III. Anfertigen und Zerlegen der Hülsen-, Beutel-, Teilkartuschen, Geschützpatronen, Manöverkartuschen und KartuschvorlagenIII. Anfertigen und Zerlegen der Hülsen-, Beutel-, Teilkartuschen, Geschützpatronen, Manöverkartuschen und KartuschvorlagenInhaltsverzeichnis
Heeresfeuerwerkerei - Munitionsarbeiten bei Munition für Geschütze und Werfer
B. Munitionsarbeiten allgemeiner Art
III. Anfertigen und Zerlegen der Hülsenkartuschen, Beutelkartuschen, Teilkartuschen, Geschützpatronen, Manöverkartuschen und Kartuschvorlagen

Anfertigen der Kartuschebeutel40)

Allgemeines

Kartuschbeutel sind aus Kartuschbeutelstoff (Kunstseidenschlauch, Zellwolle, MN-Gewebe, aus dickem oder dünnem Seidentuch, aus Leinen- oder Baumwollbatist, SW-Stoff41) und GW42)-Schlauchbeuteln) zu fertigen. Welche Stoffart zu nehmen ist, bestimmen die Anfertigungsvorschriften für Kartuschen.

101

Es gibt Kropf- und Bodenkartuschbeutel. Kropfkartuschbeutel bestehen aus Mantel und Boden und sind an einem Ende offen, das später nach dem Füllen des Beutels mit Pulver mit einem Bindfadenknoten geschlossen wird. Mann kann das offene Ende auch durch eine eingenähte Bodenplatte schließen. Sind keine Bodenplatten oder nur eine vorhanden, so können die Enden auch durch Nähte geschlossen werden. Eine derart gefertigte Kartusche sieht zylinderförmig aus. Teilkartusch-beutel können rund, halbmond- oder ringförmig sein. Die runden entstehen durch Aufeinandernähen von 2 kreisförmigen Stoffplatten, die halbmondförmigen durch Zusammenfalten einer kreisförmigen Stoffplatte in zwei gleiche Hälften und Zusam-mennähen der Hälften am Schnittrande. Bei ringförmigen Kartuschbeuteln werden zwei durchlochte kreisförmige Stoffplatten an den Schnitträndern aufeinanderge-näht. Außer vorstehenden Arten gibt es noch Sonderformen, die beim Anfertigen der betreffenden Kartuschen beschrieben sind.

102

Die Munitionsanstalten können auch Kartuschbeutel als Heimarbeit nähen lassen; das Stanzen, Vorzeichnen, Zuschneiden und Untersuchen geschieht jedoch stets in den Munitionsanstalten.

103

Stanzen, Vorzeichnen und Zuschneiden
von Kartsuchbeuteln
40)43)

Die Kartuschbeutelzuschnitte dürfen gegenüber den Angaben in den Laborierzeich-nungen geändert werden, wenn bei veränderlichen Ladungsgewichten die Pulver-gewichte größer oder kleiner werden. Es ist vor Beginn der Laborierung und bei je-der neuen Pulverlieferung eine Musterkartusche zu fertigen. Die hierbei festgestell-ten Maße der Zuschnitte gelten für die Dauer der Verarbeitung dieser Pulverliefe-rung. Die in den Anfertigungsvorschriften aufgeführten Beutelzuschnitte gelten als Anhalt (150).

104

Zum Stanzen benutzt man die Maschine zum Ausstanzen von Stoffscheiben für Kartuschbeutel usw. und die in der einschlägigen Ladevorschrift enthaltenen Stanzmesser.

105

Sind solche Maschinen und Stanzmesser nicht vorhanden, so muß man die Kar-tuschbeutel vorzeichnen und zuschneiden. Mäntel, die sich infolge ihrer Größe mit der Stanzmaschine nicht ausstanzen lassen, sind mit der elektrischen Stoffzu-schneidemaschine zu schneiden. Es sind etwa 20 Lagen Stoff auf der Stofflege-vorrichtung aufeinanderzulegen und seitlich mit Klammern zusammenzuhalten. Mit einer Schablone werden die Zuschnitte auf der obersten Stoffplatte vorgezeich-net. Die Maschine ist mit dem rotierenden Messer an den Umgrenzungsstrichen entlang zu führen.

