben auf und reinigt die Mundlöcher, bevor der Lack völlig abgetrocknet ist. Werg und Lappen sind hierzu mit Terpentinöl anzufeuchten. Das Terperntinöl darf nicht in die Höhlung fließen.

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Nach dem Reinigen des Geschoßmundloches läßt man die Geschosse (ohne Ver-schlußschraube) so lange stehen, bis der Lack völlig trocken ist.

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Die Lackierung muß lückenlos ausgeführt sein; dies ist durch Ausleuchten mit der elektrischen Lampe zu prüfen. Lackfreie Stellen sind mit Lack zu überstreichen. Dann ist das Mundlochgewinde nochmals gründlich zu reinigen.

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Ausbessern oder Erneuern des äußeren Anstrichs

Für die Haltbarkeit des Anstrichs ist Vorbedingung, daß die Geschoßoberfläche me-tallisch rein und völlig trocken ist. Rost, Schmutz, Fett und Feuchtigkeitsnieder-schläge sind vor dem Anstreichen restlos zu beseitigen. Geschosse aus kalten Räumen müssen die Temperatur an der Arbeitsstelle angenommen haben, bevor angestrichen wird. Der Anstrich haftet sonst nicht fest; die unter ihm befindliche Feuchtigkeit zerstört ihn bald wieder; die Geschosse rosten dann von neuem.

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Verrostete Geschosse sind mit entsprechenden Einsatzbürsten, eingesetzt in Handschleifmaschinen, mit Sandstrahlgebläse oder sonstigen Geräten gründlich zu entrosten. Mit Sand abgeblasene Geschosse sind sofort zu grundieren oder mit Fir-nis abzureiben, weil sie sonst wieder schnell rosten; Sandreste muß man vorher sorgfältig entfernen. Beim Entrosten mittels Sandstrahls sind Gewinde und Füh-rungsringe zu schützen.

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Will man den schadhaft gewordenen Anstrich eines Geschosses erneuern, so ist zuerst der alte Anstrich zu entfernen. Geschieht dies nicht, so ist der neue An-strich nicht dauerhaft (Nr. 33) und wird an der Zentrierwulst auch leicht zu dick, so daß diese nicht lehrenhaltig ist.

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Bei Arbeiten mit Terpentinöl und Farbenentferner haben die Arbeiter Schutzbrille und Handschuhe zu tragen. Personen mit Hautverletzungen dürfen mit Terpentinöl und Farbenentferner nicht arbeiten, um die Möglichkeit von Hauterkrankungen auszuschließen. Das Aufsichts- und Arbeitspersonal ist über das Verhalten bei der Verwendung von Farbenentferner und Terpentinöl vierteljährlich zu unterrich-ten.

 

Das Nachreinigen der Geschosse geschieht mit Putzlappen, die mit Terpentinöl an-gefeuchtet sind.

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Sind geladene Geschosse neu gestrichen, so dürfen die auch über Nacht auf der Munitionsfertigungsstelle verbleiben. Es dürfen jedoch nur so viele Geschosse in Arbeit genommen werden, als zum störungsfreien Verlauf der Arbeit nötig sind. Die betreffenden Gebäude müssen Blitzableiter haben.

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Vor Beginn des Streichens oder Spritzens ist die Farbe gründlich und genügend lange aufzurühren. Dies ist während der Arbeit oft zu wiederholen, damit sich kein Bodensatz bildet und die Güte der Farbe gleichmäßig bleibt. Zum Verdünnen einge-dickter Farbe darf kein Firnis verwendet werden, weil dieser den Farbton glänzend macht. Die Deckfähigkeit der Farbe darf durch das Verdünnen nicht leiden.

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Alle Geschosse erhalten einen Anstrich mit Rostschutzgrundierfarbe, rot (1. An-strich), danach einen Anstrich mit Deckfarbe (2. Anstrich) entsprechend den Zeichnungen der Ladevorschrift7).

 

Beim Anstrich selbst ist die Farbe in dünner Schicht gleichmäßig aufzutragen; er besitzt dann die beste Haltbarkeit. Den zweiten Anstrich darf man erst auftragen, wenn der erste völlig durchgetrocknet und erhärtet ist. Dies ist bei trockener Wit-terung und Zimmertemperatur nach etwa 24 Stunden der Fall.

 

Bohrungen sind vor dem Anstrich zu verschließen, damit keine Farbe in sie ein-dringt; ist es dennoch geschehen, so sind die Stellen wieder zu reinigen, bevor die Farbe trocken ist.

 

Grund- und Deckanstrich sind so aufzutragen, daß die äußere Berührungsstelle von Führungsring und Geschoßhülle völlig mit Farbe bedeckt ist. Grund- und Deckfarbe sind an dieser Stelle reichlich aufzutragen und müssen die obere und untere äuße-re Kante des Führungsringes etwa 1 bis 2 mm überdecken; im übrigen bleibt der Führungsring blank8). Die Tellerfläche am Geschoßmundloch ist nicht zu streichen.

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Das Streichen oder Spritzen erfolgt unter Verwendung einer einfachen Vorrich-tung, mit der man das Geschoß um seine Längsachse drehen und dabei den Pinsel ansetzen kann.

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Frisch gestrichene oder gespritzte Geschosse sind bis zum völligen Trocknen des Anstrichs vor Staub und Sand zu schützen.

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Nach dem Trocknen der Anstrichs untersucht man den Durchmesser der angestri-chenen Zentrierwulst nach Nr. 27.

 

Das Streichen ist möglicht in bedeckten, staubfreien und hellen Räumen auszufüh-ren. Sonnenbestrahlung verursacht zu schnelles Trocknen der Farbe und Blasenbil-dung.

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Einfetten der Gewinde,
Zusammenschrauben der Geschoßteile,
Einschrauben der Verschluß- oder Bodenlochschrauben

Das Mundloch, die Gewinde und Auflageflächen für Köpfe, Böden und Hauben sind dünn deckend mit Schutzfett 40 einzufetten. Beim Aufschrauben der Köpfe9), Bö-den und Hauben ist festzustellen, daß diese Teile die Geschoßhüllennummer tra-gen. Sie sind nur durch schwache Schläge mit dem Gummihammer Gr. IV gegen den zugehörigen Schlüssel anzuziehen. Die Markenstriche auf der Geschoßhülle und dem einzuschraubenden Teil brauchen sich nicht gegenüberzustehen. Wo Ge-windestifte zum Festhalten des Zünders vorhanden sind, reinigt man die Löcher mit dem zugehörigen Reinigungsbohrer und schraubt die Gewindestifte ein, nach-dem sie mit Schutzfett 40 eingefettet sind. Mund- und Bodenlöcher sind mit den entsprechenden Verschlußschrauben zu verschließen, vgl. Nr. 46 (2).

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Werden die Granaten nach dem Reinigen und Untersuchen geladen, unterbleibt das Einfetten der Mundloch- und Bodengewinde vorläufig.

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