IV. Maßnahmen gegen Rohr-, Frühzerspringer und sonstige UnfälleVI. Entladen festgeklemmter Hülsenkartuschen
Merkblatt für die Munition der leichten Feldkanone 18
V. Entladen angesetzter oder festgeklemmter Geschosse

67. Richtig angesetzte Geschosse mit Dopp.Z. dürfen aus Sicherheitsgründen nicht ent-laden werden. Sie sind stets zu verfeuern. Das Entladen ist nur gestattet, wenn die Ge-schosse sich nicht ansetzen lassen, weil sie sich festgeklemmt haben. Nr. 77 beachten.

68. Angesetzte Geschosse mit A.Z. darf man entladen.

69. Vor dem Entladen des Geschützes erhält das Rohr waagerechte Stellung. Damm muß man die Hülsenkartusche aus dem Rohr entfernen, ein Knäuel Haardecke, Lappen oder Putzwolle in den Ladungsraum stecken und den Verschluß schließen (ist sehr wichtig, weil die weiche Einlage die Sicherheit des Zünders gewährleistet).

70. Die Ausdrehung für den Zünder im Entlader muß so groß sein, daß die Spitze des Zün-ders frei liegt. Dies ist vor dem Entladen festzustellen. Erforderlichenfalls muß der Entla-der entsprechend herzurichtet werden. Es ist auch dafür zu sorgen, daß in der Ausdre-hung des Entladers keine Fremdkörper liegen. Der Entlader wird, mit der Ausdrehung nach dem Geschoß zu, von der Mündung her in das Rohr eingeführt und mittels Hebebaum an den zwei Bindesträngen befestigt werden, die sich durch Anschlaufen weiterer Binde-stränge verlängern lassen, gegen das Geschoß geschoben. Die Leute, die an den Binde-strängen ziehen, dürfen diese nicht um die Hand schlingen und müssen möglichst weit rückwärts der Rohrmündung stehen. Das Geschoß wird dann mit gleichmäßigem nicht zu starkem oder, sofern es klemmt, mit etwas kräftigerem Druck gelockert. Ist dies nicht möglich, so ist der Hebebaum (Rohrwischer) etwa 30 bis 40 cm vom Entlader abzusetzen und aus dieser Lage ruckartig an den Entlader heranzuziehen. Kürzere Rucke sind zweck-los, längere setzen die Sicherheit des Zünders herab und sind verboten. Oft werden bis zu 20 Rucke (30 bis 40 cm Weglänge) zum Lösen des Geschosses nötig sein.

71. Wenn das Geschoß gelockert ist, wird der Verschluß geöffnet und mit der Hand das Herausfallen des Geschosses verhindert. Das Geschoß wird vorsichtig herausgenommen.

72. Während des Entladens muß das Gelände in der Schußrichtung mindestens 500 m, zu beiden Seiten der Schußrichtung mindestens 200 m und nach rückwärts mindestens 100 m frei sein. Nur die mit dem Entladen Beauftragten verbleiben am Geschütz.

73. Nach dem Entladen sind Rohrinneres, Geschoß und Kartusche zu reinigen.

74. Mußte ein klemmendes Geschoß mit auf Laufzeit eingestelltem Dopp.Z. entladen wer-den, so ist es, ohne den Zünder zu verstellen zu sprengen, weil der Zünder nicht mehr transportsicher ist.

75. Entladene Geschosse mit A.Z. oder mit nicht auf Laufzeit eingestellten Dopp.Z. sind beförderungssicher und daher unter Angabe des Grundes an die Munitionsausgabestelle abzugeben.

76. a) Sollte der nur selten vorkommende Fall eintreten, daß ein Geschoß mit dem Füh-rungsring in die Züge eingedrungen ist, weil das Pulver in der Kartusche nur teilweise ver-brannte, so ist es mit einer anderen Hülsenkartusche (größte Ladung) herauszuschießen. Zum Abfeuern ist eine lange Abzugsleine (durch Anknüpfen von Bindestricken herzustel-len) zu nehmen; die Bedienung tritt beim Abfeuern je nach den örtlichen Verhältnissen in einen Sicherheitsstand oder Unterstand unter (Mauern, Hauswände, Erdwälle bieten ebenfalls Schutz).

b) Man darf jedoch das steckengebliebene Geschoß nur herausschießen, wenn es nicht mehr als die Hälfte seiner Länge in die Züge eingedrungen ist. Steckt es tiefer im Rohr, so sind weitere Weisungen des Wa A einzuholen. Geschoß-, Zünderart und Stelle des Ge-schoßsitzes sind mitzuteilen; können die Anweisungen nicht abgewartet werden, so ist nach Absatz a) zu verfahren.

77. Richtig angesetzte Geschosse mit falsch gestelltem Dopp.Z. S/60 aller Arten sind im Kriege grundsätzlich, bei Friedensübungen, insoweit es die Sicherheitsbestimmungen zu-lassen, zu verfeuern. Die Schüsse sind durch Änderung der Ladung, Seiten- und Höhen-richtung so zu legen, daß eigene Truppen ungefährdet sind (Sprengpunkte so hoch wie möglich legen).

IV. Maßnahmen gegen Rohr-, Frühzerspringer und sonstige UnfälleVI. Entladen festgeklemmter Hülsenkartuschen