 

Für das Vorzeichnen schneidet man sich Schablonen aus fester Pappe oder Blech nach den Maßen der Stanzmesser zu und schreibt die Maße auf beiden Steiten der Schablone auf.

106

Das Anwenden von Schablonen ist zweckmäßig für viereckige Zuschnitte, die nur in kleinen Mengen gebraucht werden.

 

Für das Zuschneiden breitet man das Seidentuch auf einen Tisch aus und streicht es glatt, ohne es zu recken. An den Tischenden beschwert man es, um es in gleichmäßig angespanntem Zustand zu erhalten. Hierauf legt man die angefertigte Schablone auf das Seidentuch und zeichnet die Zuschnitte mit einem flach ge-spitzten Bleistift vor.

107

Die vorgezeichneten Stücke sind dann an den Umgrenzungslinien auszuschneiden.

 

Während der Arbeit prüft man die Schablonen manchmal auf ihre Masse.

108

Die Zuschnitte mit gleichen Maßen sind zu Stapeln von gleicher Stückzahl aufein-anderzulegen.

109

Zuschnitte für Mäntel sind in der Mitte der Stoffbreite zu falten. Dabei ist die Falte scharf auszustrecken. Die Mäntel sind dann zu 20 Stück – zweimal 10, mit den ge-schlossenen Seiten wechselnd – übereinanderzulegen. Einen oder mehrere Haufen legt man auf ein Brett, bedeckt sie mit einem anderen Brett, legt auf dieses wieder Stöße zu je 20 Mänteln und fährt so bis zu etwa fünf Lagen übereinander fort.

110
Dann beschwert man die so gebildeten Stapel.  

Nähen der Kartuschbeutel44)

Das Nähen geschieht mit Nähseide oder Kunstnähseide45) auf der Nähmaschine mit Nähnadeln bis 1 mm Stärke. Die Länge von 10 Stichen darf nicht über 26 mm be-tragen. Die Naht muß in ihrer ganzen Länge strammgezogen und fest sein. Eine Stichzahl von mehr als 10 auf 10 mm Nahtlänge ist unzulässig.

111

Die Länge von 10 Stichen für Beiladungsbeutel für Nz.Man.R.P. und Schwarzpulver darf nicht über 16 mm betragen.

 

Vor dem Einnähen der Böden sind ihre Beiladungsdecken zentrisch aufzunähen. Zum Einbringen der Beiladung läßt man ein genügend großes Fülloch offen.

112

Beim Herstellen der Naht sind die Kartuschbeutelzuschnitte dicht aneinanderge-reiht unter die Nadel zu legen, ohne daß also nach jedem Stück der Faden abge-schnitten wird.

113

Wenn nötig, heftet man die Böden vor dem Nähen in die Mäntel ein.

114

Alle Nähte sind mit Hilfe des Kantensteppers auf der Nähmaschine etwa 10 mm vom Schnittrand entfernt zu führen. Abweichungen von ± 2 mm sind gestattet. Sind kleinere Nähte als 10 mm einzuhalten, so ist dies in den Kartusch-Anferti-gungsvorschriften angegeben. Bei diesen Maßen gilt eine Abweichung von ± 1 mm. Die Näherin hat durch entsprechende Behelfe den Abstand der Naht vom Schnitt-rand von Zeit zu Zeit zu prüfen. Vorteilhaft ist es, auf die Nähmaschine im ver-langten Abstand von der Nähnadel (z.B. 10 mm) ein Pappestück mit dem Run-dungsradius des Kartuschbeutels aufzukleben und beim Nähen den Schnittrand da-ran zu führen.

 

(1) Wenn die Naht beim Nähen von kreisförmigen Kartuschbeuteln ganz herumge-führt ist, näht man noch etwa 10 mm über den Anfang hinaus, damit die Naht nicht aufgeht. Dies gilt auch für das Zunähen (Schließen) von gefüllten Kartusch-beuteln.

115

(2) Bei den Beuteln für Bodenkartuschen ist eine genügend lange Nahtstelle als Fülloch offenzulassen.

