Merkblatt für die Munition der leichten Feldkanone 18 |
III. Angaben über |
D. Munitionspackgefäße |
50. Die Munitionspackgefäße nutzen sich infolge der starken Beanspruchung beim Ge-brauch rasch ab. Da sie teuer sind und bei Massenverbrauch viel Rohstoffe und Arbeits-kräfte erfordern, muß man sie mit ihrem Zubehör recht schonend behandeln. Ihre voll-zählige Rücklieferung an die Ausgabestellen ist regelmäßig zu überwachen. |
51. Packgefäße schützen die Munition gegen Verschmutzung und Beschädigungen und gewährleisten daher die Ladefähigkeit der Munition. Die Munitionspackgefäße müssen trocken und rein gehalten werden. |
52. Es ist verboten, Munitionspackgefäße zum Bau von Deckungen, zu Feuerungszwek-ken oder als Packgefäße für Gegenstände, die keine Munitionsteile sind, zu verwenden. |