III. Angaben über C. KartuschenIV. Maßnhamen gegen Rohr-, Frühzerspringer und sonstige Unfälle
Merkblatt für die Munition der leichten Feldkanone 18
III. Angaben über
D. Munitionspackgefäße

50. Die Munitionspackgefäße nutzen sich infolge der starken Beanspruchung beim Ge-brauch rasch ab. Da sie teuer sind und bei Massenverbrauch viel Rohstoffe und Arbeits-kräfte erfordern, muß man sie mit ihrem Zubehör recht schonend behandeln. Ihre voll-zählige Rücklieferung an die Ausgabestellen ist regelmäßig zu überwachen.

51. Packgefäße schützen die Munition gegen Verschmutzung und Beschädigungen und gewährleisten daher die Ladefähigkeit der Munition. Die Munitionspackgefäße müssen trocken und rein gehalten werden.

52. Es ist verboten, Munitionspackgefäße zum Bau von Deckungen, zu Feuerungszwek-ken oder als Packgefäße für Gegenstände, die keine Munitionsteile sind, zu verwenden.