 

Untersuchen der Kartuschbeutel46)

Die fertigen Beutel sind zu untersuchen, ob: 116
(1)

die Naht stets im vorgeschriebenen Abstand vom Schnittrand geblieben ist (114),

(2)

die Nahtstiche gleichmäßig lang und nicht zu weit auseinander sind (111),

(3)

die Fäden der Naht richtige Spannung haben, d.h. der obere Faden keine lo-sen Schlingen bildet, der untere Faden vom oberen nicht durch den Stoff ge-zogen ist und der Stoff in der Naht keine Falten hat,

(4)

die Beiladungsdecke vorschriftsmäßig aufgenäht ist. Bodenkartuschbeutel und Beiladungsdecken müssen eine nahtfreie Stelle als Fülloch haben.

Hervorstehende Nähfadenenden oder ausgefranste Schnittränder sind abzuschnei-den. Werden hierbei die in Nr. 114 angegebenen Mindestmaße zwischen Schnitt-rand und Naht unterschritten, so sind die Beutel zu verwerfen. Bei den angehefte-ten Böden ist auch der Heftfaden herauszuziehen.

117

Untersuchen von GW-Schlauch

GW-Schläuche werden im allgemeinen nach Länge geschnitten und an einem Ende mittels Quernaht verschlossen angeliefert.

118

Sie sind auf Fehlerfreiheit zu untersuchen. Das untere Drittel des GW-Schlauches darf keine Fehler aufweisen. Im oberen Drittel sind angenähte Stücke gestattet, jedoch nur, wenn dadurch der Verwendungszweck nicht beeinträchtig wird.

 

Bezeichnen der Kartuschbeutel47)

Die auf die Beutel zu stempelnden Angaben sind nach Nr. 156 bis 158 auszuführen und aus den Kartusch-Anfertigungsvorschriften zu ersehen. Man verwendet hierzu den Druckstempel mit Gummitypen, oder man druckt die Angaben mit besonderen Druckautomaten auf. Das Bezeichnen kann auch auf der Druckerpresse gesche-hen, sofern es die Art des Stoffes und die Beutelgröße zulassen.

119

Man legt die Beutel auf eine Unterlage aus mehreren übereinandergelegten Beuteln und bedruckt sie nach Vorschrift. Über Stempelkissen siehe H.Dv. 454/2a, Nr. 139.

120

Für die großen Ladungsnummern und für die großen Kennbuchstaben für die Pul-verart nimmt man in Wasser gelöstes Nigrosin, für das Bezeichnen mit der Pulver-art schwarze Stempelfarbe für Gummitypen. Das »M« auf den Manöverkartusch-beuteln ist mit roter Stempelfarbe aufzustempeln (158).

121

Die Nigrosin-Stempelfarbe darf nicht zu dünnflüssig sein, sonst verläuft sie im Stoff.

 

Beim Stempeln der Teilkart. mit der Maschine ist für alle Bezeichnungen Stempel-farbe bzw. Druckfarbe zugelassen.

 

Sobald der Stempelaufdruck undeutlich wird, sind die Stempel zu reinigen.

122

Untersuchen der Kartusch- und Patronenhülsen

Die Hülsen sind beim Neufertigen oder Wiederherstellen einzeln untersucht und gel-ten als brauchbar. Sie sind jedoch mit den Lehrgeräten nachzuprüfen, wenn sich bei der Arbeit Anstände ergeben, die unrichtige Abmessungen der Hülsen erkennen lassen. Jede Hülse ist innen gründlich von Schutzfett 40, das zum Einfetten der Hülsen benutzt wird, abzureiben und daraufhin nachzusehen, ob sie etwa beim Be-fördern und Handhaben beschädigt ist. Außen sind die Hülsen an den Stellen zu entfetten, wo Bezeichnungen aufzuschablonieren sind. Beschädigte Hülsen werden zurückgestellt und, wenn möglich, später instandgesetzt; vorhandene Grate an den Hülsen werden mit der Halbrundfeile 100 mm lang entfernt.

123
124

136

III. Anfertigen und Zerlegen der Hülsen-, Beutel-, Teilkartuschen, Geschützpatronen, Manöverkartuschen und KartuschvorlagenIII. Anfertigen und Zerlegen der Hülsen-, Beutel-, Teilkartuschen, Geschützpatronen, Manöverkartuschen und KartuschvorlagenInhaltsverzeichnis