A. Scharfe Patronen, II. Für PistoleC. ExerziermunitionInhaltsverzeichnis
Merkblatt für die Munition für Handfeuerwaffen und M.G.
B. Platzpatronen

13. Platzpatrone 33.

Die Pl.Patr. 33 ist eine Einheitspatrone für Gew., Karab. und M.G. Sie besteht aus der Patronenhülse S.* oder Patronenhülse S (Stahl), dem Zündhütchen 30, der Pulverladung und dem Holzgeschoß 33. Für die Patronenhülsen für Pl.Patr. werden in der Regel Hülsen verwendet, die nach dem scharfen Beschuß ein- oder zweimal instand gesetzt sind. Die Hülsen haben je nach Beschußzahl ein oder zwei am Pulverraum in die  Hülse eingepreßte Rändel. Fehlt das Rändel, so handelt es sich um eine noch unbeschossene Hülse, die we-gen geringer Fehler von der Verarbeitung zu scharfen Patronen ausgeschlossen wurde. Die Pulverladung besteht aus Nz.Pl. Patr.R.P. (1,5 · 1,5 · 0,75); sie ist durch einen Fließ-pappepfropfen festgelegt. Das Geschoß ist aus rotgefärbtem Erlenholz hergestellt. Es wird nach Einbringen der Pulverladung und des Fließpappepfropfens in die Patronenhülse eingesetzt. Das Einziehen des oberen Hülsenrandes gewährt dem Geschoß seinen festen Sitz in der Hülse. Das Zündhütchen wird weder vernietet noch lackiert.

14. Das Nitrozellulose-Platzpatronen-Röhren-Pulver (1,5 · 1,5/0,75).

Das Nz.Pl.Patr.R.P. (1,5 · 1,5/0,75) besteht aus 1 mm langen Röhrchen von etwa 1 mm Außen- und 0,6 mm Innendurchmesser und ist von graugrünlicher Färbung.