III. Angaben über D. MunitionspackgefäßeV. Entladen angesetzter oder festgeklemmter Geschosse
Merkblatt für die Munition der leichten Feldkanone 18
IV. Maßnahmen gegen Rohr-, Frühzerspringer und sonstige Unfälle

53. Das Rohrinnere ist oft und gründlich zu reinigen1). Für das Schießen darf es nur hauchartig eingeölt sein. Eingedrungenes Regenwasser ist vor dem Schießen zu entfer-nen.

Bei stark eingefettetem oder nassem Rohrinnern kann sich das angesetzte Geschoß beim Nehmen der Rohrerhöhung aus den Zügen lösen und auf die Kartusche zurückgleiten, wo-durch beim Schuß schwere Beschädigungen des Rohres eintreten können.

54. Grate, beschädigte Felder sind vom Waffenmeister zu glätten.

55. Haben die Geschosse kupferne Führungsringe, so ist das Entkupfern der Rohre recht-zeitig zu veranlassen.

56. Die Geschosse sind mit dem Ansetzer, nicht mit der Hand anzusetzen.

57. Gleichmäßiges festes Ansetzen (mit hörbarem Klang) trägt zur Schonung des Rohrin-neren und zur Verbesserung der Streuungen bei.

58. Es ist nach jedem Schuß durch das Rohr zu sehen. Kartuschdeckelreste oder sonstige Fremdkörper sind sofort aus dem Rohr zu entfernen. Bei Dunkelheit Taschenlampe zum Ausleuchten des Rohres verwenden.

59. Bei lange dauernden Schießen muß man die Geschütze zum Reinigen und Abkühlen des Rohres abwechselnd ausfallen lassen. Zum schnelleren Abkühlen ist dem Rohr größte Erhöhung zu geben, soweit es der geöffnete Verschluß zuläßt.

60. Während der Feuerpause ist der Verschluß offen zu lassen.

61. Die Geschütze sind erst kurz vor dem Schuß zu laden. Müssen Geschütze längere Zeit geladen stehen, so ist die Mündungskappe aufzusetzen, damit Flugsand, Erde und Regen nicht in das Rohrinnere eindringen können.

Nr. 12 und 41 sind zu beachten.
Abnehmen der Mündungskappe vor dem Schuß nicht vergessen.

62. Die empfindlichen Zünder werden unmittelbar nach Verlassen der Mündung scharf. Tarnmittel sind daher so anzubringen, daß sie den Geschoßflug bei allen Erhöhungen nicht behindern; ferner ist dafür zu sorgen, daß durch die Erschütterungen beim Schuß nicht einzelne Teile der Deckungen oder der Tarnmittel (Steine, Erde, Zweige) in das Rohr fal-len können.

63. Es ist verboten, andere als die für das Geschütz vorgeschriebene Munition zu ver-wenden.

64. Die bei Schießübungen zu berücksichtigenden Maßnahmen für den Schutz der Bedie-nung und die Absperrung des Geländes muß man beachten.

65. Bei Schießübungen mit empfindlichen Kopfzündern, d.h. mit allen Zündern, die eine Abschlußplatte haben (Anlage 9), ist beim Niedergehen von Hagel oder großtropfigem Platzregen das Schießen sofort einzustellen. Es können sonst infolge der großen Empfind-lichkeit dieser Zünder Frühzerspringer vorkommen, die insbesondere zu überschießende Truppe in Gefahr bringen können.

Nachflammer bei Geschützen.

66. Es kommt vor, daß nach dem Auswerfen der Kartuschhülse die nach rückwärts aus-tretenden Gase mit kleiner, langsamer verlöschender Flamme verbrennen. Mit dem Laden ist zu warten, bis die Flamme erloschen ist. Brennen auch Gase in der Kartuschhülse, muß diese abseits gelegt werden; es ist wichtig, daß die Flamme keine Kartusche trifft.

III. Angaben über D. MunitionspackgefäßeV. Entladen angesetzter oder festgeklemmter Geschosse